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Mehr kommunale Mittel gegen Sozialbetrug und Schrottimmobilien

Ein neuer Aktionsplan des Bundes sieht mehr Kontrollen, einen besseren Datenaustausch und strengere Regeln vor. Städte und Gemeinden sollen insbesondere leichter gegen verwahrloste Immobilien und deren Betreiber vorgehen können. Der Deutsche Landkreistag begrüßt die Pläne, fordert aber eine praxistaugliche technische Umsetzung.

Die Bundesregierung will schärfer gegen organisierten Sozialleistungsmissbrauch und die Ausbeutung zugewanderter Menschen vorgehen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt haben dazu einen Aktionsplan mit zehn Handlungsfeldern und insgesamt 37 Einzelmaßnahmen erarbeitet.

Der Plan richtet sich vor allem gegen Scheinbeschäftigung, Schwarzarbeit, fingierte Mietverhältnisse und organisierte Betrugsstrukturen. Mehr Datenabgleiche und Kontrollen sollen es den Behörden erleichtern, verdächtige Fälle zu erkennen und Leistungen schneller zu überprüfen. Arbeitgeber sollen stärker haften, wenn sie Beschäftigte nicht oder falsch anmelden und dadurch zu Unrecht Sozialleistungen gezahlt werden.

Vorgehen gegen Schrottimmobilien

Ein Schwerpunkt liegt auf sogenannten Schrottimmobilien. Dabei werden Menschen teilweise in stark heruntergekommenen Wohnungen untergebracht, für die Vermieter dennoch hohe Mieten verlangen. Die Kosten werden häufig über Sozialleistungen finanziert. Nach Angaben der Bundesregierung sollen Kommunen bessere Möglichkeiten erhalten, gegen solche Immobilien und die dahinterstehenden Geschäftsmodelle vorzugehen.

Damit betrifft der Aktionsplan nicht nur Landkreise. Auch Städte und Gemeinden sind unmittelbar berührt. Kommunale Melde-, Ordnungs-, Sozial- und Ausländerbehörden stoßen vor Ort häufig als Erste auf überbelegte Wohnungen, fragwürdige Mietverhältnisse oder den Verdacht einer nur vorgetäuschten Beschäftigung.

Welche Behörde konkret zuständig ist, hängt allerdings von der kommunalen Struktur ab. Jobcenter, Ausländerbehörden und Bauaufsichten sind vor allem in kleineren Gemeinden häufig beim Landkreis angesiedelt. Größere Städte und Stadtkreise nehmen viele dieser Aufgaben selbst wahr.

Behörden sollen Daten besser austauschen

Der Deutsche Landkreistag begrüßt den Aktionsplan grundsätzlich. Organisierter Sozialleistungsmissbrauch, Scheinbeschäftigung und ausbeuterische Geschäftsmodelle schadeten den Betroffenen, belasteten die Kommunen und beschädigten das Vertrauen in den Sozialstaat, erklärte Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke dem Tagesspiegel zufolge.

Entscheidend sei nun eine praxistaugliche Umsetzung. Insbesondere die kommunalen Jobcenter müssten technisch gleichberechtigt in den vorgesehenen Datenaustausch einbezogen werden und Zugriff auf die notwendigen Informationen erhalten. Nur dann könnten die beteiligten Behörden verdächtige Konstellationen schneller erkennen und gemeinsam handeln.

Für Städte und Gemeinden könnte ein besserer Informationsfluss den Verwaltungsaufwand verringern. Bislang liegen relevante Erkenntnisse mitunter getrennt bei Jobcentern, Meldeämtern, Ausländerbehörden, Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder Familienkassen. Der Aktionsplan soll den Austausch zwischen diesen Stellen erleichtern.

Kabinettsbeschluss steht noch aus

Der Maßnahmenkatalog war zum Zeitpunkt seiner Vorstellung noch nicht vom Bundeskabinett beschlossen. Die Bundesregierung will ihn noch im September auf den Weg bringen. Nach den bisherigen Ankündigungen sollen die vorgesehenen Maßnahmen anschließend zügig umgesetzt werden.

Aus kommunaler Sicht wird es dabei auch auf klare Zuständigkeiten, funktionierende technische Schnittstellen und ausreichendes Personal ankommen. Neue rechtliche Instrumente allein helfen wenig, wenn die Behörden sie vor Ort nicht wirksam einsetzen können.