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Hunde sorgen für gute Laune bei Kämmerern

Die Kommunen verzeichneten im vergangenen Jahr 50 Prozent mehr Einnahmen durch die Hundesteuer als noch vor einem Jahrzehnt. Das teilte das Statistische Landesamt in der vergangenen Woche mit.

54,6 Millionen Euro: So viel haben die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg im Jahr 2022 durch die Hundesteuer eingenommen. Das hat das Statistische Landesamt in der vergangenen Woche mitgeteilt, nachdem es die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik ausgewertet hatte. „Das waren 5,7 Prozent mehr als 2021 (51,63 Mill. Euro). Somit stieg das Hundesteueraufkommen im Jahr 2022 auf einen neuen Höchstwert von 4,86 Euro pro Kopf“, schreiben die Statistiker.

Erhebliche Unterschiede zwischen den Kommunen

Die Einkünfte aus der Hundesteuer steigen seit 2012 kontinuierlich. „Zwischen 2012 und 2022 erhöhten sich die Einnahmen aus der Hundesteuer insgesamt um 51,1 Prozent. Der jährliche Zuwachs erreichte hierbei im Jahr 2021 einen Spitzenwert von 7,7 Prozent“, schreibt das Amt in einer Pressemitteilung. Gleichwohl weist es darauf hin, dass sich das Aufkommen stark zwischen den Städten und Gemeinden unterscheide. So betrage die Hundesteuer pro Kopf in Hofstetten im Ortenaukreis nur 1,97 Euro, während sich das Pro-Kopf Aufkommen in Wäschenbeuren im Landkreis Göppingen auf 14,20 Euro belaufe.

Kommunen müssen Hundesteuer erheben

Alle Kommunen Baden-Württembergs sind nach Landesrecht zur Erhebung einer Hundesteuer verpflichtet. Das Kommunalabgabengesetz regelt die Hundesteuersätze auf der Ebene der Städte und Gemeinden und legt Sonderabgaben für die Mehrfachhaltung von Hunden, sowie das Halten von als gefährlich geltenden Hunderassen fest. Dadurch ist es nicht möglich aus der Hundesteuer direkt die Anzahl der in Baden-Württemberg gemeldeten Hunde abzuleiten.