Land schnürt 600-Millionen-Paket für Sportvereine
Baden-Württemberg stockt die Förderung für Sportvereine und -verbände spürbar auf. Mit dem fünften Solidarpakt Sport steigen die jährlichen Mittel ab 2027 von bislang rund 105 Millionen auf etwa 121 Millionen Euro. Über die gesamte Laufzeit von fünf Jahren summiert sich das auf 605 Millionen Euro. Gegenüber dem bisherigen Niveau stehen damit 80 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.
Die Mittel sind vor allem für nicht-investive Maßnahmen vorgesehen. Gefördert werden unter anderem Programme und Lehrgänge, die Aus- und Fortbildung von Trainerinnen, Trainern und Übungsleitenden sowie die laufende Unterstützung von Verbänden und Vereinen. Auch Kooperationen zwischen Schulen, Kitas und Sportvereinen sollen gestärkt werden. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Schwimmenlernen von Kindern. Zudem erhalten die Special Olympics Baden-Württemberg dauerhaft zusätzliche Mittel für inklusive Angebote.
Ausgestaltung noch offen
Ministerpräsident Winfried Kretschmann bezeichnete den Sport als „wichtigen Kitt für unsere Gesellschaft“ mit mehr als vier Millionen Mitgliedern in den Vereinen des Landes. Sportministerin Theresa Schopper sprach von einer „starken Ansage“ gerade in Zeiten sinkender Steuereinnahmen. Auch Finanzminister Danyal Bayaz betonte die Bedeutung der Sportinfrastruktur als Teil einer funktionierenden staatlichen Infrastruktur.
Neben den laufenden Fördermitteln sind im Solidarpakt weitere flankierende Maßnahmen und Investitionen vorgesehen. Die endgültige Umsetzung steht allerdings unter dem Vorbehalt der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers. Kommunen profitieren vor allem indirekt über ihre örtlichen Sportvereine und Verbände. Die zusätzlichen Mittel fließen in nicht-investive Maßnahmen wie Aus- und Fortbildungen, Kooperationen mit Schulen und Kitas sowie Programme zur Nachwuchsförderung und zum Schwimmenlernen.
Für Städte und Gemeinden kann das die Zusammenarbeit mit Vereinen vor Ort stärken und bestehende Angebote absichern. Zudem sind im Solidarpakt flankierende Maßnahmen und Investitionen vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung steht allerdings noch unter dem Vorbehalt der Haushaltsbeschlüsse.
