DStGB: Sondervermögen kann Investitionsrückstand nicht auffangen
Laut den ersten Resultaten des KfW-Kommunalpanels 2026, die Ende Mai veröffentlicht worden sind, verschlechtern sich die kommunalen Finanzen in Deutschland erneut deutlich. Die vollständige Auswertung der jährlichen Kämmerei-Befragung, die das Deutsche Institut für Urbanistik im Auftrag der KfW durchführt, wird für Juni erwartet. Grundlage sind Rückmeldungen von rund 2.900 Kommunen mit mehr als 2.000 Einwohnern, befragt im ersten Quartal 2026, bei einer Rücklaufquote von 37 Prozent.
KfW-Kommunalpanel: Sondervermögen bringt nur begrenzten Schub
Schon jetzt steht fest: Die Stimmung in den Rathäusern ist so schlecht wie selten zuvor: Nur noch zwölf Prozent der Kämmerinnen und Kämmerer schätzen ihre derzeitige Haushaltslage als gut oder sehr gut ein. Gleichzeitig stufen 69 Prozent die wirtschaftliche Situation als ausreichend oder mangelhaft ein. Auch der Blick nach vorn bleibt erschreckend: Vier von fünf Kommunen rechnen für das laufende Haushaltsjahr mit einer eher nachteiligen oder sehr nachteiligen Entwicklung. Auf Sicht von fünf Jahren erwarten sogar 91 Prozent eine negative Entwicklung ihrer Finanzen.
Zum Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität stellte das KF-Kommunalpanel 2026 fest, dass 22 Prozent der Kommunen bereits 2026 mit einem Investitionsschub daraus rechnen. Für 2027 steigt dieser Anteil auf 38 Prozent. Bei den geplanten Verwendungszwecken liegen Straßen und Schulgebäude vorn, gefolgt von Brand- und Katastrophenschutz sowie Kinderbetreuung und Sport. Im Schnitt entfallen 24 Prozent der Mittel auf Schulen, 22 Prozent auf Straßen, 18 Prozent auf den Brand- und Katastrophenschutz und 10 Prozent auf die Kinderbetreuung.
DStGB: Reformen statt Einmalzahlungen
Der DStGB äußert sich kürzlich zu den Ergebnissen. Zum Sondervermögen unterstich der kommunale Spitzenverband, dass angesichts der kommunalen Finanzlage und der damit einhergehenden geringen Investitionen der Städte, Gemeinden und Kreise in den vergangenen Jahren das Sondervermögen eine stabilisierende Wirkung auf die Investitionstätigkeit der Kommunen haben könnte. „Auch wenn der durchschnittlich zu erwartende Betrag an Mitteln nicht einmal den durchschnittlichen Anstieg des Investitionsrückstands ausgleicht.“
Denn der wahrgenommene Investitionsrückstand der Kommunen sei laut KfW-Kommunalpanel in den letzten fünf Jahren im Schnitt um 13,7 Milliarden Euro pro Jahr gestiegen, während die jährlichen Mittel aus dem Sondervermögen grob geschätzt bei 5 Milliarden Euro im Jahr liegen würden. „Zumindest kurzfristig sind die Erwartungen der Kämmereien in Bezug auf die Höhe der durch das Sondervermögen umsetzbaren Investitionen daher gemischt. Es bleibt abzuwarten, wie schnell die Mittel abgerufen und Projekte umgesetzt werden können.“
Die Befragungsergebnisse zeigen laut DStGB, dass die Bewertung der Finanzsituation in vielen Kommunen aktuell sehr pessimistisch ist und vielerorts der Spielraum für Investitionen fehlt. „Der Ansatz, die Kommunen über zusätzliche Mittelzuweisungen dazu zu befähigen, ist sinnvoll, aber nicht hinreichend.“ Um die Gemeinden, Städte und Kreise wieder in die Lage zu versetzen, ihre Infrastruktur aus eigenen Mitteln heraus in einem adäquaten Zustand zu halten, bedürfe es struktureller Reformen der Gemeindefinanzen und nicht nur vorübergehender Finanzspritzen – so willkommen sie im Einzelfall auch sein mögen.