Acht Gemeinschaftsschulen bieten das Abitur - Eine davon ist die Alemannenschule in Wutöschingen
© Alemannenschule Wutöschingen

Zahl der Gemeinschaftsschulen mit Abitur verdoppelt

Das Kultusministerium hat vier weitere Gemeinschaftsschulen für die gymnasiale Oberstufe zugelassen. Nun gibt es acht Gemeinschaftsschulen im Land, an denen Schüler das Abitur ablegen können.

Über 300 Gemeinschaftsschulen gibt es bereits in Baden-Württemberg. Das Schulmodell erfreut sich im Südwesten großer Beliebtheit. Nun hat das Kultusministerium vier dieser Schulen für die gymnasiale Oberstufe zugelassen. Vier Schulen im Land können bereits eine gymnasiale Oberstufe anbieten. Die Zahl hat sich damit sofort verdoppelt. Ab diesem Jahr können damit neben Wutöschingen, Friedrichshafen, Tübingen und Konstanz auch Gemeinschaftsschulen in Schwäbisch Hall, Karlsruhe, Stuttgart und Esslingen die gymnasiale Oberstufe anbieten. Die Oberstufe umfasst dabei drei Jahre. Die 11. Klasse gilt als Einführungsphase bevor die zwei Jahrgangsstufen folgen, die mit den Abiturprüfungen abgeschlossen werden. Unterrichten können nur Gymnasiallehrer in den Klassenstufen 11 bis 13. 

Gemeinschaftsschulen stärken das Bildungsangebot

„Die Gemeinschaftsschulen leisten tolle Arbeit und sind ein etablierter Bestandteil unserer Bildungslandschaft", sagt Kultusministerin Susanne Eisenmann. "Den vier Schulen und ihren Schulträgern können wir nun grünes Licht und Planungssicherheit für ihre Oberstufe geben. Wir haben verlässliche Rahmenbedingungen gesetzt, innerhalb derer sich die Gemeinschaftsschulen weiterentwickeln und den Schülern einen weiteren Bildungsweg anbieten können. Damit stärken sie das Bildungsangebot in ihrer Region und tragen zur Bildungsvielfalt bei.“

Voraussetzungen für eine Oberstufe an der Gemeinschaftsschule

Die Gemeinschaftsschule wurde in Baden-Württemberg zum Schuljahr 2012/2013 eingeführt. Inzwischen lernen an über 300 Standorten Schüler nach dem pädagogischen Konzept dieser Schulart. Gymnasiale Oberstufen an Gemeinschaftsschulen können dort eingerichtet werden, wo von einer langfristigen Nachfrage ausgegangen werden kann. Gesetzliche Voraussetzung hierfür ist, dass für Klassenstufe 11 auf der Grundlage der Schülerzahl in Klassenstufe 9 die Mindestschülerzahl von 60 langfristig prognostiziert werden kann. Dafür hat das Kultusministerium Prognosekriterien definiert.