© Stefanie Loos/Hate Aid

Schutz der Demokratie vor Ort

Die Initiative „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ hat nach fünf Jahren einen Abschlussbericht vorgelegt. Er dokumentiert 46 konkrete Maßnahmen zum Schutz demokratischer Teilhabe und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Auch für Kommunen hält er zahlreiche Unterstützungsangebote, Handlungsempfehlungen und Vernetzungsstrukturen bereit, um Anfeindungen wirksam zu begegnen.

Seit dem vergangenen Wochenende zeichnen sich auf vielen Straßen im Land deutliche Zeichen des bevorstehenden Wahlkampfs ab: Wahlplakate hängen, die Wahlbenachrichtigungen wurden verschickt. Wahlen – eigentlich ein Fest der Demokratie und ein zentraler Ausdruck unserer politischen Teilhabe – erfordern jedoch in diesem Jahr leider eine erhöhte Aufmerksamkeit für Sicherheitsfragen.

Wahlkampf unter erhöhten Sicherheitsanforderungen

Allein bei den letzten Bundestagswahlen wurde deutlich, wie gefährlich politisches Engagement sein kann: In mehreren deutschen Städten wurde im Vorfeld der letzten Wahlen über zunehmende Angriffe auf Wahlkampfhilfen berichtet, bei denen Personen etwa beim Plakatieren teils körperlich attackiert wurden und Wahlwerbung zerstört wurde. Dabei kam es laut Polizei zu Sachbeschädigungen an Wahlplakaten und vereinzelt auch zu körperlichen Übergriffen, die im niedrigen dreistelligen Bereich polizeilich erfasst wurden.

Die Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg haben daher in diesem Jahr erneut ein großes Informationsangebot zur Sicherheit im Wahlkampf eingerichtet, um Bewerberinnen und Bewerber, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie politische Akteure gezielt zu unterstützen. Auf der Website des Innenministeriums stehen zentrale Hinweise zu Sicherheitsaspekten rund um die Wahl, praktische Handlungsempfehlungen sowie Kontaktstellen von Polizei, Verfassungsschutz und Cybersicherheitsagentur bereit. Ein zentraler Baustein ist die Onlineveranstaltung „Sicher im Wahlkampf“ am 28. Januar 2026 um 17 Uhr, organisiert von Landeskriminalamt, Cybersicherheitsagentur und Landesamt für Verfassungsschutz. Sie vermittelt präventive Hinweise zur Sicherheit im öffentlichen Raum, bei Veranstaltungen und im digitalen Umfeld sowie Handlungskompetenzen für den Umgang mit persönlichen Angriffen und Bedrohungen. Zudem können Teilnehmende direkt Fragen an Fachleute richten.

Landesstrategie gegen Hass und Hetze

Generell ist eine zunehmende Polarisierung sowie eine Häufung von Anfeindungen – sowohl online als auch im öffentlichen Raum – zu beobachten. Auch Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger sowie Mitarbeitende in Kommunen und Verwaltungen berichten vermehrt davon, Anfeindungen, Bedrohungen und verbaler Aggression ausgesetzt zu sein.

Aus dieser Entwicklung ist in der Vergangenheit ein Prozess im Land angestoßen worden, der auf Prävention setzt. Die Landesregierung hat vergangene Woche in diesem Zusammenhang den Abschlussbericht des Kabinettsausschusses „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ vorgelegt. Er dokumentiert 46 Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass, Hetze, Fake News und Desinformation.

Der Kabinettsausschuss wurde im November 2021 eingesetzt, um ressortübergreifend Strategien zu entwickeln und umzusetzen. In den vergangenen Jahren wurden Initiativen, Präventionsprogramme und rechtliche Anpassungen erarbeitet. Der Abschlussbericht fasst diese Aktivitäten zusammen und beschreibt den Umgang des Landes mit den identifizierten Herausforderungen.

Ein Schwerpunkt des Maßnahmenpakets ist der Schutz von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern sowie von Kandidierenden zu Wahlen, die zunehmend Ziel von Bedrohungen, Diffamierungen und Hasskampagnen werden. Dazu gehören Informations- und Sicherheitsberatungen im Vorfeld von Kommunal-, Europa- und Bundestagswahlen sowie verstärkte Präventionsarbeit im digitalen Raum. Zudem wurden die Kommunal- und Landeswahlordnungen angepasst, sodass vollständige Anschriften von Kandidierenden in Wahlbekanntmachungen nicht mehr veröffentlicht werden, um persönliche Angriffe zu erschweren. Ergänzend wurden Sensibilisierungsprogramme für Polizei und Strafverfolgungsbehörden etabliert.

Ziel ist es, Amtsträgerinnen und Amtsträger künftig besser vor physischen und digitalen Angriffen zu schützen und zugleich eine Kultur des respektvollen gesellschaftlichen Miteinanders zu stärken. Weitere Schwerpunkte sind Maßnahmen gegen Antisemitismus, der Schutz von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität, Prävention von Gewalt an Schulen sowie der Ausbau von Opferschutz und Sensibilisierung staatlicher Stellen und der Zivilgesellschaft.

Innenminister und stellvertretender Ministerpräsident Thomas Strobl betonte bei der Vorstellung in Stuttgart, dass Hass und Hetze „brandgefährlich“ für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind und als „Spaltpilz unserer Demokratie“ entschlossen bekämpft werden müssen. Ohne einen respektvollen Umgang miteinander hätten Hass und Desinformation in unserem Land keinen Platz.

Die Rolle der Kommunen im Abschlussbericht „Entschlossen gegen Hass und Hetze“

Der Abschlussbericht des Kabinettsausschusses „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ misst den Kommunen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung und Verstetigung der Maßnahmen gegen Hass, Hetze und Anfeindungen bei. Bereits in der Arbeitsweise des Gremiums wurde die kommunale Ebene ausdrücklich einbezogen: Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen Landesverbände wirkten an Sitzungen des Kabinettsausschusses mit, insbesondere bei Sondersitzungen zum Schutz von Amts- und Mandatsträgern sowie zur Sicherheitslage im Umfeld von Kommunalwahlen. 

Ein zentrales Handlungsfeld betrifft den Schutz von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern. Der Bericht beschreibt, dass Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker zunehmend Ziel von Anfeindungen, Drohungen und Hasskampagnen sind und deshalb gezielte Unterstützungsangebote aufgebaut wurden. Dazu zählen Informations- und Sicherheitsberatungen im Vorfeld von Europa- und Kommunalwahlen, spezielle Fortbildungen für neu gewählte Mandatsträger sowie Onlineformate zum Umgang mit Anfeindungen und digitaler Gewalt.

Auch für den Umgang mit Anfeindungen gegen Beschäftigte kommunaler Verwaltungen wurden landesweite Unterstützungsstrukturen geschaffen. Der Bericht verweist auf die Einrichtung von Kontaktpersonen für Hasskriminalität in allen regionalen Staatsschutzdienststellen der Polizei, die als Ansprechstellen für Betroffene dienen – auch unterhalb der Schwelle strafbarer Handlungen – und bei Bedarf Beratungs- und Präventionsangebote vermitteln. Ergänzt wird dies durch Opferbeauftragte bei allen Staatsanwaltschaften, die Betroffene gezielt unterstützen und an Hilfsangebote verweisen. Diese Strukturen sollen ausdrücklich auch Mitarbeitenden in Kommunen zugutekommen, die im beruflichen Alltag zunehmend mit verbaler Aggression oder Bedrohungen konfrontiert sind.

Ein weiteres kommunal relevantes Feld ist die Gewaltprävention im öffentlichen Dienst und Ehrenamt. Der Bericht beschreibt landesweite Fachtage und Austauschformate, die gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden durchgeführt wurden, um Schutzkonzepte für Beschäftigte und Ehrenamtliche weiterzuentwickeln. Kommunen werden damit als zentrale Ebene angesprochen, eigene Präventions- und Deeskalationsstrategien im Bürgerservice, in Ordnungsdiensten oder im Ehrenamt abzuleiten und umzusetzen.

Besonders hervorgehoben wird außerdem die Schul- und Jugendprävention. Der Bericht dokumentiert den Ausbau polizeilicher Präventionsangebote an Schulen, Programme gegen Fake News und Hatespeech sowie Aktionstage zur Gewaltprävention. Auch beim Schutz von Vielfalt und gesellschaftlichem Zusammenhalt im kommunalen Raum sind Kommunen unmittelbar angesprochen: Sicherheitsdialoge vor CSD-Veranstaltungen, Austauschformate mit LSBTIQ*-Communities sowie neue landesweite Beratungsstellen bei queerfeindlicher Gewalt sollen vor Ort wirken – in Städten und Gemeinden, die diese Veranstaltungen tragen und Räume für demokratisches Zusammenleben bereitstellen.

Nicht zuletzt benennt der Bericht die Antisemitismusprävention auf lokaler Ebene als eigenes Handlungsfeld. Eine Handreichung für Versammlungsbehörden zum Umgang mit antisemitischen Versammlungen im Umfeld jüdischer Einrichtungen richtet sich ausdrücklich auch an kommunale Ordnungs- und Versammlungsbehörden und soll sie bei sicherheitsrechtlichen Entscheidungen unterstützen.

Der Bericht ist abrufbar unter https://is.gd/hgQXxL