Schulwege sollen für Kinder im unmittelbaren Schulumfeld keine Gefahr mehr darstellen.
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Erlass gegen Verkehrschaos vorm Schultor

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg unterstützt Kommunen dabei, Schulwege sicherer zu machen. Ein neuer Erlass erleichtert ihnen nun die Umsetzung passender Maßnahmen.

Immer wieder kommt es kurz vor Unterrichtsbeginn zu unübersichtlichen Situationen vor den Schulen im Land. Wenn viele Kinder gleichzeitig ankommen, stauen sich Autos, Fahrräder und Fußgänger auf engem Raum. Häufig spielen dabei die sogenannten „Elterntaxis“ eine Rolle: Zahlreiche Mütter und Väter fahren ihre Kinder direkt bis vor das Schultor und sorgen beim Absetzen ungewollt für Gedränge und stockenden Verkehr. Gerade im Bereich vor Grundschulen entsteht dadurch eine besonders sensible Zone, in der Kinder, die noch wenig Erfahrung im Straßenverkehr haben, leicht überfordert sein können.

Elterntaxis und Co: Mangelnde Verkehrssicherheit zu Unterrichtsbeginn

Laut dem Verkehrsministerium gab es im vergangenen Jahr 378 Verkehrsunfälle im Bereich von Schulen – eine Zahl, die als vergleichsweise hoch gilt. Eine Umfrage der ADAC-Stiftung zeigt zudem: Rund ein Viertel der Eltern bringt ihr Kind regelmäßig mit dem Auto zur Schule. Am häufigsten wird als Begründung genannt, das Verkehrsumfeld sei für die Kinder zu unsicher. Viele Eltern möchten deshalb lieber „auf Nummer sicher“ gehen – auch wenn genau dieser Wunsch nach Sicherheit paradoxerweise oftmals neue Gefahren schafft.

Vereinfachte Einführung von Schulstraßen und -zonen sowie Hol- und Bringzonen

Die Landesregierung in Baden-Württemberg will nun, dass der öffentliche Bereich um die Schulgebäude sicherer wird. Dafür soll es den Kommunen einfach und unkompliziert möglich sein, Maßnahmen für die Verkehrssicherheit im Bereich von Schulen umzusetzen.

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat dafür am 28. August 2025 einen neuen Erlass veröffentlicht, der Kommunen die Einführung von Schulstraßen und Schulzonen deutlich erleichtert. Ziel ist es, möglichst vielen Kindern einen aktiven, sicheren und eigenständigen Schulweg zu ermöglichen.

Der Erlass „Hinweise zur straßenverkehrsrechtlichen und straßenrechtlichen Umsetzung von Schulstraßen und Schulzonen“ legt fest, dass eine Einrichtung einfach, rechtssicher und ohne umfangreiche Gutachten möglich ist. Entscheidend ist dafür nur eine enge Zusammenarbeit zwischen Kommune, Straßenverkehrsbehörde und Schule.

So lässt sich nun beispielsweise unkompliziert eine Schulstraße einrichten. Diese können zeitlich begrenzte Sperrungen im direkten Schulumfeld sein – etwa zu Beginn und Ende des Schultags – für den motorisierten Verkehr. Ausnahmen sind dabei immer möglich, zum Beispiel für Anwohnende oder Menschen mit Behinderungen.

Sichere Schulwege: Kostenfreie Beratung für Kommunen

Auch sogenannte Schulzonen sind nun einfacher einzurichten. Als Schulzonen gelten dauerhafte Sperrungen ganzer Straßenbereiche für Kfz. Sie eignen sich besonders für Straßen, deren Nutzung ohnehin hauptsächlich auf das Schulumfeld beschränkt war.

Daneben erleichtert der Erlass, sogenannte Hol- und Bringzonen einzurichten – also sichere Bereiche etwas außerhalb der direkten Schulumgebung, an denen Eltern ihre Kinder absetzen können, ohne den Verkehr vor dem Schultor zusätzlich zu belasten.

Die Initiative erfolgt im Rahmen des Programms MOVERS, bei dem Kommunen eine umfassende kostenfreie Beratung erhalten, um die Schulwege sicherer zu machen. Hier sind etwa Leitfäden, Checklisten, Evaluationshilfen und Kommunikationsvorlagen erhältlich. Auch Visualisierungen von Vorher-/Nachher-Modellen, Schulwegpläne und weiteres Informationsmaterial stehen bereit.

Näheres zum Erlass des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg lesen Sie hier.

Weitere Informationen zum Programm MOVERS unter https://www.movers-bw.de/