Die enge Abstimmung zwischen Feuerwehr, Verwaltung und Katastrophenschutz ist Grundlage einer wirksamen Krisenbewältigung.
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Wie Kommunen im Katastrophenfall handlungsfähig bleiben

17. April 2026
Extreme Schadenslagen wie Naturereignisse, technische Störungen oder hybride Bedrohungen rücken die kommunale Krisen- und Katastrophenvorsorge zunehmend in den Fokus. Michael Castro erläutert, welche gesetzlichen Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen, um auf solche Situationen angemessen zu reagieren und welche Aspekte bei der Bewältigung eines Blackouts besondere Aufmerksamkeit erfordern.

Rechtliche Grundlagen bei einem Katastrophenfall

Die rechtliche Verantwortung für die Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz in der Bundesrepublik Deutschland ist dezentral organisiert und liegt primär in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer sowie der Kommunen. Bei einem Katastrophenereignis wie einem großflächigen und langanhaltenden Blackout, werden zahlreiche gesetzliche Regelungsbereiche auf Bundes- und Landesebene berührt. Das Fundament für das Handeln in Baden-Württemberg bildet dabei das Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG BW). Diese zentrale Rechtsnorm verpflichtet Städte und Gemeinden ausdrücklich dazu, organisatorische Vorkehrungen zu treffen und spezifische Alarm- und Einsatzpläne, sogenannte Notfallpläne, für außergewöhnliche Ereignisse und Katastrophen bereitzuhalten. Ergänzend dazu nehmen die Gemeinden gemäß dem Polizeigesetz (PolG BW) ihre Rolle als Ortspolizeibehörden wahr, was sie zur allgemeinen Gefahrenabwehr in ihrem Hoheitsgebiet verpflichtet. Eine weitere wesentliche Säule ist das Feuerwehrgesetz (FwG BW), welches die Kommunen zur Aufstellung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr anhält. Bezüglich der staatlichen Zuständigkeiten besteht eine klare Trennung: Während der Bund nach Artikel 73 des Grundgesetzes für den Zivilschutz im Verteidigungsfall zuständig ist, obliegt die Bewältigung von Katastrophenfällen im Frieden – worunter auch ein technologisch oder naturbedingter Blackout fällt – der Zuständigkeit der Länder. Kommunen agieren hier als unterste Ausführungsebene und sollten ihre Planungen entsprechend auf Basis dieser landesrechtlichen Vorgaben eigenverantwortlich gestalten.

Grundlagen – Notfallplanung und Stabsarbeit

Für die effektive Bewältigung einer Krisenlage ist eine strukturierte Organisation innerhalb der kommunalen Verwaltung unerlässlich, um die Handlungsfähigkeit der Behörde auch unter extremen Bedingungen aufrechtzuerhalten. Das wichtigste Instrument hierfür ist der Notfallplan, der als verbindliche Grundlage für die Koordination aller Maßnahmen dient. Er definiert detailliert Abläufe, Zuständigkeiten und verfügbare Ressourcen, um bei Eintritt einer Katastrophe oder einer außergewöhnlichen Einsatzlage (wie beispielsweise bei einem Blackout) ein einheitliches Zusammenwirken aller beteiligten Stellen sicherzustellen. Sobald eine komplexe Schadenslage eintritt, wird ein Verwaltungsstab (VwS) gebildet. Dieser Stab übernimmt die administrativ-organisatorische Leitung, koordiniert den Einsatz von Ressourcen und trifft weitreichende Entscheidungen über grundlegende Schutzmaßnahmen. Die konkrete Ausgestaltung dieses Stabes orientiert sich maßgeblich an der Größe der jeweiligen Kommune. 

Mögliche Vorgehensweise im Katastrophenfall – Szenario: längerer Stromausfall

Bei einem flächendeckenden und länger anhaltenden Stromausfall verschärft sich die Situation dadurch, dass Hilfe aus benachbarten Regionen meist ausbleibt, da diese ihre eigenen Ressourcen zur Bewältigung der Krise vor Ort benötigen. Dies zwingt Kommunen, Behörden und Betriebe dazu, primär mit den eigenen, lokal verfügbaren Mitteln auszukommen. Da die personellen und materiellen Kapazitäten des Staates in einem solchen Szenario begrenzt sind, kann keine umfassende staatliche Fürsorge garantiert werden. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass sowohl die Bevölkerung als auch die Wirtschaft eine weitgehende Eigenverantwortung übernehmen und sich auf solche Ereignisse vorbereiten. Gemeinden haben hier die Doppelrolle, einerseits ihre eigene Arbeitsfähigkeit zu sichern und andererseits die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Möglichen zu unterstützen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) stellt hierfür kostenlose Ratgeber zur Verfügung. Die Erstellung eines spezifischen Notfallplans für das Szenario Stromausfall ist zwingend erforderlich, da ein Blackout die Funktionsfähigkeit jeder Behörde massiv beeinträchtigt. Ohne Strom fallen IT-Infrastruktur, Heizung und Licht aus. Der Plan baut auf der allgemeinen Krisenplanung auf, die unter anderem die Stabsräume und die Alarmierung des Personals festlegt. In der spezifischen Planung müssen kritische Fragen beantwortet werden: Welche Funktionen müssen zwingend aufrechterhalten werden, in welchem Umfang und ab welchem Zeitpunkt? Es empfiehlt sich, Tätigkeiten in einem zentralen, notstromversorgten Gebäude zu bündeln. Hier bieten sich insbesondere Feuerwehrhäuser an, da diese meist über eine Netzersatzanlage (NEA) verfügen. Da herkömmliche Kommunikationsnetze ausfallen, müssen alternative Wege für das Personal – etwa durch Boten oder vordefinierte Sammelplätze – im Plan verankert sein. Als wichtigstes Kommunikationsmittel dient der BOS-Digitalfunk (Funk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). Ergänzend dazu muss die Mobilität des Personals geplant werden, da der öffentliche Nahverkehr ausfällt und Treibstoff für Privatfahrzeuge knapp wird. Maßnahmen wie der Einsatz von Dienstfahrzeugen, Fahrgemeinschaften oder die Bereitstellung von Kraftstoff für private PKW zur dienstlichen Nutzung sind hier probate Mittel.

Kraftstoffbevorratung

Die kontinuierliche Versorgung mit Treibstoff hängt bei einem Blackout direkt von der Verfügbarkeit der entsprechenden Energieträger ab. Für den Betrieb von Dieselaggregaten wird dringend empfohlen, eine Kraftstoffreserve für eine Dauer von mindestens 72 Stunden vorzuhalten. Dies gilt analog für andere Technologien wie Gasaggregate oder Brennstoffzellen. Bei der Lagerung muss besonderes Augenmerk auf die Qualitätssicherung und die begrenzte Lagerfähigkeit der Brennstoffe gelegt werden, um Qualitätsverluste oder Schadstoffaustritte zu vermeiden. Da ein Katastrophenszenario auch länger als drei Tage andauern kann, sollten Kommunen im Vorfeld Kontaktdaten von Lieferanten prüfen, die eine Nachbelieferung auch unter erschwerten Bedingungen garantieren können. Zudem muss der physische Zugang zu den Lagertanks für autorisiertes Personal jederzeit gewährleistet sein. Technisch gesehen kann in Notfällen für ältere Dieselmotoren auch schwefelarmes Heizöl Extra Leicht (EL) verwendet werden. Bei moderneren Motoren ab dem Baujahr 1995 ist hierbei jedoch Vorsicht geboten, da oft spezielle Additive zugesetzt werden müssen; eine Einzelfallprüfung der Geräte ist daher unerlässlich. Ein wichtiger Aspekt ist die steuerrechtliche Komponente: Seit 2006 ist der Bezug von Heizöl EL für Notstromaggregate zwar rechtlich unproblematisch, jedoch unterliegt die Nutzung als Kraftstoff der Differenzbesteuerung. Wird die Differenzsteuer nicht an das zuständige Hauptzollamt abgeführt, liegt der Tatbestand der Steuerhinterziehung vor. Kommunen sollten daher das Zollamt zeitnah informieren. In extremen Katastrophenfällen besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Steuerdifferenz aus sachlichen Billigkeitsgründen erlassen wird.

Hinweise zur Nutzung von Notstromaggregaten

Bei der Auswahl und dem Betrieb von Notstromsystemen gibt es unterschiedliche Ansätze, die jeweils spezifische Anforderungen an die Vorplanung stellen. Die stationäre Notstromversorgung ist die stabilste Lösung, da sie sofort verfügbar ist und den geringsten Aufwand bei der Inbetriebnahme erfordert. Die Dimensionierung muss hierbei exakt auf die Lastanforderungen des zu versorgenden Gebäudes abgestimmt sein. Alternativ kann eine Fremdeinspeisung über mobile Notstromaggregate erfolgen. Dies setzt jedoch erhebliche bauliche Vorbereitungen voraus, wie die Installation von Netztrennschaltern und definierten Einspeisepunkten unter Einhaltung der geltenden Normen. Zudem erfordert der Einsatz mobiler Geräte einen höheren logistischen Aufwand für Transport und Anschluss durch qualifiziertes Fachpersonal. Ein zentrales Ziel der Planung sollte sein, die technischen Einrichtungen so zu konzipieren, dass sie im Ernstfall auch von elektrotechnischen Laien sicher bedient werden können. Bei der Beschaffung ist zudem auf die Kompatibilität mit den verfügbaren Kraftstoffen zu achten. Bei der Verwendung der Aggregate sind mögliche Mehrfachverplanungen möglichst zu vermeiden.

Sicherung kritischer Infrastruktur (KRITIS)

Die Sicherung der kritischen Infrastruktur, insbesondere der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Gesundheit von höchster Priorität. Sofern das örtliche Wasserversorgungsunternehmen die leitungsgebundene Ersatzversorgung nicht leisten kann, muss die Kommune auf Ressourcen des Katastrophenschutzes der Kreise zurückgreifen, beispielsweise durch Wassertransportfahrzeuge oder abgepacktes Trinkwasser. Es wird dringend empfohlen, die leitungsgebundene Versorgung so lange wie möglich aufrechtzuerhalten, selbst wenn das Wasser keine Trinkwasserqualität mehr besitzt. Dies ist notwendig, um die Spülfähigkeit der Kanalisation und damit die hygienisch sichere Beseitigung von Fäkalien zu ermöglichen. Sollte das Wasser nicht mehr für den menschlichen Genuss geeignet sein, muss die Bevölkerung unverzüglich über Medien oder Warn-Apps wie NINA informiert werden, etwa durch den Erlass eines Abkochgebots. Wenn die leitungsgebundene Versorgung vollständig zusammenbricht, muss eine dezentrale Notwasserversorgung nach dem „Holprinzip“ eingerichtet werden. Hierfür sind vorrangig leitungsunabhängige Brunnen oder im Notfall aufbereitetes Oberflächenwasser zu nutzen. Kommunen sollten daher die Notbefüllung von Hochbehältern, den Notbetrieb von Pumpwerken und Aufbereitungsanlagen (zum Beispiel UV-Anlagen) sowie die Organisation von Notausgabestellen vorbereiten. Im Bereich der Abwasserentsorgung müssen Kläranlagen und Hebeanlagen für den Notbetrieb gerüstet sein, wobei auch hier eine Bevorratung mit Betriebsstoffen für mindestens 72 Stunden sichergestellt werden sollte.

Versorgung und Information der Bevölkerung

Da eine vollumfängliche Betreuung der gesamten Bevölkerung durch die Gemeinde bei einem langanhaltenden Blackout faktisch nicht möglich ist, sollte der Fokus der kommunalen Strategie auf der Unterstützung der Eigenvorsorge der Bevölkerung und der gezielten Hilfe für vulnerable Gruppen liegen. Die Gemeinde kann beispielsweise Notfalltreffpunkte einrichten, die als Anlaufstellen zum Aufwärmen dienen, oder vorübergehende Unterbringungsmöglichkeiten für Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf schaffen. Die frühzeitige Information der Bürgerinnen und Bürger ist in jedem Fall ein entscheidender Erfolgsfaktor für eine gute Krisenbewältigung. Im Vorfeld sollte zum Beispiel auf der Gemeindehomepage auf die Leitfäden des BBK zur Eigenvorsorge hingewiesen werden. Im Falle eines lang andauernden Stromausfalls könnten Warnungen durch Fahrzeuge mit mobilen Sirenen verbreitet werden. Weitere moderne Warnmöglichkeiten, die über die Landkreise gesteuert werden, umfassen das Modulare Warnsystem (MoWaS), die Warn-App NINA sowie die Cell Broadcast Funktion, die Warnnachrichten direkt auf Mobiltelefone sendet. 

Autor

Michael Castro ist Referent für Gemeinde- wirtschaft, Energie, Wasserwirtschaft, Feuerwehr  und Bevölkerungsschutz beim Gemeindetag Baden-Württemeberg.
Michael Castro ist Referent für Gemeinde- wirtschaft, Energie, Wasserwirtschaft, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz beim Gemeindetag Baden-Württemberg.