© Adobe Stock

Großflächige Stromausfälle rücken den Bevölkerungsschutz ins Zentrum

Nach dem tagelangen Blackout im Südwesten Berlins fordern die Kommunen vom Bund eine nationale „Blackout-Reserve“. Gleichzeitig verweist Baden-Württemberg auf sein neues Landeskatastrophenschutzgesetz. Die Frage ist: Reicht das aus?

Der Stromausfall in Berlin hat gezeigt, wie verwundbar kritische Infrastruktur ist. 45.000 Haushalte und mehr als 2.000 Unternehmen waren mehrere Tage ohne Strom. Auslöser war ein Brandanschlag. Für den Deutschen Städtetag ist das ein Weckruf. Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt fordert vom Bund ein Umdenken.

Forderung nach nationaler Blackout-Reserve

Schuchardt macht deutlich: Einzelne Notstromaggregate für Krankenhäuser reichen nicht mehr. „Für großflächige und mehrtägige Stromausfälle müssen wir größer denken als bisher“, sagte er der Rheinischen Post. Der Städtetag plädiert für eine nationale Blackout-Reserve mit mobilen Kraftwerken. Ziel sei es, im Ernstfall ganze Quartiere mit Strom und Wärme versorgen zu können.

Bevölkerungsschutz sei längst keine Ausnahmeaufgabe mehr. Corona, der Krieg in der Ukraine und nun der Anschlag in Berlin hätten gezeigt: Krisen kommen häufiger und parallel. Deshalb fordert der Städtetag dauerhaft höhere Mittel für den Bevölkerungsschutz in den Kommunen – planbar und nicht nur über zeitlich befristete Programme. Zudem brauche es engere Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie durchgehend arbeitsfähige Krisenstäbe auf allen Ebenen.

Baden-Württemberg verweist auf neues Katastrophenschutzgesetz

In Baden-Württemberg ist das Thema ebenfalls präsent. Der Landtag hat erst im Dezember vergangenen Jahres ein neues Landeskatastrophenschutzgesetz beschlossen. Es stärkt das Ehrenamt, entlastet die Kommunen finanziell und baut die Vorsorge aus. Innenminister Thomas Strobl spricht von einer Antwort auf eine wachsende Zahl an Krisenszenarien – von Hochwasser über Pandemien bis hin zu flächendeckenden Stromausfällen.

Konkret sieht das Gesetz unter anderem höhere Pauschalen für ehrenamtliche Einsatzkräfte vor, eine umfassende Helfergleichstellung und neue Regelungen für Spontanhelfer. Für die Kommunen besonders wichtig: Kosten im Katastrophenfall übernimmt künftig einheitlich das Land. Zudem wird ein zentrales Katastrophenschutzlager aufgebaut, das Material wie Zelte, Decken oder Notfallausrüstung bereithält.

Reicht das für den Blackout-Fall?

Das Landesgesetz stärkt die operative Handlungsfähigkeit vor Ort. Es sorgt dafür, dass Helfer abgesichert sind und Material schneller verfügbar ist. Eine landesweite Energie-Notreserve ersetzt es jedoch nicht. Mobile Kraftwerke zur Versorgung ganzer Stadtteile lassen sich kaum allein auf kommunaler oder Landesebene vorhalten. Doch reicht das auch für den Fall der Fälle? Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigt auf Anfrage von die:gemeinde, dass der Vorfall in Berlin das Land darin bestärke, den eingeschlagenen Weg konsequent weiter zu beschreiten.

Was er konkret meint? Die unteren Katastrophenschutzbehörde, also die Landratsämter und die Bürgermeisterämter der Stadtkreise, seien verpflichtet, einen allgemeinen Katastrophenschutzplan und falls erforderlich besondere Katastrophenschutzpläne zu erstellen und fortzuschreiben, erklärt der Sprecher. „Dem allgemeinen Katastrophenschutzplan liegt eine Gefahrenanalyse zu Grunde, zu dem auch Gefahren gehören, die sich aus einem Stromausfall ergeben.“ 

Er verweist zudem auf eine Initiative des Ministeriums, das dazu geführt habe, dass vielerorts Notfalltreffpunkte eingerichtet worden seien. So entstehe ein mit ein gutes Netz an Anlaufstellen und Vorplanungen für die betroffene Bevölkerung, entsprechend den in Berlin eingerichteten „Leuchttürmen“. „Darüber hinaus weisen wir, wie auf Bundesebene auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auf die Notwendigkeit von Eigenvorsorge hin. Dies gilt besonders für Kritische Infrastrukturen, die Sensibilisierung der jeweiligen Akteure erfolgt über die Fachressorts, mit denen wir diesbezüglich regelmäßig in Kontakt stehen.“

Der Städtetag jedenfalls fordert eine bundesweite Vorsorge. Denn großflächige Blackouts betreffen mehrere Regionen gleichzeitig. Sie überfordern einzelne Kommunen schnell. Aus Sicht der Städte braucht es deshalb eine bundesweite Vorsorge, die über bestehende Notstromkonzepte hinausgeht. Der Fall Berlin hat die Debatte neu entfacht. Für die Kommunen ist klar: Vorbereitung auf den Blackout darf kein Randthema mehr sein. Sie wird zur Daueraufgabe – und zur Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen.