Schülerin arbeitet im Unterricht mit einem Tablet
Tablets im Unterricht gehören an vielen Schulen längst zum Alltag. Der Digitalpakt 2.0 soll die digitale Ausstattung der Schulen in Baden-Württemberg weiter verstetigen.
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Der nächste Schritt im digitalen Zeitalter

8. Juli 2026
Mit dem Digitalpakt 2.0 setzen Bund und Länder die Digitalisierung der Schulen fort. Rund 345 Millionen Euro fließen in IT-Infrastruktur und Ausstattung. Baden-Württemberg plant ein pauschaliertes, antragsloses Verfahren. Die Bescheide sollen im Sommer 2026 versendet werden. Was Schulträger jetzt wissen müssen, erklären Dörte Conradi und Hans-Christoph Schaub in ihrem Gastbeitrag.

1.400 Träger haben im DigitalPakt Schule 2019–2024 in Baden-Württemberg etwa 9.100 Maßnahmen umgesetzt und damit ein flächendeckend gutes Ausstattungsniveau an den Schulen geschaffen. Nun startet die Umsetzung des Digitalpakt 2.0.

Drei Säulen – ein Digitalpakt

Schulische Ausstattung ist ein wichtiger Baustein für das Gelingen einer zukunftsfähigen Bildung. Neben der Ausstattung mit Geräten und Infrastruktur ist es aber ebenso wichtig, dass pädagogische Konzepte fokussieren, wie das Lehren und Lernen konkret durch Technologien unterstützt werden können.

Es ist notwendig, dass Lehrkräfte und Schulleitungen über die notwendigen Kompetenzen verfügen, Technologie zielgerichtet einzusetzen, deren Wirkungen zu reflektieren und Funktionsweisen zu kennen. Dafür wiederum braucht es wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse. Der Digitalpakt 2.0 besteht folgerichtig aus drei Säulen mit drei ineinandergreifenden Handlungsfeldern.

Die drei Handlungsstränge des Digitalpakt 2.0

Der Digitalpakt 2.0 umfasst drei Handlungsstränge: digitale Ausstattung und IT-Infrastruktur, Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie die Bund-Länder-Initiative Digitales Lehren und Lernen.

Finanzvolumen im Digitalpakt 2.0

Über die drei Säulen hat der Digitalpakt 2.0 ein Finanzvolumen von mindestens fünf Milliarden Euro, die hälftig vom Bund und hälftig von den Ländern mit den Schulträgern aufgebracht werden. Die Länder und Schulträger erbringen ihren Eigenanteil von insgesamt 2,5 Milliarden Euro mit mindestens 500 Millionen Euro frischem Geld. Bis zu zwei Milliarden Euro können sie über die Anrechnung anderer Aktivitäten, wie beispielsweise Fortbildungen, erbringen.

Für den Handlungsstrang I stehen bundesseitig 2,25 Milliarden Euro zur Verfügung, die nach Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden. Inklusive der landesseitig vorgesehenen Mittel fließen damit in den kommenden Jahren rund 345 Millionen Euro in die IT-Infrastruktur und Ausstattung der Schulen in Baden-Württemberg.

Im Handlungsstrang II verstärken die Länder in eigener Zuständigkeit die Aktivitäten der Lehrkräftefortbildung und Maßnahmen der Schulentwicklung. Im Handlungsstrang III stellt der Bund 225 Millionen Euro für ein Forschungs- und Transferprogramm bereit, auf das sich Hochschulen über einen separaten Förderaufruf bewerben können. Hier soll unter anderem die pädagogische Wirksamkeit des Einsatzes digitaler Technologien erforscht werden.

Handlungsstrang I – schlank umgesetzt

Ziel des Landes ist, den Digitalpakt 2.0 gemeinsam mit den Schulträgern möglichst aufwandsarm und zielgenau umzusetzen. Für die Abwicklung ist ein pauschaliertes und antragsloses Verfahren geplant. Schulträger erhalten dabei auf Basis der Schülerzahl ein Budget für definierte Fördertatbestände.

Die Fördermittel können trägerweit für den Kauf von Endgeräten, Infrastruktur, Komponenten für schulische Netzwerke und Präsentationstechnik eingesetzt werden. Ein vereinfachtes Verwendungsnachweisverfahren auf Trägerebene schließt die Maßnahme ab.

Risiken von Mittelrückforderungen minimieren

Die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund räumt neben den oben beschriebenen Fördertatbeständen auch die Möglichkeit ein, Administrationskosten zu fördern oder Leasingmodelle zu realisieren. Der Bund knüpft als Fördermittelgeber jedoch so hohe Hürden an Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Nachweise der Einhaltung von Standards und konkrete Zertifizierungen, dass eine Realisierung der Förderung dieser Tatbestände nur durch ein dediziertes Antragsverfahren möglich wäre, beziehungsweise Risiken von Mittelrückforderungen nach der Prüfung der Verwendungsnachweise bestehen würden. Daher sieht Baden-Württemberg davon ab. Das Wichtige ist: Die zur Verfügung stehenden Mittel werden absehbar durch die Träger auch so verausgabt werden können.

Konkret: Wann geht es wie los?

Der Entwurf der Förderrichtlinie für Baden-Württemberg wird aktuell mit dem Finanzministerium und der kommunalen Seite abgestimmt. Nach der abschließenden Freigabe durch den Bund wird das Kultusministerium alle Schulträger anschreiben und entsprechend informieren. Mit einer digitalen Interessenbekundung startet das Verfahren dann konkret. Hier bestätigen die Schulträger, die Fördermittel entsprechend der Richtlinie einzusetzen sowie die Mittel zusätzlich zu eigenen Mitteln zu investieren.

Schulträger, die Interesse an den Fördermitteln unter diesen Bedingungen angemeldet haben, erhalten einen jahresbezogenen Bescheid mit dem trägerweiten Budget, welches im Rahmen des Haushaltsvollzuges der Träger aber in die Folgejahre übertragbar sein wird. Die Bescheide sollen im Sommer 2026 versendet werden, sofern vorher alle Länder die Vereinbarung mit dem Bund gezeichnet haben. Förderfähig sind dann Investitionen, die im Jahr 2026 begonnen wurden. Es ist also grundsätzlich erlaubt, eine Förderung für Investitionen in Anspruch zu nehmen, die nach dem 1. Januar 2026, aber noch vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie getätigt wurden.

Was müssen Schulträger beisteuern?

AIS.chat auf einem Tablet

Mit AIS.chat können Schulen in Baden-Württemberg Künstliche Intelligenz kostenlos und rechtssicher im Unterricht nutzen. Foto: Kultusministerium Baden-Württemberg

Die Kofinanzierung der Maßnahmen gegenüber dem Bund im Jahr 2026 übernimmt das Land. Für die Folgejahre muss der Landtag als Haushaltsgesetzgeber dafür noch die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Die Schulträger erhalten also die Mittel in 2026 ohne eigenen Kofinanzierungsanteil. Wie auch beim ersten Digitalpakt ist es so, dass die Schulträger Wartung, Betrieb und Support im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit bedarfsgerecht sichern.

Die Mittel werden nicht mehr schulbezogen ausgereicht. Berichtspflichten auf Schulebene entfallen, auf Ebene der Träger werden diese durch das Kultusministerium digital abgefragt. Die Schulträger als Letztempfänger der Fördermittel müssen in geeigneter Weise öffentlich auf die erhaltene Förderung hinweisen und sich an Prüf- und Evaluationsverfahren aktiv unterstützend beteiligen.

Wer sind die Ansprechpartner?

Der Bund hat wieder das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) als Projektträger beauftragt. Das Kultusministerium ist im Land die gegenüber dem Bund benannte Stelle und setzt das Förderprogramm um. Von hier erhalten die Träger die Bescheide und hier finden sie Ansprechpersonen bei Nachfragen. Das Verfahren ohne Antrag und mit einem vereinfachten Verwendungsnachweis basiert auf gegenseitigem Vertrauen und Kompetenz bei der regelkonformen Abwicklung. Das Kultusministerium wird erläuternde Dokumente zur Förderfähigkeit und zum Verfahren bereitstellen. In Stichprobenprüfungen werden Nachweise, konkrete Belege und die Umsetzung vor Ort durch das Kultusministerium geprüft. Das Kultusministerium wird auch wieder Trägersprechstunden einrichten.

Gibt es wieder regionale Maßnahmen?

Es steht Schulträgern frei, gemeinsam aus den jeweiligen Budgets entsprechend übergreifende Beschaffungen zu realisieren. Regionale Maßnahmen als gesonderte Förderlinie gibt es nicht mehr. Ebenso hat das Land darauf verzichtet, Mittel im Vorhinein abzuziehen, um landesweite Maßnahmen zu finanzieren. Alle zur Verfügung stehenden Mittel werden in einer ersten Runde den Trägern angeboten.

Für länderübergreifende Vorhaben ist ein gesonderter Fördertopf eingerichtet. Hier werden die Länder weiterhin gemeinsame Vorhaben realisieren. Ein erfolgreiches Beispiel aus dem DigitalPakt Schule ist die KI-Applikation AIS.chat, die über die Plattform Schule@BW allen öffentlichen Schulen kostenlos und rechtssicher zur Verfügung steht.

Gibt es eine Regelung zu den Lehrkräfteendgeräten?

Endgeräte für Lehrkräfte sind im Digitalpakt 2.0 förderfähig, darüber hinaus auch für weitere am Unterricht beteiligte Personen.

Es ist sinnvoll, dass Endgeräte für Lehrkräfte sich in das schulische Netzwerk und Ausstattungsszenario einpassen, um Kompatibilität z. B. mit Schülergeräten zu sichern.

Chance und Auftrag

Der Digitalpakt 2.0 bietet eine gute Grundlage, um die Digitalisierung des Schulbereichs in Baden-Württemberg weiter fortzuführen und die erreichten Fortschritte bei der technischen Ausstattung und Infrastruktur der Schulen im Land zu verstetigen. Diese wichtige Aufgabe gilt es im engen Schulterschluss von Land und kommunalen Schulträgern weiterhin gemeinsam voranzutreiben.

Autoren

Dörte ConradiHans-Christoph Schaub

Dörte Conradi ist Leiterin der Abteilung Qualitätsmanagement, Digitalisierung, Lehrerbildung, schulartübergreifende Bildungsaufgaben, Sport am Kultusministerium. Zudem ist sie Mitglied der Fach-AG von Bund und Ländern zur Umsetzung des Digitalpakts. Hans-Christoph Schaub ist Leiter des Referats Digitalisierung, Medienbildung, Digitale Bildungsplattform am Kultusministerium. Er ist zuständig für die landesseitige Umsetzung des Digitalpakts 2.0 in Baden-Württemberg.