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Details über Förderung von Luftfiltern an Schulen und Kitas veröffentlicht

Das Land beteiligt sich an der Finanzierung von Raumluftfiltergeräten und CO2-Sensoren an Schulen und Kitas. Wie öffentliche und freie Träger an die Förderung kommen, steht in einer Richtlinie, die das Land am Freitag veröffentlicht hat und die am Samstag in Kraft getreten ist.

Kultusministerin Theresa Schopper sagte am Freitag, dass intensives und sachgerechtes Lüften das vorrangige Mittel sei, um das Infektionsrisiko in Innenräumen zu reduzieren. Das bestätigten Fachleute immer wieder. Gleichwohl seien Luftfilter und Sensoren eine gute Ergänzung. "CO2-Sensoren und mobile Raumluftfiltergeräte ergänzen diese Maßnahme. Letztere bilden vor allem in eingeschränkt belüftbaren Räumen einen weiteren Sicherheitszaun, um den Präsenzbetrieb sicherer zu machen", so Schopper.

Land übernimmt Hälfte, Kosten pro Gerät auf 2.500 Euro gedeckelt

Insgesamt hat das Förderprogramm ein Volumen von 70 Millionen Euro, 10 Millionen davon sind für Kindertagesstätten vorgesehen. Das Land trägt die Hälfte der Anschaffungskosten der Geräte, allerdings ist der Beitrag pro mobilem Gerät mit 2.500 Euro gedeckelt. "Aufgrund des regelmäßigen und engen Austauschs ist den Kommunen unterdessen bereits bekannt, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab dem 1. Mai 2021 ermöglicht wird", heißt es in der Pressemitteilung des Kultusministeriums. 

Drei Meldezeiträume vorgesehen, Anträge spätestens bis 20. Dezember einreichen

Für die Förderung sind drei Meldezeiträume vorgesehen, der erste beginnt am 9. August, der zweite am 23. August und der dritte am 20. September. Anträge müssen bis spätestens 20. Dezember gestellt werden. Wie das Ministerium mitteilt, kommen dann alle Anträge in einem so genannten Windhundverfahren zum Zug, solange Mittel aus dem Programm zur Verfügung stehen. Abwickeln können die Kommunen und die anderen Träger die Förderung dann ab dem 1. Dezember über die L-Bank. 

Filtertechnologie zwingende Voraussetzung für Förderung

Aber Achtung: Nicht alle Geräte sind förderfähig! Wichtig ist, dass die Raumluftfiltergeräte auch tatsächlich über eine Filtertechnologie verfügen. Das ist nämlich nicht bei allen Geräten der Fall. Das Ministerium teilt mit: "Dabei muss es sich um HEPA-Filter der Klassen H13 oder H14 handeln. Die maßgeblichen technischen Details sind in einer Anlage zur Förderrichtline zusammengefasst", so das Ministerium. Diese Details können unter https://bit.ly/2VyBlJw. abgerufen werden. Die Richtlinie können kommunale Handlungsträger auf der Seite www.km-bw.de/luftfilter abrufen. 

Kultusministerin Schopper: Luftfilter kein Ersatz für Testen, Maskenpflicht und Impfen

"Unser oberstes Ziel ist ein Präsenzbetrieb für unsere Kinder und Jugendlichen, der so sicher wie möglich ist. Mit diesem weiteren Förderprogramm tragen wir dazu bei", sagte Theresa Schopper. Allerdings mahnte die Kultusministerin, alle weiteren Anstrengungen deshalb nicht schleifen zu lassen. Regelmäßiges Testen, Maskenpflicht und Hygienepläne seien neben dem Impfen weiterhin die essenziellen Werkzeuge gegen das Virus. Auch eine geplante Bundesförderung will das Land in seine eigene Förderung mit einbeziehen. Allerdings ist hier noch Geduld gefragt, denn im Moment laufen noch Verhandlungen zwischen Bund und Land über die genaue Ausgestaltung.