Stadtmarketing Konzepte können nun über das Sofortprogramm Einzelhandel/Innenstadt gefördert werden
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Sofortprogramm Einzelhandel/Innenstadt: Neue Förderung für Stadtmarketing

Um die Innenstädte zu stärken, verlängert das Wirtschaftsministerium sein Sofortprogramm Einzelhandel/Innenstadt und weitet es auf Stadtmarketing-Konzepte aus.

Für den stationären Einzelhandel und andere innerstädtische Branchen ist es eine wichtige Aufgabe und große Herausforderung Besucherinnen und Besucher anzuziehen. Eine lebendige und lebenswerte Innenstadt profitiert davon, wenn dies gelingt. Um sie dabei zu unterstützen hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus das Sofortprogramm Einzelhandel/Innenstadt verlängert. Dafür hält es rund 3,3 Millionen Euro bis Ende 2024 bereit. Zudem wird eine neue Förderlinie Stadtmarketing zur Stärkung der Innenstädte und Ortszentren eingeführt.

Pop-up-Stores und -Malls gegen den Leerstand

„Die Besucherfrequenzen haben erfreulicherweise in vielen Hauptlagen nahezu das vorpandemische Niveau erreicht", sagt Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. "Trotzdem sind der stationäre Einzelhandel und weitere innerstädtische Branchen weiterhin stark herausgefordert.“ Pop-up-Stores und -Malls sowie attraktive Veranstaltungen spielen eine wichtige Rolle zur Vermeidung von Leerständen in Innenstädten und Ortszentren. „Wir verlängern unsere Pop-up-store- und Veranstaltungsförderung zu verbesserten Konditionen und ergänzen diese mit der Förderung von Stadtmarketing-Konzepten“, erklärt Hoffmeister-Kraut.

Erhöhter Fördersatz für Pop-up-Stores und Veranstaltungen

Vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Situation bei vielen Kommunen und Vereinen wird der Fördersatz bei den Förderlinien „Pop-up-Stores und -Malls“ und „Veranstaltungen“ von 60 auf 70 Prozent erhöht. Dadurch verringert sich der Eigenanteil, den die Zuwendungsempfänger erbringen müssen, von 40 auf 30 Prozent der ausgabefähigen Kosten. Für die Förderlinie „Pop-up-Stores und -Malls“ sind nun zusätzlich zu den Kommunen auch kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften antragsberechtigt. Zudem wird jenen Kommunen, denen befristet bis zum 31. Dezember 2023 ein Zuschuss aus dieser Förderlinie gewährt wurde, die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Anschlussbewilligung zu stellen. Bei der Förderlinie „Veranstaltungen“ können je Antragsteller nun bis zu zwei Anträge – jedoch maximal einer je Kalenderjahr – bewilligt werden, anstatt wie bisher nur ein Antrag.  

Stadtmarketing-Konzepte sollen Innenstädte stärken

Da Instrumente des Stadtmarketings, wie Kunden- und Kaufkraftbindungskonzepte oder zielgruppengerechte Kommunikationsmaßnahmen, einen Beitrag zur Stärkung der innerstädtischen Branchen leisten können, werden auch diese gefördert. „Gerade kleinere Kommunen verfügen oftmals aber nicht über die erforderlichen Ressourcen, um im Bereich ‚Stadtmarketing‘ hinreichend aktiv zu werden. Deshalb fördern wir ab sofort auch die Erstellung und Umsetzung von Stadtmarketing-Konzepten mit Schwerpunkt auf die Innenstadt beziehungsweise das Ortszentrum. Analog zu den beiden anderen Förderlinien beträgt der Fördersatz auch hier 70 Prozent“, betont Hoffmeister-Kraut. Weitere Informationen und die Förderanträge finden Sie hier.