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Land plant Reformen bei Kommunal- und Bürgermeisterwahlen

Wie am Mittwoch bekannt wurde, plant die Neuauflage der grün-schwarzen Regierungskoalition etliche Neuerungen und Reformen, die für die Kommunen relevant sind. Ans Eingemachte geht es zum Beispiel den Kommunalwahlen: Hier will Grün-Schwarz das passive Wahlrecht auf 16 Jahre absenken. Auch die Altersgrenze für Kandidatinnen und Kandidaten für das Bürgermeisteramt soll fallen. Und sogenannte Spaßkandidaten sollen es künftig schwerer haben, ihre Spielchen zu treiben.

Ein "verlässlicher Partner der Kommunen" wolle man sein, schreibt die neu aufgelegte Regierungskoaltion aus Grünen und CDU in ihrem Programm "Jetzt für morgen". Die Schrift enthält ein Bekenntnis zu den Kommunen im Land, die das "Fundament eines funktionierenden Gemeinwesens" bildeten: "Das Land versteht sich als fairer und verlässlicher Partner der Kommunen. Unser Land ist nicht nur in den Ballungsräumen stark, sondern in der ganzen Fläche des Südwestens. Deswegen ist uns die kommunale Selbstverwaltung besonders wichtig. Leistungsfähige Gemeinden, Städte und Landkreise sind ein wesentlicher Faktor für den Erfolg Baden-Württembergs. Diese Ausgewogenheit wollen wir dauerhaft sichern", so die Autoren des Koalitionsvertrags.

Reform des Kommunalwahlrechts: Passives Wahlalter soll auf 16 Jahre abgesenkt werden

Diese dauerhafte Sicherung will man durch Neuerungen und Reformen gewährleisten. So zum Beispiel im Kommunalwahlrecht: "Bei Kommunalwahlen ist das aktive Wahlalter bereits auf 16 Jahre abgesenkt worden, hier werden wir in einem nächsten Schritt nun auch das passive Wahlalter auf 16 Jahre absenken", so die Autoren. Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen wolle man den Menschen vor Ort mehr Optionen an die Hand geben. "Dazu werden wir in der Gemeindeordnung die Einwohnerschwelle für die Aufstellung von Wahlvorschlägen, die höchstens doppelt so viele Bewerber enthalten wie Gemeinderäte zu wählen sind, von 3.000 Einwohner auf 5.000 Einwohner erhöhen.

Reform der Bürgermeisterwahlen: Altersgrenze für Kandidaten soll hinfällig werden  

Eine Reform beabsichtigt die Regierung auch bei den Bürgermeisterwahlen. So will sie die Altersgrenzen für Kandidatinnen und Kandidaten abschaffen. Bislang schreibt Paragraf 46 der Gemeindeordnung vor, dass Kandidaten bei der Wahl das 25. Lebensjahr vollenendet haben müssen. Geht es nach den Wünschen der Koalitionäre, kann künftig schon Rathauschef werden, wer volljährig ist.

OB-Wahlen: Echte Stichwahl im zweiten Wahlgang geplant

Bei Wahlen zu (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeistern werde man eine echte Stichwahl im zweiten Wahlgang einführen. Und weiter: "Um die Attraktivität des Bürgermeisteramts für Bewerberinnen und Bewerber allgemein und insbesondere in kleinen Gemeinden zu stärken, werden wir ein Rückkehrrecht für Landesbeamtinnen, Landesbeamte und Landesangestellte nach dem Ende ihrer Amtszeiten in einem kommunalen Wahlamt schaffen. Für Beamtinnen, Beamte und Angestellte der Kommunen werden wir ein solches Rückkehrrecht gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden prüfen", so der Vertrag.

"Spaßkandidaten" als Gefahr für Demokratie: Land prüft Möglichkeiten, sie zu verhindern

Eine Gefahr sehen die Koalitionäre in sogenannten "Spaßkandidaten", die sich immer wieder als Bürgermeister bewerben. Solche Kandidaten schadeten der Demokratie, schreiben die Autoren des Koalitionsvertrags. "Wir werden diese Entwicklung beobachten und bei Bedarf prüfen, ob auch in kleineren Städten und Gemeinden die Vorlage einer bestimmten Zahl an Unterstützungsunterschriften als Voraussetzung für die Bewerbung eingeführt werden sollte."

Bürgermeisterwahlen: Wähler sollen mit Stimme auch Ablehnung ausdrücken dürfen

Außerdem soll es bei Wahlen künftig die Möglichkeit geben, seine Stimme ablehnend abzugeben. Damit würden Bürgerinnen und Bürger befähigt, "ihren Willen in Gänze" ausdrücken zu können. Wer einen Kandidaten als für ungeeignet hält, kann dies künftig explizit mitteilen und nicht nur durch die Wahl eines anderen Kandidaten. Zudem soll das Auszählverfahren bei Kommunalwahlen überprüft werden. Begründung: "Die zunehmende Zersplitterung der Räte erschwert die Entscheidungsfindung und schränkt die Handlungsfähigkeit der kommunalen Gremien ein. Wir wollen deshalb unsere Gemeinderäte und Kreistage stabilisieren."

Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit geplant

In diesem Kontext will die Regierung die interkommunale Zusammenarbeit stärken. Eine "Experimentierklausel" in der Gemeindeordnung soll zum Beispiel dabei helfen, spezialisiertes Personal gemeindeübergreifend beschäftigten zu können. "Hierfür werden die Regierungsfraktionen eine Arbeitsgruppe einsetzen, die Reformvorschläge für eine bessere interkommunale Zusammenarbeit und eine Stärkung der demokratischen Legitimation der Zweckverbände erarbeitet", so der Vertragstext.