Wichtiger Schritt für die Schulbauten im Land
Über viele Jahre hat sich in Baden-Württembergs Schulgebäuden ein erheblicher Sanierungsstau aufgebaut. Marode Infrastruktur, energetische Defizite, überalterte Haustechnik und steigende Anforderungen an moderne Pädagogik treffen seit Kurzem zusätzlich auf den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
Viele Kommunen müssen daher nicht nur überfällige Sanierungen angehen, sondern auch Räume für Ganztag, Inklusion, Digitalisierung und neue Unterrichtskonzepte schaffen. Gleichzeitig belasten Baukostensteigerungen und enge Haushaltslagen die kommunalen Budgets. Vor diesem Hintergrund kommt die Entscheidung des Landes, die Schulbauförderung massiv auszubauen und die Förderpraxis grundlegend zu reformieren, zur richtigen Zeit.
Neues Fundament für kommunale Planungssicherheit
Das Land Baden-Württemberg stellt 2025 erstmals 468 Millionen Euro für Schulbau und -sanierung zur Verfügung. Ab dem kommenden Haushaltsjahr werden die Mittel dauerhaft erhöht: Die Finanzierung aus dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) steigt von bisher 200 auf künftig 450 Millionen Euro jährlich. Diese Verdopplung ist eine Reaktion auf die drastisch gestiegenen Baukosten und dient zugleich der Stärkung der langfristigen Planungssicherheit der Schulträger.
Das Kultusministerium verweist in seiner Mitteilung darauf, dass alle entscheidungsreifen Anträge berücksichtigt werden konnten – ein Novum, das vielen Kommunen eine jahrelange Hängepartie erspart. Die deutliche Ausweitung der Förderung soll verhindern, dass dringend notwendige Baumaßnahmen an Schulen aus finanziellen Gründen erneut verschoben werden müssen.
Neue Verwaltungsvorschrift SchulBau (VwV) – Verfahren vereinfacht, Förderquoten gestärkt
Parallel zur Mittelaufstockung hat das Land die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (VwV SchulBau) veröffentlicht. Diese gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 und bringt zwei zentrale Verbesserungen: Deutlich höhere Förderungen im Einzelfall – die Zuschüsse orientieren sich stärker an den realen Maßnahmenkosten. Sowie vereinfachte Verfahren – insbesondere im Umgang mit Kommunen, die viele auswärtige Schülerinnen und Schüler aufnehmen.
Beides war lange ein Anliegen kommunaler Schulträger, die bisher mit komplexen Beteiligungsverfahren und unzureichenden Förderquoten zu kämpfen hatten. Die kommunalen Landesverbände begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. In einer gemeinsamen Stellungnahme heißt es:
„Die heutige Veröffentlichung der Neufassung der VwV SchulBau ist für die Städte, Gemeinden und Landkreise von großer Wichtigkeit.“ Der Neufassung der Schulbauförderung liege das Ziel zugrunde, interkommunale Kostenbeteiligungsverfahren – mit Ausnahme von atypischen Fällen – künftig obsolet werden zu lassen. „Es ist deshalb gut, dass das Land die Förderung bereits im laufenden Jahr 2025 aus Mitteln des Kommunalen Investitionsfonds verdoppelt. Mit der Neufassung und der damit deutlich gestärkten Förderkulisse ist, insbesondere bei einem hohen Anteil ‚auswärtiger‘ Schülerinnen und Schüler, in der Praxis von deutlich höheren und an den tatsächlich zu erwartenden Maßnahmenkosten orientierten Förderungen auszugehen.“
Reaktion auf das „Geislinger Urteil“: Weniger Streit zwischen Umlandkommunen
Ein weiterer Baustein der Reform betrifft die Konflikte um Kostenbeteiligungen zwischen Schulträgern und Umlandgemeinden. Hintergrund ist das sogenannte „Geislinger Urteil“ des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, das Kommunen verpflichten kann, sich nach § 31 Schulgesetz an den Investitionskosten zu beteiligen, wenn viele ihrer Schülerinnen und Schüler eine Schule im Nachbarort besuchen.
In der Praxis hatte dies zu mehreren Rechtsstreitigkeiten geführt – oftmals ausgerechnet in der Phase, in der Bauentscheidungen dringend anstanden. Kultusministerin Theresa Schopper betonte, dass die Ausweitung der Fördermittel auch der Schlichtung solcher Konflikte dienen solle. Mit höheren Landeszuschüssen sinkt der Druck auf interkommunale Umlagen, was die Umsetzung wichtiger Bauprojekte erleichtern kann.
Erstmals Förderungen für Schwimmbäder – ein wichtiges Signal für die kommunale Infrastruktur
Neu in der VwV SchulBau ist die Aufnahme von Schwimmbädern und Lehrschwimmbecken in die Förderkulisse. Sanierungen solcher Einrichtungen waren lange ein kommunaler Kraftakt – trotz ihrer essenziellen Bedeutung für den Schwimmunterricht und die Unfallprävention. Künftig können folgende Maßnahmen gefördert werden: Sanierungen von Lehrschwimmbecken, Sanierungen kommunaler Bäder, sofern diese für den Schulunterricht genutzt werden, sowie Ersatzneubauten, wenn sie nachweislich wirtschaftlicher sind als die Sanierung.
Dies ist eine direkte Reaktion auf die vielerorts alarmierende Situation: Viele Bäder sind sanierungsbedürftig, gleichzeitig fehlen Schwimmzeiten für Schulen und Vereine. Mit der Öffnung der VwV für dieses Infrastruktursegment setzt das Land ein deutliches Signal, dass Schwimmen-Lehren als öffentliche Aufgabe nicht von der kommunalen Finanzkraft abhängen darf.
Kultusministerin Schopper machte deutlich, dass die nun beschlossenen Maßnahmen als Unterstützung in einer besonders herausfordernden Phase gedacht sind: „Mit dieser deutlichen Erhöhung setzen wir ein klares Signal: Wir lassen unsere Kommunen in diesen schwierigen Zeiten bei den Investitionen in ihre Schulgebäude nicht allein.“ Damit verknüpft das Land finanzielle Stärkung mit einem politischen Anspruch: Schulbau soll verlässlicher, kalkulierbarer und weniger konfliktbehaftet sein – trotz knapper kommunaler Ressourcen und steigender Aufgaben.
Mit der Verdopplung der Fördermittel, der Reform der VwV SchulBau und der Erweiterung der förderfähigen Maßnahmen schlägt Baden-Württemberg ein neues Kapitel der Schulbaupolitik auf. Für Kommunen bedeutet dies nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch mehr Verlässlichkeit und weniger interkommunale Konflikte.
Dennoch bleibt der Druck hoch: Der Sanierungsstau ist enorm, der Ganztag benötigt zusätzliche Kapazitäten, und Bauprojekte stehen in Konkurrenz zu weiteren kommunalen Aufgaben. Die neue Förderkulisse verbessert die Rahmenbedingungen, ersetzt aber nicht die Notwendigkeit langfristiger strategischer Ressourcenplanung vor Ort.
