© Marcel Ditrich

Kommunalrelevante Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag 2026 aufgelistet

Welche Maßnahmen des Koalitionsvertrags sind für Kommunen relevant? Eine erste Übersicht des Gemeindetags Baden-Württemberg listet diese auf.

Die kommunalrelevanten Themen im neuen Koalitionsvertrag sind vielfältig: Von der Klimamilliarde über den Glasfaserausbau bis hin zur Beteiligung an Erträgen aus Erneuerbaren Energien. Sie berühren den Alltag der Menschen in den Städten und Gemeinden des Landes ebenso wie die Handlungsfähigkeit der kommunalen Verwaltungen. Die kommenden fünf Jahre werden zeigen, ob aus den Ankündigungen konkrete Verbesserungen werden. 

Welche Maßnahmen des Koalitionsvertrags für Kommunen relevant sind – gegliedert nach Kapiteln – zeigt eine erste Übersicht des Gemeindetags Baden-Württemberg.

Übersicht kommunalrelevante Maßnahmen Koalitionsvertrag 2026 (nach Kapiteln)

01 Staatsmodernisierung

  • Leitbild einer Staatsmodernisierung auf Basis von Vertrauen in die Rechtstreue der Bürger sowie Verwaltungskultur, die von Vertrauen, Ermöglichung und Eigenverantwortung geprägt ist (S. 10)
  • Stärkung von Ermessensspielräumen und Vertrauenskultur innerhalb der Verwaltung (S. 11 ff.)
  • Zukunftskommission zwischen Land, Regierungsfraktionen und Kommunalen Landesverbänden als neues Verständigungsformat (S. 10)
  • Abschluss eines „Zukunftsbündnisses Land-Kommunen“ bis Ende 2026 vorgesehen (S. 10)
  • Vorschläge in Kommission zum Bürokratieabbau, zur Standardanpassung und zur Aufgabenreduktion sowie Vorschläge für die Weiterentwicklung des Konnexitätsprinzips und des KonnexAG in Kommission (S. 10)
  • Ermöglichungskultur in der Verwaltung: Weg von „Nein, weil…“ hin zum „Ja, wenn…“ (S. 11)
  • Qualifizierung Führungskräfte FüAK zur Kulturwandel, ggf. Ermöglichung für kommunale Führungskräfte (S. 11)
  • Erhalt und Ausbau des Modernisierungsprozesses „Masterplan für die Transformation der Verwaltung“ (S. 11)
  • Aufbau institutionalisierter Modernisierungseinheiten in den Ressorts (S. 11)
  • Experimentier- und Innovationsräume innerhalb der Verwaltung (S. 11)
  • Förderung interkulturelle Kompetenzen (S. 12)
  • Verankerung moderner Verwaltungskultur und praktischer Erfahrungen in Verwaltungsstudiengängen und -ausbildungen (S. 12)
  • Konsequente Aufgabenkritik, Abbau von Doppelzuständigkeiten und Mehrfachprüfungen (S. 12)
  • Erfassung von ausgelagerten Verwaltungsstrukturen (Agenturen, Anstalten) und ggf. Integration in bzw. enge Anbindung an Landesverwaltung (S. 12)
  • Systematische Überprüfung aller Beauftragten (S. 12)
  • Bündelung der auf der unteren Verwaltungsebene angesiedelte Fachbehörden (S. 13)
  • Ausbau interkommunaler Zusammenarbeit und Shared-Service-Ansätze (S. 13 ff.)
  • Bündelung von staatlichen Vollzugsaufgaben ohne Ermessensspielräumen durch Digitalisierung (S. 13)
  • Ausweitung bisheriger Pauschalisierung und Bagatellgrenzen (S. 13)
  • Fortführung und Präzisierung Regelungsbefreiungsgesetz (S. 13)
  • Überprüfung Haftungsrecht bzw. Risikoverteilung Betreiber/Nutzer (S. 13)
  • Vereinfachung des Beschaffungswesen des Landes (E-Vergabeplattform „Digitaler Markplatz Deutschland“) (S. 14)
  • Gestaltenden und ermöglichenden Datenschutz (bundesweit einheitliche Auslegung der DSGVO), (S. 14)
  • Förderstrategie des Landes mit vollständiger Digitalisierung und Standardisierung des Förderwesens, einer zentralen Förderplattform / One-Stop-Shop-Prinzip, der Reduzierung bestehender Förderprogramme um min. 1/3 und einer Zielorientierung statt Maßnahmenorientierung (S. 14)
  • Keine Verwendungsnachweisprüfung mehr bei Kommunen ohne konkreten Anlass (S. 14)
  • Reduzierung Freistellungspflichten Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG), (S. 15)
  • Ende-zu-Ende-Digitalisierung auf Grundlage der E-Government-Vereinbarung Land-Kommunen (S. 15)
  • Konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips (S. 15)
  • Aufbau zentraler Bürgerplattformen und One-Stop-Shops (S. 15)
  • Ausbau gemeinsamer Register- und Datenstrukturen (S. 15)
  • Nutzung bestehender kommunaler Strukturen für digitale Verwaltungsangebote (S. 15)
  • Shared-Service-Center und stärkere Aufgabenbündelung (S. 16)
  • Effizienzgesetz:
    • Auslaufen aller Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten bis Ende 2027, sofern nicht ausdrücklich verlängert (S. 16)
    • Belastungsmoratorium bis dahin (S. 16)
  • Einführung einer verbindlichen „One-in-two-out“-Regel (S. 16)
  • Anti-Gold-Plating-Gesetz gegen landesrechtliche Übererfüllung von EU- und Bundesrecht (S. 16)
  • Ausweitung von Genehmigungsfiktionen und Vollständigkeitsfiktionen (S. 16 f.)
  • Umwandlung von Genehmigungen in Anzeigeverfahren, wo möglich (S. 16)
  • Experimentierklauseln in geeigneten Gesetzen (S. 13)
  • Sunset-Klauseln für neue Gesetze (S. 17)
  • Praxis-Checks und Reallabore unter Einbeziehung der Kommunen (S. 17)
  • Überprüfung Transparenz- und Informationspflichten (S. 16)
  • Fortführung Entlastungsallianz mit erweitertem Akteurkreis (S. 17)
  • Digitalcheck, Praxischeck und Reallabore unter Einbezug Kommunen (S. 17)
  • Sunset-Klausel (S. 17)
  • Bekenntnis repräsentative Demokratie; Fortsetzung Politik des Gehörtwerdens (S. 18)
  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide flexibler (Stichfrage) (S. 19)
  • Neue Quoren für wichtige Bau- und Infrastrukturvorhaben GemO (vor der Novelle in der 15. Legislatur) (S. 19)
  • Verfahrenseinleitende Beschlüsse von Bauleitpläne dann aus dem Katalog § 21 GemO, soweit dialogische Bürgerbeteiligung durchgeführt wurde (S. 19)

02 Wirtschaft, Handwerk, Arbeit und Tourismus

  • Ressortübergreifende High-Tech-Strategie (S. 21)
  • Gründungen mit digitalen Verfahren (One-Stop-Shop) vereinfachen (S. 24)
  • Entwicklung des Programms „Invest BW“ zum zentralen Wirtschaftsförderprogramm (S. 24)
  • Ausreichend Flächen für Industrie, Handwerk und Gewerbe (S. 26)
  • Klare Priorität für Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie gesamtwirtschaftliches Wachstum bei behördlichen Planungs- und Entscheidungsprozessen (S. 26)
  • Beschleunigung Planungs- und Genehmigungsverfahren (S. 26)
  • Förderprogramm Reaktivierung brachliegender Gewerbeflächen (S. 26)
  • Verwaltungskultur des Ermöglichens bei Unternehmensnachfolge (S. 27)
  • Stärkung von Ortskernen, digitalen Vertriebswegen, Pop-up-Formate und genossenschaftliche Modelle. (S. 27)
  • Fortsetzung Programm „Handel 2030“ (S. 27)
  • Fortsetzung und Fortschreibung Tourismuskonzeption (S. 28)
  • Stärkung des Tourismusinfrastrukturprogramms TIP (S. 28)
  • Abbau von Hemmnissen und Erhöhung der Barrierefreiheit im Tourismus (S. 28)
  • Effizienzgesetz (s. auch Kapitel 01), (S. 28 f.)
  • Praxischeck bei jedem neuen Gesetz (Verständlichkeit, Vollziehbarkeit, Wirtschaftstauglichkeit) (S. 29)
  • Priorisierung von Projekten mit besonderer Bedeutung für Arbeitsplätze, für wirtschaftliche und industrielle Entwicklung, die Energieversorgung und die Infrastruktur beim Planungs- und Genehmigungsprozessen (S. 29)
  • Keine LKW-Maut auf Landes- und Kommunalstraßen (S. 30)
  • Stärkung der Landesagentur für Fachkräftezuwanderung, Verfahrensbeschleunigung und Zuständigkeitsbündelung (S. 31)
  • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse durch Arbeitgeberverantwortungsprinzip (S. 31)

03 Wissenschaft, Forschung, Kunst und Medien

  • Investitionsbooster für die Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur für Hochschulen und Universitätsklinika (S. 35)
  • Dialogprozess zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung der Hochschul- und Studienlandschaft (S. 37)
  • Stärkere Institutionelle Förderung für Kultureinrichtungen anstatt Aufwand für Einzelmaßnahmen (S. 42)
  • Perspektive für Einrichtungen und Kulturschaffenden mit Kommunen (S. 42)
  • Stärkung von Museen und Bibliotheken als „Dritte Orte“ (S. 42)
  • Wandel der Kulturlandschaft durch Digitalisierung begleiten sowie den Erhalt und Neubau von Kultur- und Funktionsgebäuden langfristig sichern (S. 42)
  • Kulturdialog mit Kommunen, Kulturschaffenden und externen Experten aufgrund der Haushaltslagen (S. 42 f.)
  • Zielbild: langfristige Förderung des kulturellen Engagements von Amateurmusik und -theater vergleichbar zum Sport (S. 43)
  • Entlastung von kulturtragenden Vereinen bei GEMA-Gebühren (S. 43)
  • Unterstützung des Bibliotheksentwicklungsplans (S. 43)

04 Bildung, Jugend und Sport

  • Kita: Fortsetzung der finanziellen Unterstützung der Träger bei der Gewährung von päd. Leitungszeit (S. 46)
  • Ausbau Direkteinstieg Kita und PiA, Reduzierung bürokratischer Belastungen (S. 46)
  • Unterstützungssystem Qualitätsbegleitungen und mobile Fachdienste Inklusion (S. 47)
  • Verbindliches und kostenfreies letztes Kitajahr mit obligatorischen Bildungsinhalten im Wege eines Vorziehens der Schulpflicht (S. 47)
  • dialogischer Prozess mit KLV, Träger, Praxis und Wissenschaft zu Inhalt, schulgesetzlicher Grundlage auch personelle und finanzielle Rahmenbedingungen (S. 47)
  • Anpassung mit KLV Pakt für gute Bildung und Betreuung (S. 48)
  • Ausbau multiprofessionelle Teams an den Schulen (S. 48)
  • Beginnend an Grundschulen im Startchancenprogramm im Ganztag finanzieren wir ein kostenfreies Mittagessen in der vorhandenen Infrastruktur (S. 49)
  • Ganztag: Qualifizierung von Betreuungskräften und kommunale Koordinierungsstellen für den Ganztag mit KLV abstimmen (S. 48)
  • Weiterentwicklung der Bildungsplattform Schule@bw (S. 50)
  • Tragfähige und dauerhafte Lösung mit KLV zur Lastenverteilung in Bezug auf Beschaffung und Betrieb von digitalen Endgeräten der Lehrer sowie Schüler (S. 50)
  • Unterstützung für Schulverbünde aus Real- und Haupt- bzw. Werkrealschulen (S. 52)
  • Änderung Schulgesetz: kooperative Verbünde aus Realschulen und Haupt- bzw. Werkrealschulen ab der fünften Klasse das grundlegende Niveau (Hauptschulabschluss) nur an den Haupt -und Werkrealschulen dieser Verbünde angeboten werden kann (S. 52)
  • Modellversuch Schulverwaltungsassistenz an großen Schulen in der Fläche im Dialog mit den Schulträgern (S. 54)
  • Finanzierungszusage für Musik- und Kunstschulen (S. 56)
  • Einsatz für eine gute Bäderinfrastruktur und innovative Lösungen (S. 56)

05 Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

  • Bekenntnis zur Hoheit über das Trinkwasser bei den Kommunen (S. 58)
  • Zielbild: Alternative Wasserversorgung auch im Krisenfall für jede Kommune (S. 58)
  • Strategie für die Wasserversorgung 2050 auf Grundlage Masterplan Wasserversorgung (S. 58)
  • Förderung der Vernetzung von Insellösungen und kommunalen Zweckverbänden für resiliente Versorgungssysteme (S. 58)
  • Mehr Tempo beim Bau neuer Hochwasserrückhaltebecken und Dämme (S. 59)
  • Vorrang für Hochwasserschutz (S. 59)
  • Verbindung von Hochwasserschutz und Gewässerentwicklung (S. 59)
  • Unterstützung von kommunalen Maßnahmen zum Schutz vor Starkregenereignissen (S. 59)
  • Weiterentwicklung Strategie zum urbanen Wasserressourcenmanagement (S. 59)
  • Unterstützung von Schwammstadtprojekten mit integralen und innovativen Lösungen mit dicht besiedelten Bestandsgebieten (S. 59)
  • Zielbild: Erhöhung der Zahl der Gewässer mit Badequalität (S. 59)
  • Vorreiter bei der vierten Reinigungsstufe unter Beachtung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit bei der Finanzierungsverantwortung (S. 59)
  • Entfristung von wasserrechtlichen Gestattungen für die öffentliche Wasserversorgung prüfen (S. 59)
  • Beschleunigung der Festsetzung neuer Wasserschutzgebiete (S. 59)
  • Novellierung des Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (S. 60)
  • Regionale Sekundärrohstoffzentren für kürzere Transportwege und Entlastung von Deponien (S. 60)
  • Vereinfachung des Umgangs mit Bodenaushub (S. 60)
  • Digitale Bodenbörse und Kooperationen zwischen Kommunen, Landwirtschaft und Wirtschaft (S. 60)
  • Vereinfachte und beschleunigte Genehmigungsverfahren für die Gewinnung von heimischen Rohstoffen und Rohstoffrecycling (S. 60)
  • Novelle der Gewerbeabfallverordnung im Bundesrecht (S. 60)
  • Festhalten am Klimaschutzziel 2040 mit mehr Flexibilität in den Wegen der Zielerreichung (S. 61)
  • Überleitung der Sektorziele in eine ambitionierte Sektorverwaltung (S. 61)
  • Neudefinition Klimasachverständigenrat (S. 61)
  • Klimamilliarde: Finanzierungsgesetz für Investitionen, z.B. in die energetische Sanierung des kommunalen Gebäudebestands oder in Maßnahmen zur Energieeffizienz (S. 61)
  • Modellquartiere und -gemeinden, die sich für sozialverträglichen Klimaschutz einsetzen (S. 62)
  • Förderung von Schwammstadtkonzepten (S. 62)
  • Unterstützung von Entsiegelungsmaßnahmen bei öffentlichen Flächen (S. 62)
  • Ermöglichung von Aufbau von Speichern, Back-up-Kapazitäten für leistungsfähige Netze in der Energiewende (S. 62)
  • Task Force Netzausbaubeschleunigung und Landes-Netzausbaubeschleunigungs-Gesetz (S. 62)
  • Identifikation besonders prekär unterversorgter, wirtschaftlich prosperierender Gebiete (S. 62)
  • Ausbau der EE-Anlagen und Erhöhung des Zuschlagsvolumens bei den Windkraft-Ausschreibungen (S. 62)
  • Einrichtung Flächenmonitoring Windkraft-Ausbau (u.a. Staatswald und Vorranggebiete) (S. 63)
  • Fortführung Beirat Wasserstoff-Roadmap BW (S. 63)
  • Nutzung aller Potenziale für PV an Straßen und Schienenstrecken (S. 63)
  • Erweiterung der Flächen für Floating-PV (S. 63)
  • Erleichterungen zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen, u.a. naturschutzfachlicher Ausgleich in der Regel innerhalb der beanspruchten Fläche (S. 63)
  • Ausbau der Beschleunigung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren über Windkraft hinaus (S. 63)
  • Prüfung von landesseitigen Anforderungen im Natur- und Immissionsschutz (Kosten, Nutzen, Beschleunigung) (S. 63)
  • Stringente Verfahrensführung mit Ermöglichungskultur von einer zentralen Stelle aus (S. 64)
  • Träger öffentlicher Belange und Verbände sollen bei ablehnenden Stellungnahmen alternative Lösungsvorschläge unterbreiten (S. 64)
  • Regionale Verankerung des jeweiligen Umweltverbands als weitere Voraussetzung (S. 64)
  • Beteiligung der Kommunen an den Erträgen der EE-Anlagen (S. 64)
  • Weiterentwicklung der Klimaschutz- und Energieagentur (KEA), (S. 64)
  • Unterstützung von Finanzierungsinstrumenten zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der Stadtwerke und Energieversorger (S. 64)
  • Weitergabe von Krediten und Beteiligungsmodelle für Bürgschaften für kommunale Stadtwerke bei der Umsetzung der Energiewende (S. 64)
  • Erweiterung des Rahmens für die Kreditaufnahme für die Kommunen  (S. 64)
  • Schnelle Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung (S. 65)
  • Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetz (S. 65)
  • Fortsetzung des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt (S. 65)
  • Novelle Ökokonto-Verordnung (S. 65)
  • Überprüfung der horizontalen und vertikalen Verwaltungsstrukturen auch im Naturschutz (Durchlässigkeit, Effizienz und Beschleunigungspotenzial) (S. 65)
  • Prüfung der Flexibilisierung von Ausgleichsmaßnahmenfestsetzungen bei gemeinnützigen Projekten (S. 65)
  • Überprüfung des FFH-Kartierungs-Verfahrens (S. 65)
  • Prüfung der Rechtsänderung, damit nachträgliches Entstehen eines Biotops bauliche Möglichkeiten nicht einschränkt (S. 65)
  • Beschleunigung von Planungen durch den Grundsatz „Populationsschutz vor Individuenschutz“ (S. 65)

06 Inneres und Kommunen

  • Lenkungsrat Sicherheit und Resilienz (S. 74)
  • Bekenntnis zu starken und handlungsfähigen Kommunen als Fundament des Gemeinwesens (S. 77)
  • Stärkung der Inneren Sicherheit als Kernaufgabe des Staates (S. 68 ff.)
  • Ausbau der Cybersicherheit und Schutz kritischer Infrastrukturen (S. 69)
  • Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes und Krisenmanagements (S. 75)
  • Stärkung des Katastrophenschutzes und der Resilienzstrukturen (S. 75)
  • Unterstützung und Modernisierung der Feuerwehren und Hilfsorganisationen (S. 76)
  • Verbesserung der Ausstattung und Investitionsförderung für Feuerwehr und Katastrophenschutz (S. 76)
  • Stärkung des Ehrenamts im Bevölkerungsschutz (S. 75 f.)
  • Ausbau Warn- und Kriseninformationssysteme (S. 75)
  • Weiterentwicklung der Sicherheitsarchitektur und Sicherheitskooperationen (S. 71)
  • Digitalisierung der Sicherheitsbehörden (S. 71)
  • Nutzung Künstlicher Intelligenz und moderner Analyseinstrumente im Sicherheitsbereich (S. 71)
  • Konsequentes Vorgehen gegen Extremismus und verfassungsfeindliche Bestrebungen (S. 72)
  • Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger vor Bedrohungen und Angriffen (S. 78)
  • Maßnahmen gegen Hass und Hetze, insbesondere im digitalen Raum (S. 78)
  • Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Demokratiebildung (S. 73)
  • Unterstützung kommunaler Präventionsnetzwerke (S. 73)
  • Ausbau der Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten (S. 74)
  • Stärkung der Polizeipräsenz im öffentlichen Raum (S. 74)
  • Beschleunigung und Digitalisierung verwaltungsrechtlicher Verfahren im Sicherheitsbereich (S. 74)
  • Weiterentwicklung des kommunalen Ordnungsrechts (S. 78)
  • Stärkung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten bei Sicherheit und Ordnung (S. 78)
  • Ausbau interkommunaler Zusammenarbeit im Sicherheits- und Verwaltungsbereich (S. 77)
  • Vereinfachung kommunaler Vergabe- und Verwaltungsverfahren, z.B. durch die Erhöhung der vergaberechtlichen Wertgrenzen bis zu den europarechtlich möglichen Schwellenwerten (S. 77)
  • Unterstützung der Kommunen bei Klimaanpassung und Krisenvorsorge (S. 75)
  • Ausbau resilienter kommunaler Infrastruktur (S. 75)
  • Förderung des Ehrenamts und des gesellschaftlichen Engagements (S. 75 f.)
  • Fortentwicklung kommunaler Finanzausstattung im Kontext neuer Sicherheits- und Krisenanforderungen (S. 77)
  • Einsatz von KI für Protokollierung von Ratssitzung und rechtssichere digitale Stimmabgabe im Gemeinderat (S. 78)
  • Fortsetzung Zentrale Ansprechstelle für Amts- und Mandatsträger (ZAMAT) (S. 78)
  • Prüfung einer Anpassung des Kommunalwahlrechts (Notwendige Stimmen für die Zuweisung des ersten Mandats) (S. 78)
  • Stärkung der Rechtsaufsicht zur Abberufung des Bürgermeisters in Fällen objektiver Amtsunfähigkeit oder schwerer Pflichtverletzungen auf dem Verwaltungsweg (S. 78)

07 Justiz und Migration

  • Stärkung des Verfassungsgerichtshof (S. 81)
  • Zügiger Abschluss von verwaltungsgerichtlichen Verfahren (S. 81)
  • Zentrale Kompetenzstelle für Naturwissenschaften beim VGH für die Unterstützung der Bearbeitung von Infrastrukturvorhaben (S. 81)
  • Bekenntnis zum Ordnen, Steuern und Begrenzen von Migration und Fach- und Arbeitskräftemigration und -integration (S. 84)
  • Aufenthaltsende bei irregulärer Migration ohne Bleibeperspektive (S. 84)
  • Konsequente und menschenrechtskonforme Umsetzung der GEAS-Reform (S. 84)
  • Qualitative Stärkung der Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF), (S. 84)
  • Erweiterung des Aufgabengebiets der LZF zur Entlastung der unteren Ausländerbehörden (S. 84)
  • Projektgruppe „Ausländerbehörden“ (S. 84)
  • Fortführung des bewährten Systems der Flüchtlingsaufnahme (LEA, EA), (S. 85)
  • Sicherstellung eines leistungsfähigen Aufnahmesystems auf kommunaler Ebene (S. 85)
  • Erstaufnahmeeinrichtung verstärkt für weitere Zwecke (z.B. Bevölkerungsschutz) (S. 85)
  • Ergänzung der Pauschalisierung der Kostenerstattung in VU durch Pauschalisierung Liegenschaftsausgaben (S. 85)
  • Novelle des FlüAG (S. 85)
  • Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern für nicht-erwerbstätige Asylbewerber in Abstimmung mit den Kommunen (S. 85)
  • Ausreisepflicht ohne Aufenthaltsrecht und ohne Bleibeperspektive bzw. ohne Abschiebehindernisse (Vorrang freiwillige Rückkehr) (S. 85)
  • Zwangsweise Rückführungen für Straftäter (S. 85)
  • Zielbild: Verteilung von Asylbewerbern mit Bleibeperspektive auf die Kommunen (S. 86)
  • Stärkung und Weiterentwicklung des Sonderstab „Gefährliche Ausländer“ (S. 86)
  • Anpassung der Landesverfassung und einfache Gesetze zur weiteren Stärkung der Resilienz des Staats und seiner Institutionen gegen Gefährdungen der freiheitlichen Ordnung (S. 86)
  • Bundestagswahlrecht: Einsatz für Änderung, damit alle Wahlkreise direkt gewählte Abgeordnete haben (S. 87)
  • Unterstützung politischer Bildung und Gedenkstätten (S. 87)

08 Soziales, Gesundheit und Integration

  • Krisenfestes Gesundheitswesen: Stärkung von Krisenvorsorge, Zuständigkeitsklärung und abgestimmten Strukturen zwischen Bund, Ländern und Kommunen bzw. zivilem und militärischem Bereich (S. 88)
  • Innovative Versorgungsstrukturen (z.B. multiprofessionelle Praxismodelle) zur dauerhaften Sicherstellung der bedarfsgerechten medizinischen Versorgung in der Fläche (S. 88)
  • Medizinische Versorgungszentren als zentraler Beitrag zur flächendeckenden Stärkung der lokalen Gesundheitsversorgung (S. 89)
  • Modernisierung und Entbürokratisierung im Zulassungs-, Kommunalaufsichts- und Gemeinnützigkeitsrecht (S. 89)
  • Fortsetzung der schrittweisen Erhöhung der Investitionskostenförderung der Krankenhäuser (S. 89)
  • Umsetzung der neuen Krankenhausplanung (S. 89)
  • Stärkung der Apotheken vor Ort als unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung (S. 90)
  • Fortführung der kommunalen Gesundheitskonferenzen (S. 91)
  • Verbesserung der Gesundheitskompetenzen (u.a. Erste Hilfe an Schulen), (S. 91)
  • Perspektivische Umsetzung der Notfallreform des Bundes mit Integrierten Notfallzentren und Erreichbarkeiten innerhalb 30 Minuten Fahrzeit (S. 91)
  • Prüfung von Ansiedlung und Rückverlagerung von Arzneimittelproduktion nach BW (S. 92)
  • Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeangeboten (S. 92)
  • Bestandsschutz für stationäre Pflege und Eingliederungshilfe, die vor 01.09.2009 in Betrieb gegangen sind (S. 92)
  • Etablierung kommunaler Pflegekonferenzen (S. 93)
  • Entwicklung einer Pflegefachkraft-Strategie (S. 93)
  • Umsetzung Familienförderstrategie (S. 94)
  • Unterstützung der Kommunen beim Erhalt und weiterer Ausbau der Schulsozialarbeit (S. 95)
  • Verbesserte Rahmenbedingungen für das Ehrenamt (u.a. Entlastungspaket für Vereine und bürgerschaftliche Gruppen) (S. 96)
  • Bürgerforum für Bestattungswesen zur Modernisierung des Bestattungsgesetzes (S. 97)
  • Landesstrategie Kinderschutz (S. 97)
  • Optimierung von Abläufen, Stärkung von Zusammenarbeit der Akteuren bei der Integration (S. 98)
  • Novelle des Partizipations- und Integrationsgesetz (S. 98)
  • Ausbau der Zusammenarbeit von Integration mit Jobcentern, Sozialbehörden, Wirtschaft (S. 98)
  • Weiterentwicklung der Fachkräftestrategie (S. 98)
  • Beschleunigung von Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen (S. 98)
  • Verstetigung von Deutschkursförderung (S. 99)

09 Bauen, Wohnen, Planen

  • Identifizieren von Vereinfachungspotenzial bei allen Regelungen des Bauordnungs- und Baunebenrechts, technischen und verfahrensseitigen Regelungen (S. 101)
  • Neuer Gebäudetypus (BW-Standard) mit vereinfachten Standards (S. 101)
  • Belastungsmoratorium Baurecht (S. 101)
  • Reallabor Baurecht (S. 101)
  • Kommunalisierung der Stellplatzpflichtregelung (S. 101)
  • LBO-Änderung für Umbauten, Umnutzungen (S. 101)
  • Qualifizierungsoffensive für alle am Bau Beteiligten (S. 102)
  • Ausbau Plattform DenkmalnetzBW (S. 103)
  • „HeimVorteil BW“: Freibetrag beim Ersterwerb, Erstattung Grunderwerbsteuer (S. 103)
  • Landesbürgschaften für alle Wohnungsbauakteure (S. 103)
  • Mehr Azubi- und Mitarbeiterwohnen (S. 103)
  • Unterstützung von kommunalen, interkommunalen Wohnbaugesellschaften und genossenschaftliche Wohnformen (S. 104)
  • Weiterführung des Programms „Junges Wohnen“ (S. 104)
  • Unterstützung des Mietwohnungsbaus durch bessere steuerliche Abschreibungsbedingungen (S. 104)
  • Bundesrechtliche Anpassung beim Mietrecht (S. 104)
  • Rechtssichere Verlängerung der Mietpreisbremse (mit angepasster Gebietskulisse) (S. 104)
  • Zielgerichtete Ausgestaltung Wohnraumförderprogramm (u.a. mit längeren Bindungsfristen und Fehlbelegungen) (S. 105)
  • Anreize für Wohnungsleerstand (S. 105)
  • Strategiedialog Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen (S. 106)
  • Anreize für Begrünung und kluges Wasser- und Frischluftmanagement (Hitzeschutzmaßnahmen) (S. 106)
  • Verantwortungsvoller und effizienter Umgang mit Flächen (Doppelstrategie: bestehende Potenziale ausschöpfen und Bestand intelligent weiterentwickeln) (S. 107)
  • Fortsetzung des LEP-Prozesses (S. 107)
  • Gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land (S. 107)
  • LEP als Ermöglichungsrahmen (u.a. mit Flexibilisierung Anbindegebot) (S. 108)
  • Effizientere Flächennutzung durch bessere interkommunale Abstimmung, effizienten Umgang mit Bauflächen und verbindliche Flächenziele (S. 108).

10 Verkehr

  • Auskömmliche Ausstattung Förderung nach dem LGVFG (S. 110)
  • Planungsbeschleunigung und Genehmigungsverfahren (S. 110)
  • Unterstützung für Kommunen bei Einführung autofreier Innenstädte (S. 111)
  • Nutzung von Potenzialen von PV an Straßen- und Schienenstrecken (S. 111)
  • Biotopverbünde in Straßenräume (S. 112)
  • Unterstützung der Kommunen Ortsmitten neu zu gestalten, Miteinander der verschiedenen Verkehrsträger zu ermöglichen und Interessen in Einklang zu bringen (S. 112)
  • Unterstützung für Carsharing-Stellflächen (S. 112)
  • Ausbau der Angebote im Schienenpersonennahverkehr (S. 113)
  • Ausbau regionaler Schieneninfrastruktur mit den Kommunen (S. 113)
  • Förderung von Mobilitätsstationen (Bus, Bahn, Fahrrad, Sharing-Angebote, Ladeinfrastruktur) (S. 115)
  • Lückenschlüsse Radverkehr im ländlichen Raum (S. 116)

11 Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Heimat, Ernährung und Verbraucherschutz

  • Gesamtstrategie Ländlicher Raum als Grundlage für die weitere Entwicklung (S. 120)
  • Erhalt des Kabinettsausschuss Ländlicher Raum (S. 120)
  • Förderung von jungem Wohnen auf dem Land, Sanierung innerörtlicher Gebäude, Umnutzung Gewerbegebäude zu Wohnraum (S. 121)
  • Digitale Musterkommunen für digitale Infrastruktur, Teleworking, bürgerfreundliche Digitalangebote (S. 121)
  • Anpassung des ELR (S. 121)
  • Fokus auf Unterstützung der Kommunen im Ländlichen Raum bei der Klimawandelanpassung (S. 121)
  • Effizienzsteigerung bei der Flurneuordnung (S. 121)
  • Bewerbung Umsetzung kommunaler Katzenschutzverordnung (S. 123)
  • Weiterentwicklung Sachkundenachweis für Hundehalter auf freiwilliger Basis (S. 123)
  • Fortsetzung Engagement bei FFH-Mähwiesen (S. 124)
  • Praxisgerechte Weiterentwicklung der Ökokonto-Verordnung (S. 126)
  • Umsetzung der Streuobstkonzeption und Gründung einer Allianz der Streuobstkommunen (S. 129)
  • Etablierung Task Force Neozoenmanagement (S. 131)
  • Evaluierung der BiberVO (S. 132)
  • Weiterentwicklung der Waldstrategie (S. 130)
  • Entbürokratisierung im Forst- und Jagdbereich (S. 130)

12 Digitalisierung

  • Stringente Steuerung durch das Digitalisierungsministerium (CIO/CDO), (S. 134 f.)
  • Neuordnung er Landes-IT und Transformation der BitBW (S. 135)
  • Weiterentwicklung der BitBW zu einem leistungsfähigen digitalen Kompetenzzentrum (S. 135)
  • Zusammenarbeit zwischen Landes- und Kommunal-IT weiter in enger Abstimmung mit dem kommunalen IT-Dienstleister Komm.One vertiefen (S. 135)
  • Schaffung einer modernen, leistungsfähigen und souveränen IT-Architektur und Betriebsplattform (S. 136)
  • Digitalisierung und Automatisierung von Standardverwaltungsprozessen (S. 137)
  • Verbindlicher Rollout-Plan für OZG 2.0 innerhalb des D-Stack mit ressortspezifischen Meilensteinen (S. 137)
  • Ermöglichender Datenschutz mit einmaliger Erfassung von Daten (S. 137)
  • Digitales BW-Behördensiegel (S. 137)
  • Digitaltauglichkeitscheck und digitale Lösungen bei neuen Gesetzen (S. 137)
  • Weiterentwicklung der Cybersicherheitsagentur (S. 139)
  • Unterstützung von Landeseinrichtungen und Kommunen bei Umsetzung von IT-Sicherheitsstandards durch Cybersicherheitsberatung (S. 139)
  • Schaffung eines KI-Reallabors (S. 140)
  • Beibehaltung der Co-Förderung des Landes beim Breitbandausbau (S. 141)
  • Vermeidung von unnötigen strategischen Doppelausbau von Breitband (Instrumentenkasten für Kommunen und Anpassung des TKG (S. 141 f.)
  • „Open Access“ soll beim Breitband zum Regelfall werden (S. 142)
  • Flächendeckende Versorgung mit modernsten Mobilfunkstandards bis 2029 (S. 142).

13 Finanzen

  • Einhaltung der Schuldenbremse und Vermeidung struktureller Neuverschuldung durch das Land, Reform der Konjunkturkomponente (S. 144)
  • Ablehnung einer dauerhaften Ausweitung staatlicher Verschuldungsspielräume im Rahmen der bundesstaatlichen Reform der Schuldenbremse (S. 144)
  • Unterstützung für eine Einkommensteuerreform mit Ziel der Entlastung kleiner und mitt-lerer Einkommen (S. 144)
  • Ausweitung der Besteuerungskompetenzen von Ländern und Kommunen im Rahmen bestehender Steuerarten (S. 145)
  • Erläuterungspflicht für Reste über 5 Mio. Euro pro Titel (S. 145)
  • Verringerung der globalen Minderausgabe (S. 145)
  • Stärker „outcome-basierter“ Einsatz von Landesmitteln (S. 145), auch in Förderpro-grammen (S. 146)
  • Einheitliche, zentral koordinierte, digitale, verschlankte Förderstrategie (S. 145f)
  • Reduzierung der Förderprogramme um die Hälfte (S. 146),
  • Konzentration von Fördermitteln auf größere Förderprogramme oder Überführung in den Finanzausgleich (S. 146),
  • Prüfung von Landesförderungen an Kommunen durch Gemeindeprüfungsanstalt und Rechtsaufsicht (S. 146), lediglich stichprobenhafte Verwendungsnachweisprüfung. (S. 146)
  • Stärkung der kommunalen Familie, Erreichung von Gleichgewicht zwischen Aufgaben, Standards und Finanzierung (S. 146),
  • Einrichtung einer Zukunftskommission (S. 146), Abschluss eines „Zukunftsbündnisses Land-Kommunen (S. 147),
  • Weiterentwicklung und Anpassung Konnexitätsprinzip und Konnexitätsausführungsgesetz, Verständigung über Mehrbelastung von Land und Kommunen (S. 147),
  • Verhinderung des Absinkens der kommunalen Finanzmasse (S. 147),
  • Beteiligung an kommunalen Nettobelastungen im Bereich Eingliederungshilfe sowie Schulbegleitung an SBBZ,
  • Prüfung der Einführung einer Konjunkturkomponente in der FAG,
  • Stärkung des Ausgleichsstocks (S. 147),
  • Stärkung kommunaler Investitionsprogramme, insbesondere dort wo Bedarf und Aus-stattung auseinanderfallen (S. 147),
  • Pauschale Schwimmbadförderung im FAG (S. 147),
  • Dynamisierung der Förderung nach § 29b FAG (S. 147),
  • Erhöhung der Kreditaufnahmemöglichkeiten zur Ermöglichung der Eigenkapitalverstärkung kommunaler Betriebe (S. 147),
  • Berücksichtigung von Einsparungen bei der Haushaltsgenehmigung (S. 147),
  • Ermöglichung der detaillierteren Aufspaltung nach Kostenarten im Haushaltsrecht (S. 147),
  • Zurverfügungstellung von Ausschreibungen für standardisierten Gebäude (S. 148),
  • Prüfung der Umsetzung der geplanten Beamtenbesoldungsreform auf Bundesebene für Baden-Württemberg (S. 148),
  • Prüfung einer fünfjährigen Rückkehrmöglichkeit für Beamte bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis bei Gründung eines Startups (S. 148),
  • Reduzierung der Arbeitszeit schwerbehinderter Beamtinnen und Beamten auf 40 Stunden / Woche (S. 148),
  • Erhöhung des Kilometergeldes im Landesreisekostengesetz auf 45 Cent je Kilometer (S. 148),
  • Prüfung der Einführung eines separaten Hebesatzes für Wohngrundstücke (S. 148),
  • Ermöglichung des Verzichts auf Grundsteuer A von kommunaler Seite (S. 149),
  • Einsatz für Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen von Gewerbe- und Körper-schaftssteuer (S. 149)

14 Europa und Internationales

  • Fortsetzung der aktiven Europapolitik (S. 154)
  • Jährliche Kabinettssitzungen in Brüssel (S. 155)
  • Einsatz für stärkere Sichtbarkeit der Europaflagge im öffentlichen Raum (S. 155)