Wird es bei den Kommunalwahlen 2024 in Baden-Württemberg deutlich weniger Kandidierende geben als zuvor?
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Kommunen befürchten zu wenige Kandidierende für die Kommunalwahlen 2024

Angriffe auf Kommunalpolitikerinnen und -politiker, zunehmende Politikverdrossenheit und fehlende Wertschätzung - Der Gemeindetag Baden-Württemberg befürchtet deutlich weniger Kandidierende bei der Kommunalwahl 2024.

In weniger als einem Jahr finden die Kommunalwahlen 2024 in Baden-Württemberg statt. Schon seit Jahren zeichnet sich die Tendenz ab, dass immer weniger Bürgerinnen und Bürger ein kommunalpolitisches Mandat antreten möchten. Nachdem Anfeindungen gegen Kommunalpolitikerinnen und -politiker in den letzten Jahren vermehrt aufgetreten sind, befürchtet auch der Gemeindetag Baden-Württemberg, dass bei den anstehenden Kommunalwahlen deutlich weniger Kandidatinnen und Kandidaten antreten werden als noch bei den letzten Wahlen. Die Listen zu besetzen werde auch deshalb immer schwieriger, weil Kandidaturen auch auf kommunaler Ebene schnell bekannt und auch auf sozialen Medien kommentiert würden, sagt Gemeindetagspräsident Steffen Jäger gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Jäger beklagt in dem Interview darüber hinaus eine sinkende Wertschätzung von Menschen, die sich kommunalpolitisch engagieren. Ganz im Gegenteil: Im vergangenen Jahr hat die Zahl der Angriffe auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg mit 1.195 Fällen einen neuen Höchststand erreicht. Besonders betroffen sind Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern, Jobcentern oder Bürgerämtern sowie kommunale Mandatsträger, also Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Gemeinderätinnen und -räte.

Kandidierende für die Kommunalwahlen 2024 sollen besser geschützt werden

Auch das Innenministerium hat auf den Anstieg an Angriffen reagiert: Bei den Kommunalwahlen 2024 werden die Adressen von Bewerberinnen und Bewerbern für die kommunalen Gremien nicht mehr veröffentlicht. Das Innenministerium hatte dazu kürzlich die Kommunalwahlordnung entsprechend geändert.