Bund fördert Umbau von Gewerberäumen zu Wohnungen
Homeoffice und Onlinehandel verändern die Innenstädte. Immer mehr Menschen arbeiten von zu Hause, Büros stehen zunehmend leer. Zugleich belastet der Onlinehandel den Einzelhandel, sodass auch Ladenräume in bester Lage immer häufiger ungenutzt bleiben. Gleichzeitig fehlt vielerorts Wohnraum. Hier setzt das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen (GzW)“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen an. Für das Jahr 2026 stehen 300 Millionen Euro bereit, Anträge können seit dem 1. Juli gestellt werden. Die Förderung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Bundesbauministerin Verena Hubertz erklärte, mit dem Programm erhielten ungenutzte Büro- und Gewerbeimmobilien eine zweite Chance. Das Programm verbinde drei Ziele: Leerstand bekämpfen, dringend benötigten Wohnraum schaffen und die klimagerechte Sanierung der Städte vorantreiben. Jedes umgebaute Gebäude spare Ressourcen und bringe neues Leben in die Innenstädte, so die Ministerin.
Umbau von Gewerberäumen zu Wohnungen: Bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit
Gefördert wird der Umbau von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung beheizt sind, aber nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Infrage kommen also etwa Büros, Läden oder Praxen, nicht aber unbeheizte Lagerhallen. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit, also bis zu 30.000 Euro. Er muss nicht zurückgezahlt werden. Förderfähig sind unter anderem die Anpassung der Baukonstruktion, Grundrissänderungen, der Innenausbau und die Umgestaltung der Außenanlagen einschließlich Entsiegelung. Pro Unternehmen ist die Gesamtförderung aufgrund der europäischen De-minimis-Verordnung bei 300.000 Euro gedeckelt.
Verbunden ist die Förderung mit der Auflage, die Immobilie mindestens auf das energetische Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ zu sanieren; für Baudenkmale gilt das Niveau „EH Denkmal EE“. Die Kosten der energetischen Sanierung selbst zählen nicht zu den förderfähigen Ausgaben, das Programm lässt sich aber mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude kombinieren.
Auch Kommunen sind antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind alle Investorinnen und Investoren, also natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie Personengesellschaften. Auch Selbstnutzende können die Förderung beantragen. Damit steht das Programm ausdrücklich auch Städten und Gemeinden sowie kommunalen Wohnungsgesellschaften offen, etwa wenn sie ein leerstehendes Verwaltungsgebäude oder eine ehemalige Ladenfläche in Wohnraum umwandeln wollen. Ministerin Hubertz nannte als Beispiele neben leeren Läden und Büros auch die alte Dorfgrundschule. Gerade solche kommunalen Bestandsgebäude, die einmal voller Leben waren und heute stillstehen, könnten mit der Förderung eine neue Nutzung als Wohnraum erhalten.
Der Ablauf: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Beginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen bereits vorher erbracht werden. Die Antragstellung erfolgt über die KfW. Voraussetzung ist zudem, dass der geschaffene Wohnraum mindestens zehn Jahre entsprechend genutzt wird. Ausgezahlt werden die Mittel nach Abschluss und Prüfung der Maßnahmen.
Für Kommunen lohnt der Blick auf das Programm doppelt: als mögliche Antragstellerinnen für eigene Gebäude und als Vermittlerinnen vor Ort. Wirtschaftsförderung und Stadtplanung können Eigentümerinnen und Eigentümer leerstehender Gewerbeimmobilien gezielt auf die Förderung hinweisen. Zudem läuft die baurechtliche Nutzungsänderung, die für jede Umwandlung erforderlich ist, über die Baurechtsbehörden.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen