Milliarden für sauberes Wasser – aber wer zahlt?
Wasser war lange selbstverständlich. Doch sinkende Grundwasserspiegel, zunehmende Dürreperioden und ein wachsender Eintrag von Mikroschadstoffen in Flüsse und Seen zwingen Politik und Kommunen zum Handeln. Mit der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie – kurz KARL – ist seit Januar 2025 ein ehrgeiziges Modernisierungsprogramm in Kraft getreten. Doch schon jetzt droht ein politischer Rückschritt. Die kommunalen Landesverbände Baden-Württembergs schlagen Alarm.
Neue Richtlinie, große Aufgabe
Das Kernstück von KARL ist die verpflichtende Einführung einer vierten Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen. Sie soll gezielt Mikroschadstoffe wie Medikamentenrückstände oder Kosmetika aus dem Abwasser entfernen – Stoffe, die bisher kaum reguliert waren und über Flüsse und Grundwasser in den Wasserkreislauf zurückgelangen. Technologien wie Ozonung und Aktivkohlefiltration kommen dabei zum Einsatz. Große Anlagen über 100.000 Einwohnerwerte müssen bis 2035 nachrüsten, mittlere Anlagen bis 2040.
Für Kommunen in Baden-Württemberg ist das eine enorme Herausforderung – technisch, personell und finanziell. Planungskapazitäten und Fachkräfte fehlen vielerorts. Und die Investitionen sind gewaltig: Allein in Deutschland werden bis 2045 rund 9 Milliarden Euro an KOsten für den Ausbau der vierten Reinigungsstufe erwartet.
Verursacher sollen zahlen – doch das steht auf der Kippe
Ein zentrales Element der Richtlinie ist deshalb die sogenannte Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Pharma- und Kosmetikunternehmen, die für viele Schadstoffeinleitungen verantwortlich sind, sollen 80 Prozent der Investitions- und Betriebskosten der neuen Reinigungsstufe übernehmen. Das Prinzip ist klar – wer Schadstoffe in Umlauf bringt, soll für deren Beseitigung aufkommen.
Doch genau diese Regelung steht unter Druck. EU-Parlamentsabgeordnete bringen derzeit eine Abschwächung oder Verschiebung der EPR ins Spiel – offenbar auf Druck der Industrie. Die kommunalen Spitzenverbände Baden-Württembergs reagieren mit einer gemeinsamen Stellungnahme und klaren Worten. Gemeindetagspräsident Steffen Jäger, Landkreistag-Hauptgeschäftsführer Alexis von Komorowski und Städtetag-Vorstandsmitglied Ralf Broß erklären gemeinsam: „Die Erweiterte Herstellerverantwortung ist der Schlüssel für eine faire Kostenverteilung. Sie stellt sicher, dass die Verursacher von Mikroschadstoffen im Abwasser – insbesondere Pharma- und Kosmetikunternehmen – für deren Entfernung aufkommen und nicht allein Kommunen und Gebührenzahler belastet werden.“
Rückschritt hätte gravierende Folgen
Besonders brisant: Die Kommunen haben längst mit Planung und Umsetzung begonnen. Ein politisches Zurückrudern würde laufende Prozesse ausbremsen, Investitionsentscheidungen in Frage stellen und dringend notwendige Umweltmaßnahmen verzögern. Die Verbände machen unmissverständlich klar, was auf dem Spiel steht: „Ohne die EPR droht eine massive finanzielle Schieflage zulasten der kommunalen Ebene und der Bürgerinnen und Bürger.“ Die 9 Milliarden Euro, so die Verbände, müssten sonst vollständig von der öffentlichen Hand getragen werden – also letztlich von den Gebührenzahlern.
Dabei leisten Kläranlagenbetreiber täglich unverzichtbare Arbeit für die Allgemeinheit. Sauberes Wasser ist die Grundlage für Gesundheit, Landwirtschaft und funktionierende Ökosysteme. Angesichts der Klimakrise bekommt diese Aufgabe eine neue Dimension: Wasser muss effizienter und im Kreislauf gedacht werden – und das kostet.
EU-Kommunalabwasserrichtlinie: Klare Forderung aus den Kommunen
Die Botschaft der kommunalen Landesverbände ist eindeutig: „Die EPR ist notwendig, gerecht und rechtssicher. Sie setzt das Verursacherprinzip konsequent um und ist zentral für das europäische Null-Schadstoff-Ziel. Eine Abschwächung wäre ein Rückschritt für den Gewässerschutz und würde zu höheren Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger führen. Das darf nicht passieren."
Die Verbände fordern die Europaabgeordneten deshalb auf, an der bestehenden Regelung festzuhalten. Ihre Botschaft nach Brüssel lautet: Keine Klientelpolitik auf Kosten der Gebührenzahler – und kein Rückschritt beim Gewässerschutz.