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MPK-Beschlüsse: Rückenwind für Verwaltung und Kommunen

Bund und Länder nehmen die Modernisierung des Staates nun mit einem gemeinsamen Maßnahmenpaket in Angriff. Für die Kommunen steckt darin viel Potenzial: weniger Bürokratie, klare Zuständigkeiten und eine digitale Infrastruktur, die endlich durchgängig gedacht ist. Besonders wichtig: Der Umgang mit neuen Leistungsgesetzen und die Entlastung im Verwaltungsalltag.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat ein Paket beschlossen, das den öffentlichen Sektor spürbar verändern soll. Kanzler Merz sprach von einem „großen Wurf“: Mehr als 200 Maßnahmen sollen Verfahren vereinfachen, Doppelstrukturen abbauen und die Verwaltung modernisieren. Herzstück ist die „Föderale Modernisierungsagenda“ (hier geht es zu ihren Kernpunkten), die nun von Bund und Ländern gemeinsam getragen wird. Für Kommunen ist das ein Signal: Der Staat nimmt seine eigene Komplexität endlich ernst – und will das System von Grund auf verschlanken.

Staatsmodernisierung: Weniger Bürokratie, mehr digitale Substanz

Gerade Städte und Gemeinden sollen von den strukturellen Reformen profitieren. Zentral ist die geplante Änderung von Artikel 91c Grundgesetz. Sie würde dem Bund ermöglichen, digitale Standards zu setzen und IT-Systeme bereitzustellen, die alle Ebenen nutzen können. Eine einheitlichere IT-Landschaft würde viele Altlasten der föderalen Stückwerk-Digitalisierung beseitigen.

Mit dem neuen „D-Stack“ entsteht zudem eine nationale Technologieplattform für die digitale Verwaltung. E2E-Verfahren, KI-Unterstützung, ein zentrales Onlineportal und eine KI-basierte Deutschland-App sollen den Zugang vereinfachen – und kommunale Ressourcen freispielen.

Besonders wichtig aus Sicht des Gemeindetags: Der konsequente Abbau von Berichtspflichten. Bund und Länder wollen bis 2026 jede einzelne Pflicht prüfen und mindestens die Hälfte streichen. Bestehende Berichtspflichten sollen grundsätzlich wegfallen, nur zwingend notwendige bleiben erhalten. Das betrifft etwa Umweltstatistiken, für die künftig das „Once-Only-Prinzip“ gelten soll – Daten einmal erfassen, mehrfach nutzen.

Auch fachliche Verfahren sollen verschlankt werden:

  • deutliche Reduktion des Dokumentationsaufwands bei Umweltverträglichkeitsprüfungen,

  • Digitalisierung und Verkürzung von Aufbewahrungsfristen,

  • Ersetzung zahlreicher Aushangpflichten durch digitale Informationswege,

  • Genehmigungsfiktionen und vereinfachte Anzeigeverfahren im Gewerbe- und Baurecht,

  • einfache Baustandards („Gebäudetyp E“) und eine Novelle des Bauplanungsrechts.

Für die kommunale Praxis bedeutet das: kürzere Genehmigungswege, weniger Papierlast, weniger Doppelprüfungen.

Veranlassungskonnexität: Endlich Bewegung bei den Leistungsgesetzen

Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die Veranlassungskonnexität – also die Frage, wer für Kosten neuer Leistungsgesetze aufkommt. Merz stellte klar, dass Bund, Länder und Kommunen Vorschläge erarbeiten sollen, wie die Leistungsgesetze künftig gezielter angewendet werden und wie die in den letzten Jahren stark gestiegenen kommunalen Ausgaben begrenzt werden können. Anfang 2026 soll eine Sonder-MPK konkrete Modelle vorlegen.

Für die Kommunen ist das essenziell: Viele Kosten entstehen durch bundesrechtliche Vorgaben, die auf lokaler Ebene umgesetzt werden müssen – oft ohne ausreichenden Ausgleich. Der Gemeindetag sieht darin einen der wichtigsten Schritte hin zu mehr Planungssicherheit und fairer Lastenverteilung.

Weitere Punkte mit Bedeutung für die kommunale Ebene

Stichwortartig wichtig für Gemeinden:

  • Reduktion übererfüllter EU-Vorgaben, etwa im Datenschutz.

  • Unbefristete Personalausweise für Menschen über 70.

  • Vereinfachungen im Natur- und Artenschutzrecht.

  • Anhebung von Schwellenwerten im Vergaberecht.

  • Pauschalierte Zuweisungen ab 2027 in bestimmten Förderbereichen.

  • Reallabore und Experimentierklauseln für kommunale Innovation.

  • Einführung eines strukturierten Risikomanagements bei Fördermitteln, mit weniger Belegpflichten.

Viel Potenzial – entscheidend wird die Umsetzung

Die Beschlüsse setzen klare Signale: weniger Bürokratie, mehr digitale Einheitlichkeit, mehr Freiheit für kommunale Experimente und eine ehrliche Debatte über die Finanzierung staatlicher Leistungen. Für Städte und Gemeinden kann das ein echter Aufbruch sein. Jetzt kommt es darauf an, dass die Maßnahmen schnell, verbindlich und praxistauglich umgesetzt werden – damit der „große Wurf“ im Alltag der Verwaltungen wirklich ankommt.