Jetzt bewerben: 15 Millionen Euro für sozial integrierte Quartiere
Den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und das Miteinander fördern – das sind die Ziele der Förderung Soziale Integration im Quartier. Städte und Gemeinden können mithilfe der Förderung Gemeinschaftseinrichtungen sanieren und erweitern sowie Frei- und Grünflächen verbessern und ausbauen. Dafür stehen dieses Jahr insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung. Bewerbungen sind noch bis zum 21. Juni möglich. Förderfähig im Rahmen des Investitionspakts Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier (Landes-SIQ) sind Orte der Begegnung in städtebaulichen Erneuerungsgebieten.
Bereits 50 Millionen Euro bewilligt
Der Investitionspakt des Landes ergänzt gezielt die Programme der Städtebauförderung. Seit der Einführung des reinen Landesprogramms als Nachfolgeprogramm des vom Bund eingestellten Bund-Länder-Investitionspakts Soziale Integration im Quartier konnten bislang 64 Städten und Gemeinden insgesamt 50 Millionen Euro Landesfinanzhilfen bewilligt werden.
Orte der Begegnung im Fokus
Förderfähig sind Orte der Begegnung, wie beispielsweise Büchereien und Mediatheken, Stadtteilzentren, Volkshochschulen, Kindertagesstätten, Begegnungs- und Jugendeinrichtungen, Spielplätze oder Parkanlagen. Voraussetzung ist, dass das städtebauliche Einzelvorhaben in einem Gebiet der städtebaulichen Erneuerung liegt, dass es nachhaltig ist und dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept für das Quartier entspricht. Es geht vorrangig darum, Einrichtungen zu modernisieren und umzunutzen. Ersatzneubauten können nur ausnahmsweise und Neubauten nur dann gefördert werden, wenn im Erneuerungsgebiet nachweislich eine solche Einrichtung fehlt.
Soziale Integration im Quartier stärken
„Wir wollen Leben in die Quartiere bringen“, sagt Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen. „Auch im Jahr 2024 unterstützt der Investitionspakt wichtige Projekte und damit die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung in unseren Städten und Gemeinden.“
Anträge müssen bis zum 21. Juni eingereicht werden
Städte und Gemeinden müssen ihre Anträge für die Förderung Soziale Integration im Quartier bis zum 21. Juni bei den Regierungspräsidien einreichen.
Den Antrag und Erläuterungen finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Investitionspakt Soziale Integration im Quartier finden Sie hier.