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ELR-Förderprogramm 2026 startet

Das Land Baden-Württemberg hat die Ausschreibung für das ELR-Jahresprogramm 2026 gestartet. Mit dem Programm werden regelmäßig kommunale, private und gewerbliche Projekte im Ländlichen Raum gefördert – von der Umnutzung leerstehender Gebäude bis zur Stärkung der lokalen Nahversorgung. Neu ist die gezielte Förderung klimaresilienter Maßnahmen. Städte und Gemeinden können ihre Anträge digital bis zum 30. September 2025 beim zuständigen Regierungspräsidium einreichen.

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderinstrument des Landes zur strukturellen Entwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie in ländlich geprägten Bereichen der Verdichtungsräume. Seit 30 Jahren unterstützt das ELR Investitionen in lebendige Ortskerne, nachhaltiges Bauen und regionale Wirtschaftskreisläufe.

Im Förderjahr 2025 wurden über 1.000 Projekte in 410 Gemeinden mit insgesamt 101,4 Millionen Euro bezuschusst. Das Programm wurde seither jährlich weiterentwickelt und an neue Herausforderungen angepasst.

Vier Förderschwerpunkte – vielfältige Möglichkeiten

Gefördert werden auch 2026 investive Maßnahmen in den Bereichen Innenentwicklung und Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. Die flächensparende Innenentwicklung bleibt ein zentrales Ziel: Förderfähig sind insbesondere Sanierungen, Umnutzungen oder Aufstockungen bestehender Gebäude – etwa von landwirtschaftlichen Anwesen oder leerstehenden Wohnhäusern.

Auch Neubauten können unterstützt werden, wenn sie nachhaltig realisiert werden. Besonders gefördert wird der Einsatz von Holz als Baustoff, da er CO₂ speichert und als klimafreundlich gilt.

Klimaresilienz wird mitgedacht

Neu in den Blick rückt die Förderung klimaangepasster Ortsentwicklung. Maßnahmen wie Verschattungen, Regenwasserspeicher oder begrünte Flächen im Ortskern können mit bis zu 50 Prozent der Investitionskosten bezuschusst werden. Ziel ist es, die Widerstandskraft gegenüber Extremwetterlagen zu stärken – Stichwort „Schwammstadt“ im ländlichen Raum.

Jetzt digital beantragen

Die Aufnahme ins ELR-Jahresprogramm erfolgt auf Antrag der Gemeinde. Städte und Gemeinden können ihre Anträge bis spätestens 30. September 2025 digital beim zuständigen Regierungspräsidium einreichen. Private und gewerbliche Interessenten wenden sich an ihre Gemeinde als Projektträger.

Weitere Informationen zum Programm, den Förderschwerpunkten und zur Antragstellung finden sich unter mlr.baden-wuerttemberg.de/elr