Wärmenetzrohre liegen gestapelt im Lager.
© GALL+GÄRTNER

Neuer Schub für die Wärmewende vor Ort?

Die Bundesregierung hat die Eckpunkte für ein neues Wärmenetzpaket vorgestellt. Es soll den Ausbau von Fern- und Nahwärme voranbringen. Schaffen die geplanten Regeln bessere Bedingungen für Investitionen vor Ort? Und worauf kommt es für Städte und Gemeinden bei der Umsetzung der Wärmewende an?

Vergangene Woche traf sich zwei Tage lang die Bundesregierung im brandenburgischen Schloss Neuhardenberg zu ihrer Kabinettsklausur. Bei dem Treffen am 25. und 26. August berieten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Ministerinnen und Minister abseits des Berliner Regierungsalltags über die politischen Schwerpunkte für die kommenden Monate. Im Mittelpunkt standen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, Wachstum und Beschäftigung sowie Innovationen und neue Technologien. Dazu holte sich das Kabinett auch Vertreter aus Industrie, Handwerk, Start-ups und der Technologiebranche an den Tisch. Weitere Themen waren Bürokratieabbau, die staatliche und technologische Souveränität sowie Sicherheit und der Umgang mit den Folgen des Klimawandels. Im Rahmen der anschließenden Kabinettssitzung brachte die Bundesregierung zudem konkrete Vorhaben auf den Weg.

Neuer Rechtsrahmen für Wärmenetze

Dazu gehören Eckpunkte für ein neues Wärmenetzpaket, mit dem Investitionen in Fern- und Nahwärmenetze erleichtert werden sollen. Kern des Pakets ist ein neuer Rechtsrahmen für diese Netze. Die Bundesregierung will damit einerseits Investitionen in den Aus-, Um- und Neubau klimafreundlicher Wärmenetze erleichtern, andererseits Verbraucher besser schützen.

Die bislang getrennten Regelungen zur Fernwärmeversorgung sowie zur Verbrauchserfassung und Abrechnung sollen dafür überarbeitet und in einem neuen Wärmenetzgesetz zusammengeführt werden. Einen fertigen Gesetzentwurf gibt es allerdings noch nicht: Das Bundeswirtschaftsministerium soll diesen auf Grundlage der nun beschlossenen Eckpunkte erarbeiten.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Preisgestaltung. Wärmeversorger sollen ihre Preise stärker an den tatsächlichen Kosten ausrichten und damit Investitionen in Ausbau und Dekarbonisierung der Netze besser refinanzieren können. Zugleich sollen Preisänderungen für Kunden transparenter werden. Geplant sind dafür eine bundesweite Preisaufsicht sowie eine zentrale Plattform, auf der Versorger ihre Preise und Tarifstrukturen veröffentlichen müssen.

Auch die Verbraucherrechte sollen gestärkt werden. Vorgesehen sind unter anderem ein Sonderkündigungsrecht bei noch nicht ausreichend dekarbonisierten Wärmenetzen und eine Schlichtungsstelle. Änderungen soll es zudem für Mietshäuser geben: Beim Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmenetzversorgung sollen Vermieter einen Teil der Investitionskosten auf die Mieter umlegen können – begrenzt auf 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Damit soll etwa der Wechsel von Gasetagenheizungen zu Fern- oder Nahwärme erleichtert werden.

Was das Paket für Kommunen bedeutet

Für Städte und Gemeinden ist der neue Rechtsrahmen mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung von Bedeutung. Rund zwei Drittel der etwa 10.700 Städte und Gemeinden in Deutschland haben nach Angaben der Bundesregierung bereits mit ihrer Wärmeplanung begonnen oder diese abgeschlossen. Wo die Planungen den Ausbau von Nah- und Fernwärme vorsehen, müssen in den kommenden Jahren entsprechende Netze neu gebaut, erweitert oder auf klimafreundliche Wärmequellen umgestellt werden.

Eine zentrale Rolle kommt dabei vielerorts den kommunalen Stadtwerken und Versorgungsunternehmen zu. Für sie ist insbesondere die Frage entscheidend, unter welchen Bedingungen sich die hohen Investitionen in neue Leitungen und klimafreundliche Wärmequellen refinanzieren lassen. Die Eckpunkte sollen dafür mehr Planungssicherheit schaffen. Investitionen etwa in Geothermie, Großwärmepumpen oder die Nutzung von Abwärme sollen sich künftig besser in der Preisgestaltung berücksichtigen lassen.

Damit setzt das Wärmenetzpaket gewissermaßen dort an, wo die kommunale Wärmeplanung aufhört. Die Wärmeplanung zeigt zunächst auf, in welchen Gebieten ein Wärmenetz eine geeignete Lösung für die künftige Wärmeversorgung sein könnte. Sie führt jedoch nicht automatisch dazu, dass ein solches Netz auch gebaut wird. Im nächsten Schritt muss ein Stadtwerk oder ein anderer Versorger prüfen, ob sich das geplante Netz technisch und wirtschaftlich umsetzen lässt. Entscheidend sind dabei unter anderem die Investitionskosten, die Zahl der zu erwartenden Anschlüsse und die Frage, ob sich die Kosten langfristig refinanzieren lassen.

Indem der neue Rechtsrahmen hierfür verlässlichere Bedingungen schaffen soll, kann er dazu beitragen, dass aus den in der kommunalen Wärmeplanung ausgewiesenen Wärmenetzgebieten tatsächlich konkrete Investitionsprojekte entstehen. Die Bundesregierung versucht damit, zwei Interessen miteinander zu verbinden: Auf der einen Seite sollen Stadtwerke und andere Wärmeversorger ausreichend Spielraum erhalten, um Milliardeninvestitionen in den Umbau der Wärmeversorgung zu stemmen. Auf der anderen Seite sollen Verbraucher angesichts der lokalen Monopolstellung vieler Fernwärmeanbieter durch mehr Transparenz, eine stärkere Preisaufsicht und zusätzliche Rechte geschützt werden.

VKU sieht bessere Investitionsbedingungen

Beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) stoßen die Pläne grundsätzlich auf Zustimmung. Der Verband sieht darin bessere Voraussetzungen für Investitionen in den Ausbau und die Dekarbonisierung kommunaler Wärmenetze. „Mit den Plänen kann endlich Bewegung in den Ausbau der Nah- und Fernwärme kommen“, erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Die Bundesregierung löse damit jahrelange Blockaden.

Positiv bewertet der Verband insbesondere, dass Investitionen in die Dekarbonisierung der Netze künftig leichter über die Wärmepreise refinanziert werden können. Auch die geplanten Änderungen beim sogenannten Kostenneutralitätsgebot, das bislang den Umstieg von Mietshäusern auf Fernwärme erschweren kann, entsprechen einer Forderung der kommunalen Unternehmen.

Kritischer sieht der VKU dagegen Teile der geplanten Preisaufsicht und zusätzliche Transparenzpflichten. Diese dürften aus Sicht des Verbandes nicht zu neuer Bürokratie führen oder Investitionen erschweren. Entscheidend wird aus Sicht der kommunalen Unternehmen deshalb sein, wie die Eckpunkte nun in den konkreten Gesetzentwurf übersetzt werden.

Wärmewende: Von der Wärmeplanung zur Umsetzung

Dass zwischen Wärmeplanung und Wärmenetz für viele Kommunen noch ein weiter Weg liegt betont auch Vera Völker. Sie ist eine Stadtplanerin, die Kommunen unter anderem bei der Wärmeplanung berät. Völker betont, dass es bei dem Thema, für Städte und Gemeinden ganzheitlicher Strategien bedürfe. „In den Rathäusern geht es nun darum, die große Aufgabe in einzelne Schritte zu zerlegen: Was würde die Umsetzung kosten, welche Maßnahmen haben Priorität und wo lohnt es sich, zuerst anzusetzen?“ Gerade vor dem Hintergrund angespannter kommunaler Finanzen seien diese Entscheidungen eine Herausforderung.

Für Kommunen geht es dabei nicht nur um die eigenen Investitionen, sondern auch darum, Bürgerinnen und Bürgern möglichst früh Klarheit über die künftige Wärmeversorgung zu geben. „Planungssicherheit, das ist überhaupt das Allerwichtigste“, sagt Völker. Im Idealfall könnten Städte und Gemeinden verlässlich aufzeigen, welche Wärmeversorgung in den kommenden zehn oder 20 Jahren vorgesehen ist. Für Hauseigentümer ist das entscheidend: Wer heute über einen Heizungstausch nachdenkt, muss wissen, ob künftig ein Wärmenetz verfügbar sein wird oder eine individuelle Lösung notwendig ist.

Wie Kommunen mit dieser Unsicherheit umgehen können, zeigt das Beispiel Ostfildern. Dort begleitet Völkers die Stadt bei der Umsetzung der Wärmewende. Hier wird die technische Planung mit einer längerfristigen Informations- und Beratungsstrategie verbunden. Unterschiedliche Formate und Kanäle sollen Bürger und insbesondere Hauseigentümer darüber informieren, welche Planungen in der Kommune bestehen, ob an ihrem Standort künftig mit Fernwärme zu rechnen ist und welche dezentralen Lösungen andernfalls infrage kommen. Ergänzt werden solche Informationen durch Beratungsangebote und die Einbindung von Fachplanern. Die sei ein langfristiger Prozess: Statt die Wärmewende als ein einziges großes Thema zu behandeln, könnten Kommunen einzelne Aspekte immer wieder aufgreifen und über verschiedene Kanäle vermitteln.

Eigentümer brauchen konkrete Perspektiven

Dabei geht es nicht allein um Kommunikation. Beim Ausbau der Fernwärme müssten gleichzeitig konkrete Wege für den privaten Gebäudebestand aufgezeigt werden. Eigentümer brauchen demnach nicht nur Informationen darüber, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und was die Kommune plant, sondern auch darüber, welche Maßnahmen für das eigene Gebäude infrage kommen, welche Fördermöglichkeiten bestehen und wie sich eine Investition langfristig rechnet.

An dieser Stelle könnten die neuen Eckpunkte des Bundes den Kommunen die Umsetzung erleichtern. Denn bevor eine Kommune ihren Bürgern verlässlich ankündigen kann, dass in einem bestimmten Quartier künftig Fernwärme verfügbar sein wird, muss hinter dieser Perspektive ein tragfähiges Projekt stehen. Stadtwerke und andere Betreiber müssen abschätzen können, welche Investitionen erforderlich sind und ob sich diese über viele Jahre refinanzieren lassen. Genau dafür soll der neue Rechtsrahmen verlässlichere Bedingungen schaffen. Die kommunale Wärmeplanung wird dadurch nicht automatisch zum gebauten Wärmenetz. Der Schritt von der planerischen Option zur konkreten Investitionsentscheidung könnte aber kalkulierbarer werden.

Das wiederum kann auch die Kommunikation vor Ort erleichtern. Je belastbarer die Ausbaupläne eines Wärmenetzbetreibers sind, desto konkreter kann eine Kommune Eigentümern sagen, womit sie in ihrem Quartier rechnen können. Diese Klarheit ist aus Völkers Sicht ein wesentlicher Schlüssel, um Menschen überhaupt zum Handeln zu bewegen. Denn die unterschiedlichen Akteure blickten aus sehr verschiedenen Perspektiven auf die Wärmewende – von Politik und Verwaltung bis zum einzelnen Hauseigentümer, der wissen möchte, wie er künftig sein Gebäude beheizen soll. Die Aufgabe bestehe deshalb auch darin, Fachplanung, Verwaltung, Politik und Bürgerschaft zusammenzubringen.