Geändertes Zweckentfremdungsverbotsgesetz
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Unerlaubte Ferienwohnungen sollen bezahlbarem Wohnraum weichen

Nicht nur Großstädte kämpfen mit Wohnungsmangel - auch kleine Tourismusorte suchen nach einer Lösung. Um der Zweckentfremdung einen Riegel vorzuschieben, hat das Land den Kommunen nun mehr Rechte gegenüber Internetplattformen eingeräumt und den Bußgeldkatalog überarbeitet.

Die Fensterläden sind häufig tagelang verschlossen. Wenn sich dann doch jemand auf dem Grundstück aufhält, ist es zumeist der Gärtner. Ein Bild, das sich in Tourismusorten oft beobachten lässt. Denn hier haben viele Menschen Zweitwohnungen, die sie selbst nur im Urlaub nutzen. Einige von ihnen bieten ihre Wohnungen den Rest des Jahres unangemeldet über Internetportale als Ferienwohnungen an. 

Ungenehmigte Ferienwohnungen stehen fehlendem Wohnraum gegenüber

Diese nicht genehmigten Ferienwohnungen sind besonders für Kommunen in Ferienregionen ein großes Problem. Denn die Wohnungen und ihre Besitzer sind schwer zu ermitteln. Doch gleichzeitig haben die Kommunen ein großes Interesse daran, die unerlaubten Ferienvermietungen zu stoppen. Denn in den meisten Fällen haben sie Schwierigkeiten Einheimischen bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Ein Problem, das sich durch die Ferienwohnungen nur noch verschärft. Aus dieser Notsituation soll sie nun das geänderte Zweckentfremdungsverbotsgesetz holen. Das geänderte Gesetz tritt heute in Kraft.

Nachverfolgung der Vermieter auf Internetportalen

Schon zuvor konnten von Wohnraummangel betroffene Kommunen eine Genehmigungspflicht einführen, wenn Wohnraum als Gewerberäume verwendet oder als gewerbliche Ferienwohnungen überlassen wird. Auch der Leerstand oder Abriss von Wohnungen muss dann genehmigt werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld sanktioniert. Das erste Zweckentfremdungsverbotsgesetz in Baden-Württemberg trat 2013 in Kraft. Das Zuwiderhandeln zu verfolgen war jedoch bisher kaum umsetzbar. Eine Auskunftspflicht für Betreiber von Internetportalen, auf denen Ferienwohnungen angeboten werden, soll dies nun erleichtern. Und auch erhöhte Bußgelder im geänderten Zweckentfremdungsverbotsgesetz sollen das Zuwiderhandeln minimieren.

Änderungen im Zweckentfremdungsverbotsgesetz

„Mit dem geänderten Gesetz geben wir unseren Städten und Gemeinden noch bessere und effektivere Instrumente an die Hand, um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen und den vielerorts knappen Wohnungsbestand erhalten zu können“, erklärt Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. Städte und Gemeinden mit Wohnraummangel können zukünftig von den Betreibern von Internetportalen für die Vermittlung von Ferienwohnraum Auskünfte verlangen und für die Vermietung eine Registrierungs- sowie eine Anzeigepflicht für jede Überlassung von Wohnraum einführen. „Oft ist es so, dass sich der hinter den jeweiligen Angeboten stehende Vermieter in der Praxis nur schwer ermitteln lässt“, so Hoffmeister-Kraut. „Deshalb wurde die Auskunftspflicht eingeführt, damit die Kommune im Einzelfall besser nachprüfen kann, ob die jeweilige Nutzung zulässig ist. Auch die Möglichkeit, eine Registrierungspflicht für das Anbieten und Bewerben von Ferienwohnraum sowie eine Anzeigepflicht für jede einzelne Überlassung von Ferienwohnraum einzuführen, ist wichtig, um das Verbot konsequenter umsetzen zu können.“ So können die Städte und Gemeinden auf einfache Weise überprüfen, ob für eine bestimmte Wohnung anhand der Gesamtdauer der Kurzzeitvermietungen die Schwelle zur Zweckentfremdung überschritten ist. Im Interesse der Rechtssicherheit wurde in diesem Zusammenhang eine Grenze von zehn Wochen insgesamt pro Kalenderjahr festgelegt.

Höhere Bußgelder sollen abschrecken

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Bußgeldrahmen. Für Verstöße gegen das Genehmigungserfordernis wird das maximal mögliche Bußgeld von 50.000 Euro auf 100.000 Euro verdoppelt. Für die neu eingeführten Auskunfts-, Registrierungs- und Anzeigepflichten kann künftig ein Bußgeld bis 50.000 Euro erhoben werden. Zudem wird geregelt, dass Widerspruch und Klage gegen den Vollzug des Gesetzes keine aufschiebende Wirkung haben und somit Verzögerungen durch Einlegung von Rechtsmitteln vermieden werden. Hoffmeister-Kraut appellierte zudem nochmals an die Städte und Gemeinden, alle vorhandenen Potentiale zu nutzen, um neuen Wohnraum zu schaffen. Zukunftsweisende und innovative Ansätze der Wohnraumschaffung werden auch im Rahmen der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg mit ihren zentralen Elementen des Grundstücksfonds und des Kompetenzzentrums Wohnen BW identifiziert und weiterverfolgt werden.