Geldstapel mit Häusern und ohne verdeutlichen eine Grundsteuer für unbebaute Grundstücke.
Für unbebaute Grundstücke kann ab 2025 eine höhere Grundsteuer erhoben werden
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Erste Kommunen setzen Grundsteuer C um

Ab 2025 können Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg die höhere Grundsteuer C verlangen. Damit soll mehr Wohnraum auf unbebauten, aber baureifen Grundstücken entstehen. Erste Kommunen, darunter Wendlingen und Merdingen, brachten die Steuer nun auf den Weg.

Ab dem 1. Januar können Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg im Zuge der Grundsteuerreform die neue Grundsteuer C (§ 50a LGrStG BW) erheben. Diese betrifft vor allem Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten, aber baureifen Grundstücken, die nun höhere Abgaben zahlen müssen als bei einer Bebauung ihres Grundstücks.

Mit der Steuer ist die Hoffnung verbunden, dass Eigentümerinnen und Eigentümer unbebauter Grundstücke dazu gebracht werden, lieber Wohnraum zu schaffen als den höheren Satz zu zahlen. Erste Kommunen brachten nun die neue Steuer auf den Weg.

Sie wurde beispielsweise von Wendlingen (Kreis Esslingen) beschlossen. Insbesondere möchte damit die Stadt den Flächenverbrauch effizienter gestalten. „Die Grundsteuer C soll einen Anstoß geben, Grundstücke, die über Jahrzehnte nicht baulich genutzt werden, einer Bebauung zuzuführen“, heißt es von der Stadtverwaltung.

Wendlingen: 70 Prozent mehr Grundsteuer für effizienteren Flächenverbrauch

In Wendlingen sind die Hebesätze für die Grundsteuer nun wie folgt festgelegt: Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) beträgt der Hebesatz 0 Prozent, für bebaute Grundstücke (Grundsteuer B) liegt der Hebesatz bei 170 Prozent. Für baureife unbebaute Grundstücke dagegen ist nun ein Hebesatz von 250 Prozent fällig. Diese Hebesätze beziehen sich auf die Steuermessbeträge.

Auch Merdingen in der Nähe von Freiburg hat die Steuer eingeführt. Eine weitere Kommune mit der Grundsteuer C ab 2025 ist Tübingen.

Hier finden Sie weitere Infos zur Grundsteuer C und Anhaltspunkte zur Einführung für Kommunen.