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Neue Corona-Verordnung Schule tritt in Kraft

Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens müsse man die "Sicherheitszäune hochfahren", verkündete Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) am Freitag. Von diesem Montag an gelten deshalb angepasste Regeln für den Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen. Betroffen von der neuen Corona-Verordnung Schule sind der Sportunterricht, der Musikunterricht, Veranstaltungen in der Schule sowie mehrtägige außerschulische Veranstaltungen. Die neuen Regeln beinhalten leider viele Ausnahmen, was befürchten lässt, dass der Vorschriftendschungel Lehrer und Schüler verwirren könnte.

Schopper betonte, man werde bei den Maßnahmen nachjustieren, falls das nach Abwägung verschiedener Aspekte erforderlich sein werde. "Genauso klar ist, dass uns nur die Impfung aus dem Corona-Schlamassel heraushilft – und hier haben wir alle einen Beitrag zu leisten", so Schopper weiter. 

Corona-Verordnung Schule: Sportunterricht fortan kontaktfrei  

Die neuen Maßnahmen betreffen den Sportunterricht. In den Alarmstufen I und II darf dieser nur noch kontaktfrei erfolgen. Doch es gibt Ausnahmen: Sie betreffen den Unterricht zur Prüfungsvorbereitung für die Schülerinnen und Schüler, die Sport als Prüfungsfach gewählt haben, sowie die Basis- und Leistungskurse Sport der Jahrgangsstufen 1 und 2 an allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien und an Gemeinschaftsschulen.

Mindestabstand von zwei Metern beim Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten

Ein Mindestabstand von zwei Metern in alle Richtungen beim Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten gilt von Montag an. Für den Einsatz von Blasinstrumenten gilt zudem, dass er nur im Freien oder in "sehr großen Räumen" wie der Aula erlaubt ist. Singen dürfen Schüler künftig in geschlossenen Räumen nur mit Maske; im Freien dürfen sie die Maske wieder absetzen. 

Außerunterrichtliche Veranstaltungen und Schulveranstaltungen

Komplett verboten sind fortan mehrtägige schulische Veranstaltungen, und zwar bis einschließlich 31. Januar 2022, sowie außerschulische Veranstaltungen wie Landschulheime. Bisher galt dieses Verbot für Aufenthalte im Ausland, nun wurde es auf das Inland ausgeweitet. Eine Übergangsfrist gilt bis Mittwoch. 

Für öffentliche Schulveranstaltungen gilt teilweise 2G+

Für eintägige Schulveranstaltungen gelten indes schärfere Regeln. Von nun an gelten nicht mehr die Regelungen der bisherigen Corona-Verordnung Schule, die 3G und Maskenpflicht vorschrieb, sondern die der allgemeinen Corona-Verordnung. Diese sehen teilweise 2G+-Regelungen vor, wonach auch Geimpfte einen tagesaktuellen Test vorlegen müssen. Allerdings gilt das nicht für Klassenpflegschaftssitzungen, Elternbeiratssitzungen, Schülerratssitzungen und Sitzungen der weiteren schulischen Gremien, die in der Schule stattfinden und nicht-öffentlich sind - hier gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.

Schopper ruft zwölf- bis 17-jährige zum Impfen auf

Der Schülerausweis befreit von nun an nicht mehr von der Testpflicht im außerschulischen Bereich. Stattdessen gelten die Regelungen der Corona-Hauptverordnung, also je nach Anlass 3G, 2G oder 2G+. Eine Ausnahme galt bisher für Schülerinnen und Schüler zwischen zwölf und 17 Jahren. Sie bleibt vorerst bestehen. Allerdings soll sie nach Plänen des Landes bis zum Beginn der Weihnachtsferien auslaufen. „Für die Schülerinnen und Schüler, die 18 Jahre oder älter sind, bestand schon länger ein Impfangebot. Für die Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren besteht eine Impfempfehlung seit August. Ich mahne und appelliere deswegen noch einmal: Lassen Sie, lasst Euch impfen", sagte Theresa Schopper. 

Hier geht es zur aktuellen Corona-Verordnung Schule:

https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-schule