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Landesregierung will Übertragung von Gremiensitzungen erleichtern

In ihrem Koalitionsvertrag nehmen sich Grüne und CDU einer drängenden Frage an: Wie können Städte und Gemeinden die Gremiensitzungen digital organisieren - und dabei rechtlich auf der sicheren Seite sein? Bestehende Unsicherheiten sollen durch eine neue Gesetzesgrundlage aus dem Weg geräumt werden, die man zusammen mit dem Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erarbeiten will. Weitere im Koalitionsvertrag benannte Vorhaben mit kommunalpolitischer Relevanz betreffen das Kommunalwahlrecht, die Bürgermeisterwahlen und die interkommunale Zusammenarbeit.

Es ist eine Frage, die Bürgermeister und Gemeinderäte landauf, landab umtreibt: Was ist möglich und rechtmäßig bei der Übertragung von Gemeinderatssitzungen, vor allem im Hinblick auf den Datenschutz? Die Landesregierung erklärt in ihrem am Mittwoch vorgestellten Koalitionsvertrag nun ihre Absicht, Rechtssicherheit schaffen zu wollen.

Landesregierung will Voraussetzungen für digitale Sitzungen absenken und Zweifel beseitigen

Im Zuge der Pandemie habe die Regierung in der Gemeindeordnung die Durchführung von digitalen Sitzungen von Gemeinderäten, Kreistagen und Regionalversammlungen ermöglicht. Es zeige sich aber, dass in der Praxis weiterhin rechtliche Unsicherheit im Umgang damit bestünden. "Wir werden die Voraussetzungen daher absenken, um mögliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit zu beseitigen, das heißt insbesondere die Einschränkungen des § 37a Absatz 1 S. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) abbauen", schreiben die Autoren.

Online- und hybride Sitzungen sollen unabhängig von Notlagen möglich sein

Konkret plant die Regierung, eine Möglichkeit für Online-Sitzungen oder hybride Sitzungen zu schaffen, die unabhänig von Notlagen wie der Corona-Pandemie gilt: "Wir wollen dauerhafte und nicht auf Notlagen begrenzte gesetzliche Möglichkeiten schaffen, rechtssicher online und hybride Sitzungen von Gemeinderäten, Kreistagen und Regionalversammlungen durchzuführen und zu streamen", schreiben die Autoren.

Rechtsgrundlage soll zusammen mit dem Landesbauftragten für den Datenschutz geschaffen werden

Man werde in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) eine Rechtsgrundlage schaffen, damit die öffentlichen Sitzungen von Gemeinderäten, Kreistagen und Regionalversammlungen offen im Internet übertragen werden können, heißt es im Text. "Die jeweiligen kommunalen Gremien entscheiden selbst, ob sie diese Möglichkeiten nutzen."

Regierung will Behörden bürgernäher, innovativer und digitaler machen

Diese Pläne sind eingebettet in eine Gesamtstrategie der Landesregierung, die darin besteht, Behörden bürgernäher und digitaler zu machen. "Die Landesverwaltung und die Kommunalverwaltungen befinden sich in Bezug auf die Digitalisierung in einem umfassenden Transformationsprozess. Dieser sollte genutzt werden, um die Verwaltungsstrukturen innovativ und agil auf die Zukunft auszurichten und die IT-Infrastruktur des Landes und der Kommunen klimaneutral aufzustellen", so der Vertrag.

Verwaltungsangebote sollen digital, barrierefrei und mehrsprachig verfügbar sein

Unter anderem wollen die Koalitionäre digitale Modellkommunen bei der Entwicklung von Open-Source-basierten Programmen und Apps unterstützen. Ein weiteres Vorhaben: Verwaltungsangebote der Kommunen wie zum Beispiel die Anmeldung zum Kindergarten oder der Bauantrag sollen barrierefrei und mehrsprachig digital zur Verfügung stehen.