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Viele Gemeinden machen von beschleunigtem Bebauungsplanverfahren Gebrauch

Insgesamt 860 beschleunigte Bebauungsplanverfahren haben die Gemeinden im Land seit 2017 durchgeführt. Mehr als die Hälfte davon in Gebieten mit erhöhtem Siedlungsdruck. Für den Präsidenten des Gemeindetags Baden-Württemberg, Roger Kehle, belegen die Zahlen den landesweit hohen Bedarf an Flächen für Wohnraum. Kehle bekräftigt daher die Forderung nach einer Verlängerung des Paragrafen 13b BauGB, die Kommunalverbände sowie Bau- und Wohnungswirtschaft bereits Anfang 2019 formuliert hatten.

„Noch immer gibt es in Baden-Württemberg zu wenig Wohnungen, um das Grundbedürfnis der Menschen nach Wohnraum adäquat zu decken. Die Daten des Wirtschaftsministeriums zeigen deutlich, dass der Bedarf der Städte und Gemeinden nach Flächen für Wohnraum landesweit enorm ist", sagte Gemeindetagspräsident Roger Kehle zu den am Montag veröffentlichten Daten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau.

Roger Kehle: Kommunen nutzen beschleunigtes Bebauungsplanverfahren verantwortungsvoll

Gleichzeitig sei klar zu erkennen, dass die Kommunen bedarfsorientiert und verantwortungsvoll mit dem Instrument des vereinfachten Bauleitverfahrens umgingen, so Kehle weiter. Als Beleg dafür nannte Roger Kehle die maßvolle Größe der Plangebiete und die freiwilligen, frühzeitigen Beteiligungsverfahren, obwohl diese laut Gesetz verzichtbar gewesen seien. Aus den Daten einer Kommunalabfrage geht hervor, dass mehr als ein Drittel der Kommunen im Land von der Möglichkeit des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens Gebrauch gemacht haben.

Einige Kommunen machten sogar mehrmals von Regelung Gebrauch

Konkret ermöglicht das besagte Instrument den Gemeinden, zusätzliche Wohnbaugebiete auszuweisen. Dabei handelt es sich um Gebiete im Außenbereich, die an den bestehenden Siedlungsbereich anschließen. Paragraf 13b BauGB erleichtert das Verfahren dabei wesentlich. Es verläuft schneller und weniger bürokratisch.So gibt es unter anderem Erleichterungen im Hinblick auf die Umweltprüfung und den Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft. Diese sind eigentlich vorgeschrieben und streng formalisiert. Insgesamt wurde das Verfahren 860 Mal beantragt, manche Kommunen nutzten die Möglichkeit also sogar mehrmals.

Hoffmeister-Kraut: Paragraf 13b BauGB wichtiges Instrument für Kommunen

Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister Kraut sieht im Paragrafen 13b BauGB ebenfalls ein wichtiges Instrument. "Wir müssen die Kommunen dabei unterstützen, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Das Instrument sorgt für eine wichtige Erleichterung“, sagte sie am Montag in Stuttgart. Das Instrument sei von großer Bedeutung, betonte Frau Hoffmeister-Kraut. Dafür gebe es zwei Gründe. Erstens seien die Anforderungen an die kommunale Bauleitplanung komplex. Zweitens sei der Wohnraumbedarf im Land dringend und "quasi flächendeckend."

Mehr als die Hälfte der Verfahren in Gebieten mit hohem Siedlungsdruck

Durch den Paragraf 13b BauGB hätten Kommunen die Grundlage für eine Vielzahl zusätzlicher Wohnungen geschaffen, lobte Hoffmeister-Kraut. „Insbesondere in den Verdichtungsräumen verzeichnen wir eine hohe Zuwachsrate: Über die Hälfte der Verfahren wurden in Gebieten mit erhöhtem Siedlungsdruck durchgeführt“, so die Ministerin. Von dem beschleunigten Verfahren werde aber in allen Landesteilen Gebrauch gemacht.

Roger Kehle: Weitere Erleichterung von Rahmenbedingungen wichtig für Städte und Gemeinden

Für die Städte und Gemeinden sei es wichtig, dass die Rahmenbedingungen und Instrumente für eine nachhaltige Baulandmobilisierung und eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik im Baugesetzbuchauch weiterhin erleichtert werden, sagte Gemeindetagspräsident Roger Kehle. Insbesondere in Baden-Württemberg seien weitere bedarfsgerechte Lösungen zur Schaffung von zusätzlichem und bezahlbarem Wohnraum unerlässlich.

Roger Kehle: Ausreichender Wohnraum zentral für Zusammenhalt und Prosperität

Als Beispiele nannte Kehle bauplanungsrechtliche Erleichterungen zur Durchsetzung des Wohnungsbaus und Konzepte der Innenentwicklung wie die Erweiterung der Vorkaufsrechte. So könnten die Kommunen die Herausforderung der Wohnraumschaffung besser meistern. „In Baden-Württemberg gilt sowohl für die ländlichen als auch für die urbanen Räume: Ausreichend Wohnraum für alle Menschen ist zentral für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine anhaltende wirtschaftliche Prosperität in unserem Land“, so der Gemeindetagspräsident.

Gemeindetag: Paragraf 13b BauGB dringend verlängern!

Der Gemeindetag und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau setzen sich aufgrund der vielen Vorteile für eine Verlängerung des Paragrafen 13b BauGB ein. Denn eigentlich war die Option bereits zum 13. Dezember 2019 ausgelaufen. Im vergangenen Jahr durften nur noch Projekte fortgeführt werden, die bereits in den Vorjahren angestoßen worden waren. "Der Paragraf 13b BauGB ist ein Instrument, das schnell und unbürokratisch dazu beigetragen hat, dass mehr Wohnungen gebaut wurden. Er muss daher dringend verlängert werden. Jetzt ist Zeit für ein schnelles parlamentarisches Verfahren beim Baulandmobilisierungsgesetz in Bundestag und Bundesrat", sagt Roger Kehle. Man begrüße es deshalb ausdrücklich, dass Wirtschafts-und Wohnungsbauministerin Hoffmeister-Kraut sich sowohl in Baden-Württemberg als auch im Bund für ein zügiges Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzesund damit für eine Verlängerung des Paragrafen 13b BauGB einsetze, so Kehle weiter.

Weitere Informationen zur kommunalen Planungspraxis sowie zu den Ergebnissen der oben erwähnten Kommunalabfrage finden Sie hier.