Richtige Ansätze, aber die Daueraufgabe bleibt
Mit dem Digitalpakt 2.0 geht die schulische Digitalisierung in die nächste Runde. Das ist zunächst eine gute Nachricht. Nach dem Auslaufen des ersten Digitalpakts war eine Anschlussregelung dringend notwendig. Denn in den vergangenen Jahren haben die kommunalen Schulträger in Baden-Württemberg viel bewegt: Digitale Infrastruktur wurde aufgebaut, Endgeräte wurden beschafft, Präsentationstechnik erneuert und schulische Netzwerke verbessert. An vielen Schulen ist dadurch ein Ausstattungsniveau entstanden, das vor einigen Jahren noch nicht selbstverständlich war.
Die im Beitrag des Kultusministeriums dargestellte vorgesehene Ausgestaltung des Digitalpakts 2.0 enthält aus kommunaler Sicht einige positive Ansätze. So ist aus kommunaler Sicht zu begrüßen, dass die Umsetzung gegenüber dem Vorgängerprogramm deutlich schlanker und aufwandsärmer ausgestaltet werden soll.
Statt eines klassischen Antragsverfahrens soll künftig eine Interessenbekundung genügen; zugleich sollen die Berichtspflichten gegenüber dem Vorgängerprogramm deutlich vereinfacht werden. Positiv ist auch, dass die Mittel trägerweit eingesetzt werden können. Das eröffnet den Schulträgern die Möglichkeit, Bedarfe vor Ort flexibler zu berücksichtigen und vorhandene Mittel dort einzusetzen, wo sie den größten Nutzen entfalten. Genau solche Entlastungen sind wichtig. Die kommunalen Schulträger benötigen nämlich keine zusätzlichen bürokratischen Hürden, sondern verlässliche und praktikable Rahmenbedingungen, die die Umsetzung vor Ort erleichtern.
Rund 40 Euro pro Kopf und Jahr
Gleichzeitig zeigt sich jedoch, dass die finanziellen Rahmenbedingungen des Digitalpakts 2.0 weiterhin hinter den tatsächlichen Herausforderungen zurückbleiben. Im Beitrag des Kultusministeriums wird für Baden-Württemberg ein Gesamtvolumen von rund 345 Millionen Euro für die fünfjährige Laufzeit des neuen Förderprogramms genannt. Das klingt zunächst nach viel Geld. Tatsächlich relativiert sich das Volumen bei genauerer Betrachtung jedoch erheblich. Denn entscheidend ist nicht die Gesamtsumme allein, sondern was davon bei den kommunalen Schulträgern jährlich tatsächlich ankommt.
Nach Abzug der Anteile für Privatschulen verbleiben für die kommunalen Schulträger rechnerisch rund 63 Millionen Euro pro Jahr über einen Zeitraum von fünf Jahren. Auf Basis der derzeit bekannten Größenordnungen entspräche dies voraussichtlich einer Pro-Kopf-Pauschale von rund 40 Euro pro Schülerin und Schüler pro Jahr.
Damit wird deutlich: Der Digitalpakt 2.0 ist ein wichtiger Baustein, er wird die langfristig angelegten strukturellen Finanzierungsfragen der Schuldigitalisierung jedoch nicht lösen.
Denn die Kommunen stehen längst nicht mehr nur vor der einmaligen Aufgabe, Schulen erstmals digital auszustatten. Vielerorts wurde in den vergangenen Jahren bereits eine digitale Grundausstattung geschaffen. Nun geht es darum, diese Ausstattung funktionsfähig zu halten, sinnvoll weiterzuentwickeln und an neue Anforderungen anzupassen. Viele Endgeräte aus dem Vorgängerprogramm erreichen bereits in den kommenden Jahren das Ende ihrer Nutzungsdauer. Endgeräte müssen ersetzt, Netzwerke modernisiert, Präsentationstechnik erneuert und IT-Sicherheitsstandards kontinuierlich weiterentwickelt werden. Hinzu kommen steigende Anforderungen an Wartung, Administration und Support, die für einen dauerhaft funktionierenden digitalen Schulbetrieb unverzichtbar sind.
Regelfinanzierung fehlt weiterhin
Gerade darin liegt neben den ohnehin jährlich begrenzten Mitteln des Digitalpakts die eigentliche Herausforderung: Schulische Digitalisierung ist keine einmalige Investition, sondern mit fortlaufenden Anforderungen verbunden. Der Digitalpakt 2.0 bleibt jedoch erneut im Kern ein zeitlich befristetes Investitionsprogramm.
Was weiterhin fehlt, ist eine verlässliche und nachhaltige Regelfinanzierung, die die kommunalen Schulträger bei der Verbesserung der digitalen Infrastruktur an Schulen unterstützt. Aus kommunaler Sicht braucht es deshalb perspektivisch eine Anschlussfinanzierung, die die Digitalisierung der Schulen als dauerhafte Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen versteht. Nur so kann verhindert werden, dass Kommunen notwendige Ersatzbeschaffungen und laufende Betriebskosten künftig immer stärker aus eigenen Haushalten finanzieren müssen. Angesichts der angespannten kommunalen Finanzlage stößt dieses Modell bereits heute vielerorts an seine Grenzen.
Hinzu kommt, dass weiterhin eine klare landesseitige Strategie fehlt, welche Formen der Digitalisierung pädagogisch sinnvoll und langfristig tragfähig sind. Die technische Entwicklung verläuft dynamisch, zugleich steigen die Erwartungen an Schulen und Schulträger kontinuierlich. Dabei geht es längst nicht mehr nur um die Frage, ob digitale Ausstattung vorhanden ist. Entscheidend ist vielmehr, wie sie sinnvoll eingesetzt, dauerhaft betreut und in tragfähige pädagogische Konzepte eingebettet wird. Welche Standards sollen künftig gelten? Welche Lösungen sind auf Dauer finanzierbar? Und wie kann verhindert werden, dass jeder Schulträger diese Fragen immer wieder neu für sich allein beantworten muss?
Vor diesem Hintergrund braucht es eine landesseitige Gesamtstrategie, die pädagogische Konzepte, technische Standards, Supportstrukturen und Finanzierung stärker miteinander verzahnt und somit den Schulträgern vor Ort Orientierung bietet.
Unbestritten ist: Die kommunalen Schulträger haben in den vergangenen Jahren erhebliche eigene Mittel eingesetzt und die Digitalisierung der Schulen trotz schwieriger Haushaltslagen engagiert vorangebracht. Dieses Engagement muss als verlässlicher Beitrag verstanden werden, nicht als stillschweigende Übernahme einer Daueraufgabe, die nur im Zusammenspiel mit allen Akteuren gemeinsam tragfähig gelöst werden kann.
Schließlich endet die Schuldigitalisierung nicht mit dem einmaligen Förderbescheid. Sie braucht einen verlässlichen Rahmen und eine Finanzierung, die über die Laufzeit einzelner Förderprogramme hinausreicht und der Daueraufgabe Schuldigitalisierung gerecht wird.
Autor
Fabian Englert ist Referent für KI und Sonderaufgaben beim Gemeindetag.