
Wie Kommunen die vorgezogene Wahl organisieren
Es war ein Paukenschlag, als Olaf Scholz Anfang November vergangenen Jahres den Bruch der Ampelkoalition vollzog und Neuwahlen ankündigte. Turnusmäßig hätte die nächste Bundestagswahl eigentlich am 28. September stattfinden sollen. Nun musste es deutlich schneller gehen. Am 23. Februar stimmen die Bürgerinnen und Bürger über ein neues Parlament ab. Das hat auch auf die Abläufe in den Kommunen Auswirkungen, die die Wahl vor Ort organisieren müssen.
Die rechtzeitige Abwicklung der Briefwahl ist für alle befragten Kommunen ein zentraler Punkt. „Die größte Herausforderung wird die rechtzeitige Abwicklung der Briefwahl darstellen, da die Stimmzettel nur sehr kurzfristig vor der Wahl zur Verfügung stehen werden“, erklärt Clemens Pfahler, Hauptamtsleiter in Efringen-Kirchen. Wahlberechtigte, die außerhalb von Europa wohnen, könnten ihr Wahlrecht kaum in Anspruch nehmen, da die Postlaufzeiten zu lange sind, so Pfahler weiter.
Kurze Briefwahl-Fristen sind Hauptproblem
Auch Karin Gansloser, Bürgermeisterin von Schlat, sieht die Zustellung als Problem: „Vor allem bei Personen, die länger verreist sind, bleibt bis zuletzt unklar, ob die Unterlagen rechtzeitig ankommen“, erklärt Gansloser. Clemens Pfahler macht auf einen weiteren wichtigen Punkt aufmerksam, der dem Wahltag im Februar geschuldet ist. „Am Wahlsonntag haben wir zum Glück keine Probleme mit Fastnachtsveranstaltungen. Das gestaltet sich anderswo wesentlich schwieriger“, so der Hauptamtsleiter.
Dieses „Anderswo“ ist beispielsweise in Gammertingen im Landkreis Sigmaringen, wo die Faschingszeit Ende Februar auf Hochtouren läuft. Hauptamtsleiterin Jana Eisele verweist darauf, dass die Gemeinde Handreichungen erhalten hat, die festhalten, wie mit Auswirkungen von Faschingsveranstaltungen auf die Wahl umzugehen ist. Auch Eisele verweist auf die kurzen Fristen bei der Briefwahl als erschwerende Bedingung in der Vorbereitung. Als Service bietet Gammertingen deshalb die Briefwahl vor Ort an. Bei dieser Spielart der Briefwahl erledigen Wahlberechtigte die Briefwahl direkt vor Ort im Wahlbüro, sind dabei zeitlich aber nicht an den Wahltag gebunden.
Positive Erfahrung mit Wahlhelfern
Positiv hebt Jana Eisele die Personalsuche hervor. „Erfreulicherweise konnten wir selbst zu dieser Jahreszeit auch kurzfristig genügend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Durchführung der Bundestagswahl gewinnen.“ Vor allem Mitarbeitende der Stadtverwaltung und des Gemeinderates hätten sich bereiterklärt. Karin Gansloser betont, dass die Herausforderung weniger darin bestehe, neue Wahlhelferinnen und -helfer zu rekrutieren, als diese in der Kürze der Zeit zu unterweisen und einzulernen. Über „erstaunlich viele freiwillige Wahlhelfer“ berichtet Clemens Pfahler.
Ähnlich gute Erfahrungen hat Kißlegg im Allgäu gemacht. „Das Gewinnen von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die Bundestagswahl ist im Gegensatz zu Kommunalwahlen relativ unproblematisch, da deutlich weniger Personen gebraucht werden“, sagt Nadine Schwarz von der Stabsstelle des Bürgermeisters. Sie hat sogar einen Vorteil des frühen Wahltermins ausgemacht: Der bestehe darin, dass es sich um keine Haupturlaubszeit handele.
Hohes Tempo bei Bearbeitung von Briefwahl-Anträgen
Kritisch sieht man in Kißlegg vielmehr die kurze Vorbereitungszeit, die hätte vermieden werden können. „Nicht gut war die lange Zeit der Ankündigung der Vertrauensfrage bis zur tatsächlichen Auflösung des Bundestags und die damit verbundene Unklarheit, ob die Wahl tatsächlich vorgezogen wird“, sagt Schwarz. Schwierig würde die Organisation der Briefwahl vor allem deshalb, weil annähernd die Hälfte aller Wahlberechtigten sie mittlerweile nutzten.
„Durch die unzuverlässigen Partner bei der Zustellung und die längeren Postlaufzeiten sehen wir hier Probleme. Zudem werden alle Briefwahlanträge innerhalb kürzester Zeit abgearbeitet werden müssen, was eine hohe Herausforderung mit sich bringt, da dies während dem laufenden Tagesgeschäft zu erfolgen hat“, sagt Schwarz.
Wie umgehen mit Blitzeis & Co.?
Ein weiterer Aspekt, der durch den Wahltermin im Februar hinzugekommen ist, sind die winterlichen Bedingungen. Das Blitzeis, das Mitte Januar für mehr als 1.000 Unfälle im Südwesten sorgte, hat gezeigt, was Fall eines Wintereinbruchs droht. Am Wahltag geht es vor allem darum, die Wege zu den Wahlbüros zu sichern. Die Einschätzungen der Verantwortlichen in den Gemeinden dahingehend, ob und was vorbereitend getan werden muss, gehen weit auseinander.
In Schlat hält man den Bauhof in Bereitschaft, sieht die Sache aber entspannt: „Ich gehe nicht davon aus, dass weitere Vorkehrungen getroffen werden müssen“, sagt Karin Gansloser. In Kißlegg werde man den Schnee- und Winterdienst rund um die Wahllokale verstärken, falls Schnee und Glätte drohen, sagt Nadine Schwarz.
Trotz der unterschiedlichen Gegebenheiten verfolgen die Kommunen ein gemeinsames Ziel: einen reibungslosen Ablauf der Bundestagswahl. Dabei wird nicht nur improvisiert, sondern auch auf bewährte Strukturen zurückgegriffen. Die Antworten zeigen, dass die Kommunen flexibel und lösungsorientiert arbeiten – sei es durch zusätzliche Services, die Einbindung von Wahlhelfern oder die Anpassung an lokale Gegebenheiten.
ZEITSCHIENE BUNDESTAGSWAHL 2025
Gestern lief die Frist für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge bei der Kreiswahlleitung sowie der Landeslisten bei der Landeswahlleitung ab. Die weiteren wichtigsten Termine bis zur Wahl am 23. Februar sehen Sie im Folgenden. Alle weiteren für die Bundestagswahl relevanten Termine, Fristen und Daten finden Sie unter www.bundeswahlleiterin.de
- Do, 23.01.2025
Letzter Tag bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die vorgenannte Beschwerde
- Fr, 24.01.2025
- Fristablauf
- für die Zurücknahme oder Änderung eines Wahlvorschlages
- für die Beseitigung von Mängeln des Wahlvorschlages, die seine Gültigkeit nicht berühren
- Entscheidung über die Zulassung
- des Kreiswahlausschusses zu Kreiswahlvorschlägen
- des Landeswahlausschusses zu Landeslisten
- Mo, 27.01.2025
Letzter Tag für die Einlegung von Beschwerden
- an den Landeswahlausschuss gegen die Zurückweisung oder Zulassung eines Kreiswahlvorschlages
- an den Bundeswahlausschuss gegen die Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste
- Di, 28.01.2025
Frühester Termin für die Erteilung von Wahlscheinen
- Do, 30.01.2025
Letzter Tag für die Entscheidung
- des Landeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung eines Kreiswahlvorschlags
- des Bundeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste
- So, 02.02.2025
Letzter Tag für die
- Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis
- Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte, die nur auf Antrag eingetragen werden (Deutsche im Ausland)
- Mo, 03.02.2025
Letzter Tag für die öffentliche Bekanntmachung
- der zugelassenen Kreiswahlvorschläge durch die Kreiswahlleitung
- der zugelassenen Landeswahlvorschläge durch die Landeswahlleitung
- Mo, 03.02.2025 bis Fr, 07.02.2025
Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und Einspruchsmöglichkeit wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses
- Do, 13.02.2025
Letzter Tag für die Zustellung der Entscheidung über die Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses
- Sa, 15.02.2025
Letzter Tag für die Einreichung der Beschwerde an die Kreiswahlleitung gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Wählerverzeichnisse; die Beschwerde ist bei der Gemeindebehörde einzulegen
- Mo, 17.02.2025
Spätester Termin für die öffentliche Bekanntmachung der Gemeindebehörde über Beginn und Ende der Wahlzeit, Wahlbezirke, Wahlräume, Stimmzettel und Wahlverfahren
- Mi, 19.02.2025
Letzter Tag für die Entscheidung der Kreiswahlleitung über Beschwerden gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
- Fr, 21.02.2025 15:00
Letzter Tag – bis 15:00 Uhr – für die Beantragung von Wahlscheinen
- So, 23.02.2025
- Stimmabgabe in der Zeit ab 08:00 bis 18:00 Uhr
- bis 15:00 Uhr – Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen (§ 25 Absatz 2 BWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung)
- 18:00 Uhr spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe bei der zuständigen Stelle
- nach 18:00 Uhr Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses durch die Bundeswahlleiterin