merz bei Pressekonferenz nach MPK
„Wir bringen unser Land voran“, betonte Bundeskanzler Merz in der Pressekonferenz nach der Ministerpräsidentenkonferenz.
© Bundesregierung/Sandra Steins

Was bringt die Einigung auf kommunale Entlastung?

Bund und Länder haben bei der Ministerpräsidentenkonferenz erstmals eine bundesweite Konnexitätsregel beschlossen. Die kommunalen Verbände sehen darin einen wichtigen ersten Schritt – aber noch keine ausreichende Antwort auf das strukturelle Defizit von 30 Milliarden Euro.

Wer Leistungen bestellt, soll sie auch bezahlen. Diese Forderung stellen die Kommunen schon lange – denn häufig haben Bundesgesetze erhebliche Mehrkosten vor Ort ausgelöst, ohne dass eine Gegenfinanzierung folgte. Nun haben Bund und Länder sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Berlin tatsächlich auf eine Finanzreform geeinigt, die die Kommunen entlasten soll.

MPK beschließt erstmals bundesweite Konnexität

Beschlossen wurde insbesondere ein Mechanismus, der dem Kernprinzip „Wer bestellt, bezahlt" folgt. Konkret sieht die Einigung vor, dass der Bund 80 Prozent der Mehrkosten übernimmt, die durch neue Bundesgesetze entstehen, sofern diese Länder und Kommunen zusammen mit mehr als 200 Millionen Euro belasten. Die sogenannte Veranlassungskonnexität, die bislang auf Landesebene verankert war, erhält damit erstmals bundesweite Wirkung. Gelten soll die Neuregelung ab dem 1. September für neue Bundesgesetze.

Der MPK-Vorsitzende Gordon Schnieder, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, bezifferte das Entlastungspotenzial für die Kommunen bereits im kommenden Jahr auf rund drei Milliarden Euro – mit steigender Tendenz in den Folgejahren. Neben der Konnexitätsfrage beschloss die MPK, dass der Bund Maßnahmen für einen Standardabbau gegenüber den Kommunen forcieren soll. Daneben einigten sich Bund und Länder im Rahmen der Föderalen Modernisierungsagenda auf ein Programm zur Staatsmodernisierung. Geplant sind unter anderem antragsloses Kindergeld, digitale Wohnsitzanmeldung und der Einsatz von KI in Genehmigungsverfahren.

In Statements nach der MPK deutete sich zudem an, dass die drohende Zusatzbelastung kommunaler Krankenhäuser durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz doch noch vermieden werden soll.

Gemeindetag: Gutes Signal – aber Herbst entscheidend

Allerdings ist das aufgelaufene strukturelle Defizit der Kommunen durch den MPK-Beschluss vorerst ungelöst. Es liegt bundesweit bei rund 30 Milliarden Euro jährlich und entsteht vor allem dadurch, dass Bund und Länder den Kommunen immer mehr Pflichtaufgaben übertragen – insbesondere im Sozialbereich –, ohne diese dauerhaft ausreichend zu finanzieren. Die Kommunen tragen damit mehr als ein Viertel der staatlichen Ausgaben, erhalten aber nur etwa ein Siebtel der staatlichen Einnahmen. Bund und Länder verweisen auf den Zukunftspakt, der im März 2026 gestartet wurde und bis Herbst 2026 konkrete Lösungen erarbeiten soll.

Gemeindetag-Präsident Steffen Jäger begrüßte den Beschluss als erstes gutes Signal. „Die Verständigung von Bund und Ländern ist ganz zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung“. Dass die kommunale Ebene künftig stärker entlaste und das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ gestärkt werden solle, begrüße der Gemeindetag ausdrücklich. Auch die Ankündigung, dass eine drohende Zusatzbelastung der kommunalen Kliniken durch die GKV-Beitragssatzstabilisierung doch noch vermieden werden solle, wäre für die Kommunalfinanzen essenziell.

Zugleich machte Jäger klar, dass er erwarte, dass der nächste Teil des Zukunftspaktes im Herbst auf das strukturelle Defizit eine Antwort gebe. „Das ist die letzte Möglichkeit, die Kommunen wirksam und dauerhaft zu entlasten, ehe im Jahr 2027 die kommunalen Haushalte komplett wegbrechen“, warnte Jäger.

Kommunale Spitzenverbände: Positive Bewertung mit Einschränkung

Die kommunalen Spitzenverbände haben die MPK-Ergebnisse in einer gemeinsamen Pressemitteilung bewertet. Die drei Präsidenten Oberbürgermeister Burkhard Jung (Städtetag), Landrat Achim Brötel (Landkreistag) und Bürgermeister Ralph Spiegler (Städte- und Gemeindebund) begrüßten, dass der Bund das Prinzip der Veranlassungskonnexität erstmals für einen Großteil seiner Gesetzgebung gegenüber Ländern und Kommunen anerkennen wolle.

Gleichzeitig forderten sie, dass die Länder den verbleibenden Kostenanteil von 20 Prozent vollständig ausgleichen sollten, da die Kommunen als einzige der drei staatlichen Ebenen keinerlei Einfluss auf Bundesgesetze hätten. Kritisch vermerkten Jung, Brötel und Spiegler, dass die neue Regelung nicht für Steuergesetze gelten solle, die bei Kommunen zu Einnahmeausfällen führten. Das sei „ein Wermutstropfen“.

Die Regeln zur Veranlassungskonnexität gälten zudem nur für neue Gesetze, nicht für bestehende Leistungsgesetze, die das Rekorddefizit maßgeblich verursacht hätten. Für die Entlastung bei den Sozialkosten gebe es bislang nur Willensbekundungen, aber keine konkreten Beschlüsse. Im Idealfall liefen die laufenden Verständigungen auf eine Entlastung „im unteren einstelligen Milliardenbereich“ hinaus. Dem stünden jedoch ein jährliches Defizit von 30 Milliarden Euro sowie rund sechs Milliarden Euro zusätzliche Belastungen durch die Pflegereform und das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gegenüber.

Die drei Verbandspräsidenten begrüßten, zudem dass Bund und Länder sich auf einen „Zukunftspakt 2.0“ für eine neue Aufgabenverteilung und neue Finanzbeziehungen aller staatlichen Ebenen einigen wollten. Sie forderten, dass die Kommunen dabei gleichberechtigt mit am Tisch sitzen. Parallel dazu verlangten die Spitzenverbände eine Soforthilfe, die das bestehende 30-Milliarden-Defizit konkret angeht: „Die kommunalen Haushalte kollabieren, wir haben nicht mehr viel Zeit“, heißt es in der Stellungnahme.

Starkes Signal: Tag der Kommunalfinanzen macht Druck

Im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz haben Städte, Gemeinden und Landkreise bundesweit mit dem Aktionstag „Kommunen am Limit" am 22. Juni 2026 ein deutliches Signal an Bund und Länder gesendet. Vor Rathäusern und Landratsämtern standen Uhren auf kurz vor zwölf, schwarz-gelbes Absperrband markierte die Grenzen kommunaler Belastbarkeit. Erstmals riefen die drei kommunalen Spitzenverbände gemeinsam zu der Kampagne auf. Auch zahlreiche Kommunen in Baden-Württemberg beteiligten sich mit eindrücklichen Aktionen. Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetags, nannte den Aktionstag einen Hilfeschrei: „Es ist die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern, diese Realität anzuerkennen.“ Dazu gehöre auch eine ehrliche Überprüfung der Leistungsgesetze auf Bundesebene – was dauerhaft nicht finanzierbar sei, müsse auf den Prüfstand. Die Verbände formulierten drei Forderungen: Das kommunale Defizit müsse vollständig beseitigt werden, der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ endlich konsequent gelten, und eine ehrliche Standard- und Aufgabenkritik müsse folgen. In Baden-Württemberg verwiesen die Landesverbände zudem auf das im Koalitionsvertrag zugesagte Zukunftsbündnis als dringend notwendige Grundlage für eine nachhaltige Stärkung der kommunalen Haushalte im Land.