Kommunen wollen mehr Spielräume
Rund hundert Tage ist das neue Regelungsbefreiungsgesetzes in Kraft. Wie eine Abfrage des Staatsanzeigers bei den zuständigen Fachministerien zeigt, ist das Interesse an dem Instrument grundsätzlich vorhanden: Insgesamt gingen bislang knapp einhundert Anträge von Kommunen, Verbänden und anderen Akteuren ein. Ziel des Gesetzes ist es, Kommunen zeitlich befristet von bestimmten landesrechtlichen Vorgaben zu befreien, um bürokratische Abläufe zu vereinfachen und neue Handlungsspielräume zu testen.
Die Zahl der Anträge wirkt auf den ersten Blick beachtlich. Bei genauerem Hinsehen relativiert sie sich jedoch. Nach Angaben aus den Ministerien handelt es sich teilweise um Mehrfacheinreichungen oder Anträge, die zwischen Ressorts weitergereicht wurden. Zudem sind nicht alle Vorschläge tatsächlich als Regelungsbefreiung im engeren Sinne zu werten. Dennoch zeigt die Abfrage, dass viele Städte, Gemeinden und Landkreise das Gesetz als Chance begreifen, auf praktische Probleme im Verwaltungsalltag aufmerksam zu machen.
Breite Themenpalette aus der kommunalen Praxis
Inhaltlich reicht die Bandbreite der Anträge von Vereinfachungen bei Förder- und Nachweispflichten bis hin zu sehr konkreten Einzelregelungen. Besonders viele Anfragen gingen beim Innenministerium ein, das traditionell für zahlreiche kommunalrelevante Vorschriften zuständig ist. Auch andere Ressorts wie das Verkehrs- oder das Landwirtschaftsministerium befassen sich mit entsprechenden Vorstößen. Manche Ideen zielen klar auf Bürokratieabbau, andere stoßen jedoch an rechtliche oder sachliche Grenzen und werden von den Ministerien kritisch bewertet.
Kommunale Spitzenverbände wie der Städtetag oder der Landkreistag zeigen sich grundsätzlich offen gegenüber dem neuen Instrument. Gleichzeitig fordern sie mehr Transparenz darüber, welche Anträge gestellt werden und wie darüber entschieden wird. Viele Kommunen hätten ähnliche Probleme, so die Einschätzung, und könnten voneinander profitieren, wenn erfolgreiche Beispiele öffentlich gemacht würden.
Die Landesregierung betont, dass das Regelungsbefreiungsgesetz kein Selbstzweck sei. Ziel bleibe es, sinnvolle Vorschriften zu erhalten und nur dort Ausnahmen zuzulassen, wo sie praxisnah begründet sind. Ob aus den zahlreichen Anträgen dauerhaft spürbare Erleichterungen für die Kommunen entstehen, dürfte sich erst in den kommenden Monaten zeigen.
Verbände fordern mehr Transparenz
Der Gemeindetag Baden-Württemberg sieht im Regelungsbefreiungsgesetz Chancen, aber auch deutlichen Nachbesserungsbedarf. In einer Einschätzung heißt es: „Sowohl der Gemeindetag als auch die Mitgliedsstädte und -gemeinden haben seit Inkrafttreten des Regelungsbefreiungsgesetzes Anträge bei den Ministerien gestellt. Die Bandbreite reicht von der Energiedatenerfassung über die Kompensationsverzeichnisverordnung bis hin zu haushaltsrechtlichen Fragestellungen. Erste Ergebnisse liegen für sehr spezifische Anträge vor, so zum Beispiel bei der Frage, ob die Farbe des Wahlzettels für eine BM-Wahl verändert werden darf, um eine Verwechslung mit dem Wahlzettel der Landtagswahl zu vermeiden. Zu den eher grundsätzlicheren Anträgen gibt es bisher jedoch noch keine abschließenden Ergebnisse.
Die Zusammenarbeit mit den Ministerien läuft unterschiedlich. In einzelnen Ressorts begegnen wir einer spürbaren Offenheit gegenüber neuen Ansätzen und Reformüberlegungen, in anderen nehmen wir eher eine Zurückhaltung wahr. Insgesamt besteht sicher auf allen Ebenen noch Entwicklungspotenzial hinsichtlich der Bereitschaft, neue Wege zu erproben und innovative Lösungsansätze praktisch zu testen. Hier sehen wir uns auch als Gemeindetag in der Pflicht, immer wieder neue Sammelanträge oder Formulierungshilfen für unsere Mitglieder zu erarbeiten.“
