© Adobe Stock

Neues Heizungsgesetz: Mehr Freiheit – aber neue Fragen für Kommunen

Die Regierung nimmt das umstrittene Heizungsgesetz im Kern zurück. Die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien entfällt, Gas- und Ölheizungen bleiben möglich. Für Kommunen ist das eine Zäsur: Die Wärmeplanung bleibt Pflicht, doch die Rahmenbedingungen verschieben sich erneut – in einer Phase steigender Energiepreise und angespannter Haushalte.

CDU/CSU und SPD wollen aus dem Gebäudeenergiegesetz ein „Gebäudemodernisierungsgesetz“ machen. Zentrale Vorgaben, die viele Kommunen als schwer vermittelbar und administrativ aufwendig erlebt haben, sollen entfallen. Zugleich bleibt die kommunale Wärmeplanung das strategische Herzstück der Wärmewende.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt die politische Einigung ausdrücklich. Sie könne die Wärmewende „wieder auf eine stabile politische Grundlage stellen“, heißt es in einem Rundschreiben an die Mitglieder. Entscheidend sei nun eine zügige gesetzliche Umsetzung, um Planungssicherheit für Kommunen, Wirtschaft und Bürgerschaft zu schaffen.

Positiv bewertet der Verband vor allem die deutliche Vereinfachung für kleinere Kommunen. Künftig sollen Städte und Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern von erheblichen Verfahrenserleichterungen profitieren. Der Aufwand könne um bis zu 80 Prozent sinken. Zudem sollen Datenanforderungen reduziert werden, etwa beim Umgang mit Verbrauchsdaten von Einfamilienhäusern.

Gerade für kleinere und mittlere Gemeinden im Land ist das ein wichtiges Signal. Viele von ihnen verfügen weder über eigene Energieabteilungen noch über zusätzliche personelle Ressourcen. Die bisherige Ausgestaltung der Wärmeplanung hatte dort teilweise für Überforderung gesorgt.

65-Prozent-Regel fällt – „Bio-Treppe“ kommt

Der politisch umkämpfte Kern des bisherigen Gesetzes wird gestrichen. Die Pflicht, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer sollen wieder technologieoffen entscheiden können, ob sie auf Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösung oder weiterhin auf Gas oder Öl setzen.

Ganz ohne Vorgaben bleibt es jedoch nicht. Für neue Gas- und Ölheizungen soll ab 2029 schrittweise ein steigender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vorgeschrieben werden – die sogenannte „Bio-Treppe“. Ergänzend ist ab 2028 eine Quote für Grüngas und Grünöl geplant, eine Evaluierung soll 2030 folgen. 

Der DStGB sieht darin einen möglichen Beitrag zu mehr Flexibilität. Gleichzeitig warnt er vor neuen Zielkonflikten. Bestehende kommunale Planungen, insbesondere beim Ausbau von Wärmenetzen, dürften wirtschaftlich nicht entwertet werden. Wenn parallel Gas- und Wärmenetze vorgehalten würden, drohten volkswirtschaftliche Ineffizienzen. Für Kommunen, die Milliarden in Netzinfrastruktur investieren sollen, ist das keine abstrakte Frage, sondern eine handfeste Kalkulationsgrundlage.

Förderung bleibt – Investitionsdruck auch

Immerhin soll die Bundesförderung für effiziente Gebäude bis mindestens 2029 abgesichert werden. Auch die Förderung effizienter Wärmenetze soll gesetzlich geregelt und aufgestockt werden. Das ist aus kommunaler Sicht zentral, denn ohne Zuschüsse sind viele Transformationsprojekte nicht finanzierbar.

Der Investitionsbedarf allein im Bereich der Fernwärme wird auf rund 43,5 Milliarden Euro bis 2030 beziffert. Angesichts angespannter kommunaler Haushalte können Städte und Gemeinden diese Summen nicht aus eigener Kraft stemmen. Der Bund ist daher gefordert, gemeinsam mit den Ländern tragfähige Finanzierungsinstrumente zu entwickeln.

Politisch bleibt das Thema aufgeladen. Die Grünen sprechen von einem Rückschritt für den Klimaschutz, die Koalition betont Technologieoffenheit und Eigenverantwortung. Für die kommunale Ebene zählt vor allem, dass die Regeln nun schnell und klar formuliert werden. Denn Wärmeplanung ist kein theoretisches Konzept, sondern betrifft Netze, Baugebiete, Quartiere und kommunale Liegenschaften – und damit Investitionen über Jahrzehnte.

In Zeiten steigender Ölpreise und geopolitischer Unsicherheiten wird zudem deutlich: Energiepolitik ist längst auch Sicherheitspolitik. Für Kommunen bedeutet das, zwischen Klimazielen, Haushaltsrealität und Versorgungssicherheit einen tragfähigen Weg zu finden. Das neue Gesetz kann dafür eine Grundlage sein – wenn es Verlässlichkeit schafft.