Gruppenbild des Ausschusses beim Treffen
Diskussion mit der kommunalen Familie zu Reformplänen: Der DStGB-Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit tagte am 11. und 12. Mai in Mosbach mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (1. Reihe, Mitte).
© DStGB

„Nicht auf dem Rücken der Kommunen entlasten!“

8. Juni 2026
Die Kommunen sehen angesichts einer dramatischen finanziellen Schieflage die Notwendigkeit zu grundlegenden Reformen im Sozialstaat, im Gesundheitssystem, in der Pflege und auch bei den Sozialversicherungen. Diese Reformen dürfen aber nicht einseitig zu Lasten der kommunalen Haushalte gehen, fordert unser Gastautor Frank Buß.

Das GKV-Stabilisierungsgesetz und weitere gesundheitspolitische Vorhaben der Bundesregierung – beispielsweise die Pflege- und die Krankenhausreform – konnte der Ausschuss für Soziales, Jugend und Gesundheit beim Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) mit der Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, am 11. und 12. Mai in Mosbach diskutieren und ihr die kommunalen Positionen darlegen.

Krankenhausreform & GKV-Stabilisierung

Der Bund plant, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung angesichts des wachsenden Defizits zu stabilisieren. Dazu hat das Bundeskabinett Ende April ein neues GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz („Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“) beschlossen. Der Referentenentwurf sieht Einsparungen im Gesundheitswesen vor – vor allem bei den Krankenhäusern. 

Der Ausschuss forderte die Bundesregierung auf, dass etwaige Einsparungen im GKV-System nicht zulasten der notwendigen Krankenhaustransformation gemacht werden. Zudem erneuerte der Ausschuss auch seine Forderung, dass anstelle des DRG-Systems eine echte, fallzahlenunabhängige Grundfinanzierung der Krankenhäuser etabliert wird, um Fehlanreize zu verhindern. Dazu muss das System der Vorhaltefinanzierung grundsätzlich überarbeitet werden. 

Aus baden-württembergischer Sicht ist klar, dass die Defizite aus der GKV nicht einfach pauschal auf die Krankenhausträger verschoben werden dürfen und dass die in Baden-Württemberg – im Unterschied zu anderen Ländern – bereits im Vorfeld erbrachten Reform- und Konsolidierungsleistungen in hinreichendem Maße anerkannt werden müssen. Leidtragende sind am Ende die Städte und Gemeinden – etwa über steigende Kreisumlagen. Und das hat direkte Folgen für kommunale Haushalte: Wenn Landkreise höhere Zuschüsse für ihre Kliniken leisten müssen, geben sie diese Kosten weiter. Für Städte und Gemeinden bleibt dann weniger Geld für viele andere wichtige Aufgaben, beispielsweise für Kinderbetreuung, Bildung, Kultur und Sport oder kommunale Infrastruktur.

Baden-Württemberg hat von allen Bundesländern mit Abstand die effizienteste Krankenhausstruktur (die mit Abstand niedrigste Bettenzahl, niedrigste Fallzahl je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner und die niedrigsten Kosten) und der Strukturwandel der Krankenhäuser ist schon weit fortgeschritten – und trotzdem hat Baden-Württemberg bundesweit die höchsten Defizite. Mit dem neuen Gesetz sollen insbesondere die Finanzierung der Kostensteigerungen aus Tarifverträgen abgeschafft, die Pflegebudgets gekürzt und die Prüfungen des Medizinischen Dienstes massiv ausgeweitet werden. Wenn diese Pläne umgesetzt werden, dann werden sich die Defizite der Kliniken in Baden-Württemberg von 880 Millionen Euro in 2026 auf 1,7 Milliarden Euro verdoppeln. 

Denn klar ist auch: Die Städte und Gemeinden sehen die Notwendigkeit für echte Reformen des Sozialstaats, des Gesundheitssystems, der Pflege und auch der Rentenversicherungen. Was jetzt jedoch vorgelegt worden ist, würde dazu führen, dass die Kommunen abermals als Ausfallbürge für Defizite aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herhalten müssen. Wichtig wäre, dass der Bund im Rahmen der GKV-Stabilisierung zu seiner Verantwortung steht und die Kosten für die Grundsicherungsempfänger vollständig übernimmt. 

Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die wirtschaftliche Stabilität, die für die notwendige Krankenhausreform notwendig ist, langfristig gefährdet wird und die Reformziele dadurch verfehlt werden. Um Versorgungssicherheit in der Fläche zu gewährleisten und ein verlässlicher und guter Arbeitgeber zu sein, müssen die Krankenhäuser die notwendigen Mittel für den Betrieb erwirtschaften können. Das bedeutet: Wir brauchen Effektivität im Gesundheitssystem und dabei ist eine gute Krankenhausinfrastruktur, um die Versorgung in der Fläche sicherzustellen, essenziell. Besonders kritisch ist die Lage im Ländlichen Raum. Dort sind Krankenhäuser oft die wichtigste Anlaufstelle für die medizinische Versorgung. Wenn der finanzielle Druck weiter steigt, könnten diese Strukturen ins Wanken geraten und die Versorgung in der Fläche wäre dann gefährdet.

Sozialstaatskommission 

Mit Blick auf die notwendigen Reformen des Sozialstaates diskutierte der Ausschuss auch über die Ergebnisse der Sozialstaatskommission. Diese hat aus Sicht des Ausschusses gezeigt, dass Bund, Länder und Kommunen bei einem gemeinsamen Ziel auch viele Dinge erreichen können. Nun müssen nicht nur die organisatorischen, sondern auch die finanziellen Fragen zwischen den staatlichen Ebenen geklärt werden. Die Städte und Gemeinden haben einen Vorschlag gemacht, wie man die Kostentragung zwischen den staatlichen Ebenen neu aufteilt und die Kommunen bei den Sozialausgaben entlasten könnte. 

Und klar ist: Bund und Länder sind als Gesetzgeber in der Pflicht, auch die finanziellen Folgen der Sozialgesetze vollumfänglich und dynamisiert zu übernehmen. Sollte dies nicht geschehen, muss der Gesetzgeber sich auch die Ausgabenseite der Leistungsgesetze anschauen. Der Ausschuss wies ausdrücklich darauf hin, dass das Vertrauen in den Staat auch mit der Wirksamkeit des Sozialstaats zusammen hängt: Gerade da, wo Bürgerinnen und Bürger in besonderen Notlagen auf den Staat vertrauen müssen, muss dieser sich handlungsfähig und handlungswillig zeigen. Wer sich für soziale Wohltaten feiern lässt, muss auch für die Kosten aufkommen. Bürokratieabbau und effektivere Verwaltungsablaufe sind nur der erste Schritt.

Zukunftspakt Pflege

Beim Zukunftspakt Pflege, dessen Eckpunkte für eine Pflegereform bis Ende des Jahres vorliegen sollen, bekräftigte der Ausschuss seine Erwartung, dass die weiteren Beratungen zu einer nachhaltigen Stabilisierung der Pflegefinanzierung führen und insbesondere eine zusätzliche Belastung der kommunalen Haushalte vermieden sowie Ausgaben der Hilfe zur Pflege begrenzt werden.

Hintergrund ist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen für die kommunale Ebene von besonderer Relevanz sind. Denn Veränderungen im Leistungsrecht und bei den Eigenanteilen können unmittelbare Auswirkungen auf die Entwicklung der Ausgaben der Hilfe zur Pflege haben. Zudem wird im Rahmen der Reformüberlegungen eine stärkere Einbindung der Kommunen in den Bereichen Beratung, Steuerung und Versorgungsplanung diskutiert. Vor diesem Hintergrund kommt einer klaren Aufgaben- und Finanzierungszuordnung im weiteren Verfahren besondere Bedeutung zu. 

Gerade das Pflegesystem lebt aktuell viel vom persönlichen Engagement der Angehörigen. Nur ein geringer Teil der Pflegebedürftigen ist in stationären Einrichtungen. Gleichzeitig bedeutet ein stationärer Aufenthalt eine große finanzielle Herausforderung, die im Zweifel bei den Kommunen als Sozialhilfeträger liegt. Es braucht eine Neuordnung des Systems hin zu einer besseren Prävention auf der einen Seite und eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung auf der anderen Seite. Die öffentlichen Haushalte werden die Herausforderungen, die sich aus dem demographischen Wandel in den nächsten Jahren ergeben, nicht ohne eine tiefgreifende Reform schultern können.

Im Ergebnis gilt: Es ist gut, dass sich die Bundesministerin Zeit für die Diskussion mit der kommunalen Familie genommen hat. Eine gute Pflege- und Gesundheitsinfrastruktur mit dem Fokus auf Prävention gelingt nur mit den Kommunen.

Der Gastautor

Porträt Bürgermeister Frank Buß

Frank Buß, seit 1993 Bürgermeister der Stadt Plochingen, ist Vorsitzender des Sozial-, Gesundheits- und Integrationsausschuss beim Gemeindetag und seit 2020 Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Jugend beim Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB).