Asylanträge solle in den Asylkammern schneller bearbeitet werden
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Neue Asylkammern sollen schnellere Verfahren ermöglichen

Drei neue Asylkammern und ein Kompetenz- und Innovationszentrum sollen die Bearbeitung von Asylverfahren in Baden-Württemberg beschleunigen. So sieht die Neuordnung und Zentralisierung der Asylverfahren aus.

Die Menge der zu bearbeitenden Asylverfahren war in Baden-Württemberg in den letzten Jahren jederzeit hoch. Diese in angemessener Zeit zu bearbeiten mit den gegebenen Strukturen kaum möglich. Daher hat das Justizministerium nun an den Verwaltungsgerichten in Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg und Sigmaringen sogenannte Asylkammern eingerichtet. So sollen Asylverfahren in Zukunft schneller entschieden werden können.

Landesweite Zuständigkeit für Anträge von Menschen aus bestimmten Ländern

Die Verwaltungsgerichte Karlsruhe, Stuttgart und Freiburg haben zudem landesweite Zuständigkeit für Asylgesuche von Menschen aus bestimmten Herkunftsländern erhalten. Am Verwaltungsgericht Karlsruhe besteht nun eine landesweite Zuständigkeit für Asylverfahren von Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten und Staaten, bei denen die Anerkennungsquote bei unter fünf Prozent liegt. Dazu gehören unter anderem Tunesien und Algerien. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe erhält die Kompetenz für Asylanträge von Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern nicht zuletzt, weil sich in der Nähe eine Erstaufnahmeeinrichtung befindet, in der schwerpunktmäßig Antragstellerinnen und Antragssteller aus diesen Ländern untergebracht werden.

Was ist das neue Kompetenz- und Innovationszentrum Asyl?

In Karlsruhe wird außerdem ein Kompetenz- und Innovationszentrum Asyl eingerichtet und drei neue Kammern, die ausschließlich für Asylverfahren zuständig sind. Dafür wurden am Verwaltungsgericht Karlsruhe 27 neue Stellen geschaffen. Am Kompetenz- und Innovationszentrum soll unter anderem mit IT- und KI-Anwendungen experimentiert werden. Eine dieser Anwendungen ist ADA oder der Asylaktendurchdringungsassistent. Dieser soll für die Bearbeitung von Asylverfahren relevante Informationen in Dokumenten automatisiert erkennen und so die Bearbeitung durch Mitarbeitende beschleunigen. „Die dort eingesetzten Kolleginnen und Kollegen erhalten damit die Gelegenheit, sich unmittelbar an der Gestaltung der Justiz der Zukunft und an der Modernisierung der Verfahrensbearbeitung in der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit einzubringen“, so Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges.

Aktuelle Verfahrenslaufzeit liegt in der Regel bei 9,4 Monaten

Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Freiburg erhalten landesweite Kompetenzen für Asylverfahren von Menschen aus Ländern aus denen verhältnismäßig wenige Menschen nach Deutschland kommen. Dazu gehören unter anderem Kamerun und Äthiopien. Von der stärkeren Spezialisierung der neuen Asylkammern erhofft sich das Justizministerium eine Verkürzung der durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten bei der Bearbeitung von Asylverfahren. Diese lagen in Hauptsacheverfahren zuletzt bei 9,4 Monaten und in Eilverfahren bei 1,9 Monaten.

Gentges: Rechtsstaatliche Standards werden garantiert

„Wir stellen die Verwaltungsgerichtsbarkeit so auf, dass dort eine noch effizientere Bearbeitung der Verfahren ermöglicht wird und gleichzeitig unverändert hohe rechtsstaatliche Standards garantiert werden“, sagt Marion Gentges zu der Neuordnung. „Durch die jetzt umgesetzten Maßnahmen wollen wir die Bearbeitung von Asylverfahren deutlich beschleunigen, damit für alle Beteiligten noch schneller Klarheit und Planbarkeit herrscht.“

Jäger: Asylkammern können helfen, dass nur Menschen mit Bleibeberechtigung auf Kommunen verteilt werden

Gemeindetagspräsident Steffen Jäger äußerte sich folgendermaßen zu den neuen Asylkammern: „Die Bündelung von Fachkompetenz in zentralen Asylkammern kann ein richtiger Ansatz sein, um schneller und effizienter zu den richtigen Entscheidungen zu kommen. Denn gerade die sehr große Zahl an Gerichtsverfahren bei Fragen des Bleiberechts legt eine Bündelung nahe. Für die Städte und Gemeinden bleibt es beim Ziel: die Integrationskapazitäten vor Ort sind noch immer stark belastet. Umso bedeutender ist es, dass es eine bessere Verteilung innerhalb Europas gibt und in Deutschland nur noch Menschen mit festgestellter Bleibeberechtigung auf die Kommunen verteilt werden. Gerade zu letzterem können die Asylkammern beitragen.“