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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum: Fünf neue Schwerpunktgemeinden ausgewählt

Flächensparende Siedlungsentwicklung, Umgang mit Herausforderungen des demografischen Wandels und Schutz von Landschaft und Natur sind zentrale Themen, mit denen sich Gemeinden im Ländlichen Raum auseinandersetzen müssen. Das Land hat nun fünf neue Schwerpunktgemeinden ins Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum aufgenommen. Die Umsetzung ihrer Konzepte wird gefördert.

Fünf neue Gemeinden sind in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum für das Jahr 2023 aufgenommen worden. Es handelt sich um Großrinderfeld im Main-Tauber-Kreis, Billigheim im Neckar-Odenwald-Kreis, Wain im Landkreis Biberach, Seitingen-Oberflacht im Landkreis Tuttlingen und um Durbach im Ortenaukreis. Diese Gemeinden hätten zusammen mit ihren Bürgern „überzeugende und vielversprechende Ideen für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung ihrer Dörfer erarbeitet und zur Entscheidung vorgelegt“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk (CDU), vergangene Woche. 

Gemeinden haben klare Vorstellung von Stadtentwicklungskonzepten 

Hauk weiter: „Eine flächensparende Siedlungsentwicklung, der Umgang mit den Herausforderungen des demographischen Wandels sowie der Schutz von Natur und Landschaft sind nach wie vor zentrale Themen, mit welchen sich unsere Gemeinden im Ländlichen Raum in einem besonderen Maß auseinandersetzen müssen. Haben Gemeinden im Ländlichen Raum eine besonders klare Vorstellung mit welchen konkreten Konzepten und Ideen sie ihre Strukturentwicklung nachhaltig angehen möchten, so können diese als Schwerpunktgemeinde in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aufgenommen werden.“

Schwerpunktgemeinden profitieren von höheren Fördersätzen

Die genannten Gemeinden sind nun als Schwerpunktgemeinden anerkannt. In den nächsten fünf Jahren würde man sie gezielt bei der Realisierung ihrer konkreten Projekte unterstützen, sagte Hauk. Insgesamt gibt es damit nun 27 Schwerpunktgemeinden im Programm. Sie profitieren von einer prioritären Förderung und erhöhten Fördersätzen bei gemeinwohlorientierten Projekten.  Seit der Einführung des Konzepts Schwerpunktgemeinden im Programmjahr 2015 wurden bereits über 1.300 Maßnahmen in den anerkannten Gemeinden zur Förderung ausgewählt und über 75 Millionen Euro an Fördermitteln bereitgestellt.