Kommunen können sich bis Ende September für das ELR 2024 bewerben

Jetzt für das ELR 2024 bewerben!

Es ist wieder so weit: Gemeinden im ländlichen Raum können sich für die nächste Runde des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) bewerben. Das wichtigste Förderwerkzeug des Landes, um eine gute Infrastruktur in ländlich geprägten Kommunen zu unterstützen.

In jedem Jahr werden die Förderrichtlinien aufs Neue an die wichtigsten Herausforderungen angepasst. Um bei der Förderung besonders auch dem Klimaschutz Rechnung zu tragen, soll es bei der Förderung für 2024 noch stärker als zuvor darum gehen Umbau und Renovierung zu priorisieren. Die Förderung von Neubau wird weiter eingeschränkt – und besonders die Holzbauweise in den Vordergrund gerückt. Darüber hinaus soll das ELR die Klimafolgenanpassung ländlicher Kommunen fördern.

Die Anmeldephase für das ELR läuft

Im ELR 2024 gibt es vier Förderschwerpunkte: Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. In diesen Kategorien können sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 29. September 2023 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR).

ELR unterstützt bei Stadtentwicklung und kommunalem Klimaschutz

„Lokale und regionale Strukturen müssen intakt sein, um die teilweise gravierenden Auswirkungen des Klimawandels sowie auch soziale und wirtschaftlichen Herausforderungen bestmöglich abfedern zu können“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. „Das ELR unterstützt die ländlich geprägten Gemeinden des Landes dabei bestmöglich. Klimaschutz und Strukturentwicklung sind bedeutende und zukunftsrelevante Querschnittsaufgaben. Beide Ziele lassen sich im ELR ideal miteinander verbinden. Die für das Programmjahr 2024 getroffenen Neuregelungen machen die Schnittmenge nun noch deutlicher.“

Umnutzung erhält Priorität vor Neubau

Strukturentwicklung ist oft mit Gebäudenutzung und -umbau verbunden. Damit ist auch der Klimaschutz ein wichtiger Faktor, der Berücksichtigung finden muss. Das ELR fördert Umnutzungen, Modernisierungen oder auch Reaktivierungen bestehender Bausubstanz seit mehreren Jahrzehnten. Wichtig ist dabei auch, dass die Energieeffizienz der betreffenden Gebäude verbessert, erneuerbarer Energien verwendet und Ressourcen beim (Um-)Bau geschont werden.

Neubau bevorzugt in Holzbauweise

„Das ELR zeigt, wie zukunftsweisende Projekte im Bestand realisiert werden können. Und wenn Neubauten den Bestand erweitern oder ergänzen, so ist der Holzbau der Goldstandard: Hochwertige Bauten, die während ihrer gesamten Nutzungsdauer CO2 speichern – das ist eine unschlagbare Kombination“, betont Minister Hauk. Aus diesem Grund sind im ELR ab dem Programmjahr 2024 Neubauten in den Förderschwerpunkten Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch dann förderfähig, wenn Sie CO2-speichernd errichtet werden.

Ortsmitten sollen an Klimafolgen angepasst werden 

„Es ist mir sehr bewusst, dass die Umsetzung von Klimaschutz finanziell umfassend unterstützt werden muss - gerade vor dem Hintergrund von Inflation und steigenden Baukosten. Daher haben wir die maximalen Fördersummen in vielen Förderkategorien angepasst. Ab dem Programmjahr 2024 werden wir auch Wohnbaumaßnahmen in ortskernverbundenen Baugebieten der 70er-Jahre unterstützen, da der hier vorliegende Modernisierungsstau ein massives Energiesparpotential bietet, das genutzt werden muss. Gemeinden, die angesichts der jüngsten Regenschäden in unserem Land oder auch der Überschwemmungen in Italien und Kroatien erkennen, dass sie Nachholbedarf im Umgang mit den negativen Folgen des Klimawandels haben, bieten wir mit einem neuen Förderansatz die Möglichkeit, ihre Ortsmitten durch modellhafte Wohnumfeldmaßnahmen klimaresilient zu gestalten,“ erläutert Hauk.

ELR soll innovative Maßnahmen fördern

Neue Konzepte wie das der Schwammstadt zeigen, was im Siedlungsbereich getan werden kann, um Starkregenereignisse abzupuffern und gleichzeitig besser durch Trockenzeiten zu kommen. „Ich freue mich, wenn das ELR für viele Gemeinden auf dem Land den Weg in eine gute Zukunft bahnen kann, getreu dem Motto ‚Wir lassen die Zukunft im Dorf‘“, so Hauk.

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume.