Landesregierung verabschiedet Streuobstkonzeption 2030
Die Landesregierung Baden-Württembergs hat am 9. Juli 2024 die Streuobstkonzeption 2030 beschlossen, um die wertvollen Streuobstwiesen des Landes zu schützen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte die Bedeutung der Streuobstwiesen für die Region: „Streuobstwiesen sind ein prägender Teil der Kulturlandschaft Baden-Württembergs. Dabei ist vielen Menschen gar nicht bewusst, welchen ökologischen Nutzen sie haben. Deshalb müssen wir sie konsequent schützen.“
Sieben Handlungsfelder zum Schutz
Die Streuobstkonzeption 2030 umfasst sieben Handlungsfelder, die den Erhalt und die Pflege der Streuobstwiesen sichern sollen. Diese sind:
- Bewirtschaftung und Bestandssicherung
- Verarbeitung und Vermarktung
- Öffentlichkeitsarbeit, Bildung und Beratung
- Forschung
- Förderung
- Etablierung von Streuobstregionen
- Vorbildfunktion des Landes
Eine erste Maßnahme wurde bereits umgesetzt: Produkte aus Streuobst können ab der Ernte 2024 unter dem neuen Produktbereich Streuobst im Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) vermarktet werden.
Stärkung der Streuobststrukturen
Der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, betonte die Notwendigkeit, die Streuobststrukturen zu stärken: „Wir müssen die bestehenden Streuobststrukturen des Landes stärken und Wege finden, wie wir die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter der Streuobstwiesen weiterhin und künftig noch besser unterstützen können.“ Geplant ist eine Erhöhung und Vereinfachung der Fördermittel für die Baumschnittförderung sowie eine Förderung der Nachwuchskräfte durch Qualifizierungsangebote. Hauk kündigte zudem Projekt- und Forschungsaufrufe an, um aktuellen Herausforderungen wie dem Klimawandel und der Ausbreitung von Misteln zu begegnen.
„Mit dem Ziel, dem Rückgang der Streuobstbestände Baden-Württembergs entgegenzuwirken, sollen Streuobstwiesen konsequent geschützt, ihre Bewirtschaftung attraktiver gestaltet, Fördermaßnahmen ausgebaut sowie die Verarbeitung und Vermarktung von Streuobsterzeugnissen gestärkt werden,“ erklärte Hauk. Die Streuobstkonzeption 2030 soll so größere Anreize in Förderung, Bildung und Beratung schaffen und damit den Erhalt der Streuobstwiesen in Baden-Württemberg langfristig sichern.
Jäger: Müssen Eigentümer für Streuobstwiesen gewinnen
Auch der Gemeindetag erkennt die Bedeutung der Streuobstwiesen als ökologisch bedeutsam an. „Für die Städte und Gemeinden im Land sind Streuobstwiesen schon immer sichtbarer Bestandteil ihrer Gemarkungsflächen. Zwar spielen sie heute für die Ernährungssicherheit der Bevölkerung nicht mehr die wichtige Rolle wie früher; ihre große ökologische Bedeutung ist jedoch unbestritten. Auch deshalb erbringen Gemeinden notwendige Ausgleichsmaßnahmen häufig durch die Anlage von Streuobstbeständen", sagt Referent Stefan Braun.
Braun begrüßt überdies, dass die Streuobstkonzeption ohne zusätzliche ordnungspolitische Vorgaben auskommt. Denn die Verschärfung des Streuobstschutzes in Paragraf 33a des Landesnaturschutzgesetzes stelle viele Gemeinden in puncto Zukunftsentwicklungen ohnehin vor erhebliche Herausforderungen. Gemeindetagspräsident Steffen Jäger mahnt: „Das Land darf nach dem ersten Schritt nicht stehen bleiben: Die Pflege und der Schutz von Streuobstwiesen ist nicht allein Aufgabe des Staates. Streuobstschutz gelingt nur, wenn wir die Eigentümer gewinnen. Und an diesem Punkt greift die Konzeption noch zu kurz!“
Multifunktionale Nutzung der Streuobststückle
Stefan Braun führt weiter aus, dass ich einer der sieben Handlungsfelder der Konzeption mit der Frage befasst, wie die Bewirtschaftung erleichtert und die Förderung noch attraktiver ausgestaltet werden kann. Gedacht sei beispielsweise an mehr Fördermittel oder auch an Pool-Lösungen für notwendige Arbeitsmaschinen, die dort für die Bewirtschaftung und Pflege ausgeliehen werden können. „Dies können Bausteine sein, die den Streuobstschutz voranbringen“, so Präsident Jäger.
Gleichzeitig schlägt er den Bogen zum laufenden Prozess der Entlastungsallianz: „Noch wichtiger wäre aus Sicht der Kommunen, wenn das Land das Thema Streuobst nicht nur auf den ökologischen Aspekt verkürzen würde. Es wäre viel Kontrollbürokratie und manche gesetzliche Regelung entbehrlich, wenn statt der Fokussierung auf den rein naturschutzrechtlich begründeten Erhalt der Bestände die multifunktionale Nutzung des „Streuobststückles“ ermöglicht würde: Warum nicht eine Geschirrhütte mit Tisch und Bank zulassen? Warum keine Feuerstelle für das Familiengrillen? Warum nicht ein Stück kurz gehaltene Wiese, auf der Kinder spielen können? So werden die „Obstgütle“ für die Besitzer attraktiv und die Unterhaltung wird von der Last zur Lust. Und heimlicher Sieger wären die Streuobstbestände“, so Jäger.