DStGB fordert höhere Beteiligung an der Umsatzsteuer
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) warnt vor einem Kollaps der kommunalen Haushalte. Der Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft fordert deshalb, den Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer um zehn Prozentpunkte auf zwölf Prozent anzuheben. Das Gremium tagte am 19. und 20. Oktober in Brüssel.
Die jährlichen kommunalen Defizite von rund 30 Milliarden Euro seien vor allem auf Aufgaben und höhere Standards zurückzuführen, die Bund und Länder beschlossen, aber nicht ausreichend finanziert hätten. „Es muss der Grundsatz ‚Wer bestellt, bezahlt‘ gelten“, erklärte die Ausschussvorsitzende Heike Bansemer. Neben einer Soforthilfe sei deshalb auch eine grundlegende Überprüfung der staatlichen Aufgaben notwendig.
Mehr Einnahmen aus Rechenzentren
Zusätzliche Einnahmen aus Wind- und Solarparks, Pachten, Gewerbesteuern und kommunalen Beteiligungen können nach Einschätzung des Ausschusses die Haushalte entlasten. Eine grundlegende Reform der Kommunalfinanzen könnten sie jedoch nicht ersetzen.
Der DStGB begrüßt Pläne, Standortkommunen von Rechenzentren künftig stärker an der Gewerbesteuer zu beteiligen. Bislang wird das Aufkommen zwischen beteiligten Gemeinden vor allem nach der Höhe der dort gezahlten Löhne verteilt. Da Rechenzentren trotz ihres hohen Flächen- und Infrastrukturbedarfs nur vergleichsweise wenige Beschäftigte benötigen, erhalten ihre Standortgemeinden häufig nur geringe Einnahmen.
Kritik am Pachtdeckel für Windenergie
Nachbesserungsbedarf sieht der Ausschuss auch bei der geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Besonders kritisch bewertet er einen vorgesehenen Deckel für die Pacht von kommunalen Flächen, auf denen Windenergieanlagen errichtet werden. Dieser könnte Städten und Gemeinden Einnahmen entziehen, die sie für Infrastruktur und Daseinsvorsorge benötigen.
Positiv bewertet der DStGB dagegen die geplante Anhebung der finanziellen Beteiligung von Standortkommunen. Bei Windenergieanlagen an Land und Freiflächen-Photovoltaikanlagen soll sie von 0,2 auf 0,3 Cent je erzeugter Kilowattstunde steigen.
Der Verband fordert allerdings, die Zahlung verpflichtend zu machen. Betreiber sollten nur dann an Ausschreibungen teilnehmen dürfen, wenn sie zuvor eine Vereinbarung mit der Standortkommune abgeschlossen haben. „Wer die Lasten vor Ort trägt, muss auch verlässlich an den Erträgen beteiligt werden“, erklärte Bansemer. Freiwillige Regelungen reichten dafür nicht aus.