Einfamilienhaus aus den 1960er- und 1970er-Jahren
Weitläufig, aber nicht selten nur noch von ein oder zwei Personen bewohnt: Einfamilienhäuser der 1960er- und 70er-Jahre prägen die Ortsbilder vieler ländlicher Kommunen in Baden-Württemberg.
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Bestand erhalten – Zukunft gestalten

13. Mai 2026
Einfamilienhausgebiete der 60er- und 70er-Jahre bieten großes Potenzial für die Gewinnung von zusätzlichem Wohnraum, erklärt das Landesministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in seinem Gastbeitrag. Ein Modellprojekt des Ministeriums soll in ländlichen Kommunen neue Impulse setzen.

Weitläufig prägen in Baden-Württemberg Einfamilienhäuser die Ortsbilder von ländlichen Kommunen. Die Mehrheit der Haushalte besteht zunehmend nur noch aus ein oder zwei Personen je Haushalt. Das führt gerade im Ländlichen Raum, wo historisch bedingt Einfamilienhäuser die vorherrschende Gebäudeart sind, dazu, dass immer mehr solcher Gebäude nur teilweise bewohnt sind.

Gleichzeitig fühlen sich insbesondere ältere Eigentümerinnen und Eigentümer mit großem Haus und Garten mit deren Unterhaltung und Pflege überlastet, wollen aber gerne in ihrer Immobilie und ihrem Wohnumfeld verbleiben. Genau dort soll das Projekt „Bestand erhalten – Zukunft gestalten“ ansetzen, Potenziale offenlegen und für alle Beteiligten bestmögliche Perspektiven aufzeigen.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz arbeitet im Rahmen dieser Zukunftsfrage des Wohnens eng mit der Landsiedlung Baden-Württemberg und der Professorin für Städtebau und Stadtplanung bei der Hochschule für Technik Stuttgart, Frau Christina Simon-Philipp, zusammen. Eigentümerinnen und Eigentümer sollen in vier Modellkommunen vor Ort befragt werden, was deren Bedürfnisse und Wünsche im Hinblick auf die persönliche Wohnsituation sind. Ziel ist es dabei herauszufinden, wie es durch Unterstützung und finanzielle Anreize im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) gelingen kann, Wohnraumpotential in Siedlungsgebieten nutzbar zu machen.

Modellkommunen aus allen Teilen Baden-Württembergs

Wie eine Immobilie genutzt werden könnte, nachdem beispielsweise die Kinder aus dem Haus sind, soll im Modellprojekt gemeinsam mit den vier Kommunen Blaufelden, Altensteig, Meßkirch und Neuried herausgefunden werden. Diese Städte und Gemeinden wurden gemeinsam mit dem Gemeindetag Baden-Württemberg und den Regierungspräsidien ausgewählt. Sie weisen ausgewiesene Einfamilienhausgebiete der 60er- und 70er-Jahre auf, betreiben eine aktive Innenentwicklung und zeichnen sich durch eine langjährige aktive Teilnahme am Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum aus.

Kreisdiagramm zum Einfamilienhausanteil in Baden-Württemberg
Vertreterinnen und Vertreter der vier Modellkommunen beim Auftakttreffen in Stuttgart

Auftakttreffen in Stuttgart im März: Minister Peter Hauk MdL empfängt Vertreterinnen und Vertreter der vier Modellgemeinden. Foto: MLR / © Ramin Barzukh

Das Modellvorhaben sieht innerhalb der vier Modellkommunen eine anonyme und freiwillige Bürgerbefragung vor. Ergänzend dazu werden Gespräche mit zentralen Akteuren vor Ort geführt. Zusammenfassend sollen Bedarfe und Möglichkeiten herausgearbeitet werden, die ungenutzte Gebäude wieder beleben und sinnvoll nutzbar machen. Basierend auf den Ergebnissen werden eine praxisnahe Checkliste und ein Leitfaden erstellt, welcher Handlungsoptionen für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Siedlungsgebiete und Potenziale für eine Nachverdichtung aufzeigen soll. Beides zusammen soll ab Herbst 2027 verschriftlicht vorliegen und beispielhafter Impulsgeber sein, um bestehende Gebäude zukunftsfähig und sinnvoll zu nutzen.

Einfamilienhaus aus den 1960er- und 1970er-Jahren

Einfamilienhäuser der 60er- und 70er-Jahre bieten Potenzial für neuen Wohnraum. Foto: MLR

Bezüglich der Finanzierung von Umbaumaßnahmen soll ab 2027 auch das erfolgreiche Förderinstrument des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum dazu beitragen, dass Wohnraumpotenziale besser genutzt werden können. „Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum war schon immer ein Instrument, welches auf Herausforderungen und Bedarfe unserer Zeit reagiert, aber auch vorausschauend Perspektiven eröffnet. Das Modellvorhaben zur Nutzungsanalyse von Immobilien in Siedlungen der 60er- und 70er-Jahre wird uns sicherlich interessante Erkenntnisse liefern. Auf diese wollen wir aufbauen und das ELR-Programm bedarfsgerecht weiterentwickeln“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, bei einem Auftakttreffen der Modellkommunen in Stuttgart.

Förderungen durch das ELR

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) werden seit über 30 Jahren die Ortsentwicklungsmaßnahmen ermöglicht und investive Projekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen gefördert. Für die ELR-Programmentscheidung 2027 können bis etwa Mitte September 2026 Projektanträge bei der jeweils zuständigen Gemeinde (Projektstandort) eingereicht werden. Die Abgabefrist für Anträge wird von den jeweiligen Gemeinden festgelegt. Die Erkenntnisse des Modellvorhabens sollen dann erstmals bei der Programmausgestaltung und beim Projektaufruf ab dem Herbst 2027 berücksichtigt werden.