Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Gefahr
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Kommunen sehen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Gefahr

Schon seit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler beschlossen wurde, zweifeln die Kommunen an der Umsetzbarkeit innerhalb der gegebenen Zeit. Nun, da es nur noch zweieinhalb Jahre sind, bis der Rechtsanspruch tatsächlich greift, ist klar: den nötigen Ausbau der Schulen und Betreuungseinrichtungen rechtzeitig zu realisieren ist kaum realisierbar. Davor warnt auch der Gemeindetag Baden-Württemberg schon seit Jahren.

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Erstklässlerinnen und Erstklässler einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Jedes Schuljahr kommt eine weitere Jahrgangsstufe hinzu bis dann 2029 alle Grundschülerinnen und Grundschüler einen Anspruch haben sollen. Der Rechtsanspruch bezieht sich auf acht Stunden der Bildung und Betreuung von montags bis freitags. Lediglich vier Wochen im Jahr kann die Schule davon absehen. Das heißt: Auch während der Schulferien muss in den meisten Wochen eine Betreuung gesichert sein. Das große Fragezeichen dabei bleibt: Wie viele Familien werden die Betreuung für ihre Kinder im Grundschulaltern in Anspruch nehmen?

Fachkräftemangel und fehlende Räume stehen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Weg

Danach würde sich auch berechnen wie viel Personal und zusätzliche Räume benötigt werden. Denn an beidem herrscht aktuell ein Mangel. Auch deshalb sind die Kommunen von der kommenden Verwaltungsvorschrift des Landes abhängig mit der sie die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel abrufen können.

Steffen Jäger: Kommunen müssen schnellstmöglich Bundesmittel abrufen können

„Die Uhr tickt, in weniger als zweieinhalb Jahren greift der Rechtsanspruch für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1“, sagt Gemeindetagspräsident Steffen Jäger. „Angesichts dessen, dass die Bundesförderung für Investitionen wohl frühestens im April 2024 beantragt werden kann und für Baumaßnahmen an Schulen in der Regel die Sommerferien genutzt werden, wird es immer schwieriger die geplanten baulichen Maßnahmen noch rechtzeitig vor 2026 zu realisieren. Es steht zu befürchten, dass das eintritt wovor wir als Gemeindetag schon lange warnen: Dieser Rechtsanspruch wird zum nächsten politischen Versprechen, das nicht eingehalten werden kann. Und es ist ein weiterer bedauerlicher Beleg dafür, dass es beim Festschreiben neuer Rechtsansprüche gar nicht schnell genug gehen kann, wenn es dann aber um die Grundlagen der Umsetzung geht, werden die Kommunen alleine gelassen. Der Webfehler wird deutlich: Neue Rechtansprüche nur, wenn die Umsetzung vor Gesetzesbeschluss klar verabredet ist.  Zudem können wir auch bei diesem Förderprogramm nicht ausschließen, dass es überzeichnet sein könnte – also, dass das Fördergeld nicht reicht. Für diesen Fall müssen Bund und Land eine Lösung gewährleisten.“