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Land fördert mehr als 1.000 Projekte im Ländlichen Raum

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fördert Baden-Württemberg in diesem Jahr zahlreiche Projekte, die die Lebensqualität im ländlichen Raum stärken. 1042 Projekte in 410 Gemeinden erhalten insgesamt 101,4 Millionen Euro an Zuschüssen. Dadurch wird ein Investitionsvolumen von 753 Millionen Euro ausgelöst.

Das Land Baden-Württemberg setzt seine Unterstützung für den ländlichen Raum fort und fördert 2025 insgesamt 1.042 Projekte mit 101,4 Millionen Euro. Das gab das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Ende vergangener Woche bekannt. Die Mittel stammen aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), das seit fast 30 Jahren gezielt Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen unterstützt.

„Mit dem ELR-Programm lösen wir Investitionen von 753 Millionen Euro aus und setzen starke Impulse für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums“, sagte Minister Peter Hauk. Schwerpunkte der Förderung sind Innenentwicklung und Wohnen, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen sowie wirtschaftliche Infrastruktur.

Förderung für Wohnen, Wirtschaft und Infrastruktur

Die meisten Anträge – über die Hälfte – entfielen auf den Bereich Innenentwicklung und Wohnen. Hier geht es darum, leerstehende Gebäude zu sanieren, Wohnraum zu modernisieren und Ortskerne zu beleben. 2025 werden durch die ELR-Förderung rund 1.300 neue Wohnungen geschaffen. „Damit begegnen wir dem Mangel an zeitgemäßem, bezahlbarem Wohnraum, insbesondere in kleineren Gemeinden“, betonte Hauk.

Neben Wohnprojekten profitieren auch kommunale Maßnahmen wie die Aufwertung von Dorfplätzen oder die Schaffung neuer Begegnungsorte. Ein Beispiel ist die Neugestaltung des Schlossweiherplatzes in Hirrlingen (Landkreis Tübingen), wo Flächen entsiegelt und die Aufenthaltsqualität verbessert werden.

Unternehmen im ländlichen Raum erhalten ebenfalls Unterstützung, insbesondere für Investitionen in neue Produktionsflächen und nachhaltige Betriebsstrukturen. „Wir wollen den ländlichen Raum nicht nur als Wohn- und Lebensraum stärken, sondern auch als Wirtschaftsstandort attraktiv halten“, so der Minister.

Flexiblere Förderung durch unterjährige Programmentscheidung

Um Unternehmen und Gemeinden auch kurzfristig fördern zu können, wird 2025 erneut eine unterjährige Programmentscheidung ermöglicht. „Gerade für Unternehmen ist es wichtig, Investitionen flexibel planen zu können. Deshalb haben wir entschieden, die Mittel für die unterjährige Förderung aufzustocken“, erklärte Hauk.

Das ELR bleibt damit eines der zentralen Förderinstrumente Baden-Württembergs für den ländlichen Raum. Eine detaillierte Übersicht über die geförderten Projekte nach Landkreisen sowie Informationen zum Antragsverfahren finden Interessierte auf der Website des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.