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ELR-Förderung für 2022 ab jetzt beantragen

Ab sofort können sich Kommunen um die ELR-Förderung für 2022 bewerben. Der Fokus liegt auch im kommenden Jahr auf dem Innenausbau und Wohnen. Neu in dieser Runde: Anträge können jetzt auch digital gestellt werden.

Auch 2022 werden die Themen Grundversorgung und Wohnraum für viele Bürger des im Ländlichen Raum wichtig sein. Unterstützung bei den Herausforderungen sollen die Kommunen auch im kommenden Jahr durch die ELR-Förderung erhalten. Die Ausschreibung des Jahresprogramms 2022 ist heute gestartet. „Von großer Bedeutung sind im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) besonders die Anträge von Gemeinden, in denen Wohnbaumaßnahmen und Projekte zur Sicherung der Grundversorgung einen zentralen Raum einnehmen“, sagt Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum. Daher wird die Landesregierung die lokale Versorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie die Schaffung von Wohnraum wie bisher intensiv unterstützen.

Digitale Anträge für ELR-Förderung möglich

Im kommenden Jahr soll die ELR-Förderung zudem digitaler werden, um Papier zu sparen und die digitale Verwaltung voranzutreiben. Wer möchte, kann den Antrag auf Förderung daher ab dem nächsten Jahr digital stellen. „Auch wenn die Digitalisierung alle Beteiligten, sowohl die Bürger als auch die Verwaltungen bisweilen vor große Herausforderungen stellt, so bin ich mir sicher, dass die Programmbearbeitung im ELR damit langfristig einfacher und somit zukunftsfest wird“, sagt Hauk. „Die Nutzung des digitalen Antragwegs ist für das kommende Programmjahr noch freiwillig, aber ich ermutige Sie sehr, diesen neuen Weg zu gehen. Viel Papier und so manches Aktenpaket kann damit eingespart werden.“

Fokus auf Innenentwicklung und Wohnen

Inhaltlich bleiben die Schwerpunkte des ELR weitgehend unverändert. Wenn auch die Corona-Monate gezeigt haben, welch positives Potential der digitale Weg in vielen Bereichen mit sich bringt, so wurde auch klar, in welchen Bereichen sich das Leben in der Regel analog und vor Ort abspielt: „Das Wohnen in Verbindung mit einer gelungenen Innenentwicklung und die Grundversorgung, die für die Einwohner so elementar wie verbindend ist, für beides kann im Hintergrund digital gearbeitet werden, aber das echte Leben spielt sich vor Ort ganz analog ab. Der Einkauf beim Bäcker, der Besuch beim Hausarzt, das Treffen von Freunden im Dorfgasthaus, die Hilfe vom Klempner beim Wasserrohrbruch – all das soll direkt vor Ort und gegebenenfalls auch zügig möglich sein“, so Hauk. Im ELR werden daher weiterhin prioritär alle Projekte unterstützt, die zur Stärkung der breiten lokalen Grundversorgung beitragen.

CO2-Speicherzuschlag bleibt erhalten

Der wesentliche Fokus des ELR liegt somit weiterhin auf dem Bereich ‚Innenentwicklung/Wohnen‘. Hier spielt der sogenannte CO2-Speicherzuschlag weiterhin eine Rolle. „Für Projekte mit überwiegend ressourcenschonenden, CO2-bindenden Baustoffen wie etwa Holz, ist ein Zuschlag auf die sonst übliche Fördersumme möglich“, erklärt der Minister. „Im Bereich Bauen und Wohnen wird viel CO2 emittiert, hier müssen wir am Ball bleiben und uns verstärkt klimafreundlich aufstellen.“

Auch Barrierefreiheitschecks werden gefördert

Eine Vielzahl an Einrichtungen im öffentlichen Raum und zur Grundversorgung, sind nicht barrierefrei. Gerade bei Gebäuden älterer Baujahre ist der Zugang für Bürger mit Handicap häufig erschwert. Im ELR werden daher örtliche Koordinatoren bei der Durchführung sogenannter ‚Barrierefreiheitschecks‘ gefördert. Auch investive Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in öffentlichen Bereichen können gefördert werden. „Hier fällt mir als Beispiel spontan der Umbau der Stufen vor einem Bürgerbüro in eine kinderwagen- und rollstuhlgerechte Rampe ein“, so der Minister.

So kann die ELR-Förderung beantragt werden

In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2022 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2022 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde mit Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Der Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und soll die jeweils vorliegenden Herausforderungen aufgreifen.

Alles Wichtige zum digitalen Antrag

Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2021 bei ihrer Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) stellen. Neu ist in diesem Jahr die Möglichkeit der digitalen Antragsstellung. Die Gemeinden müssen sich bis zum 31. August 2021 verbindlich entscheiden, welchen Antragsweg sie für dieses Programmjahr wählen und dies dem zuständigen Regierungspräsidium mitteilen. Nähere Informationen sind dem "Merkblatt für die Gemeinden zur digitalen Übermittlung von Antragsunterlagen im ELR" zu entnehmen. Das Merkblatt sowie die Ausschreibung und die ELR-Verwaltungsvorschrift sind unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr abrufbar.

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum. Mit der Programmentscheidung 2021 hatte das Land über das ELR mit 100 Millionen Euro 1.746 Projekte in 516 Gemeinden gefördert.