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Einmal angeben, überall nutzen

Mit dem „Once-Only-Prinzip“ sollen Bürgerinnen und Bürger künftig entlastet werden: Daten, die einmal bei einer Behörde vorliegen, müssen nicht erneut angegeben werden. Der Landtag von Baden-Württemberg hat nun dem Staatsvertrag zugestimmt, der die technische Grundlage dafür schafft.

Bislang mussten Bürgerinnen und Bürger bei jedem Formular und jedem Behördenkontakt ihre persönlichen Daten sowie weitere behördlich relevante Informationen immer wieder neu eingeben – ein umständliches Prozedere, das in die digitale Zeit längst nicht mehr passt und sich auch ohne Abstriche beim Datenschutz vereinfachen ließe.

Ein Prinzip für weniger Bürokratie

Bereits im Jahr 2021 wurde im Deutschen Bundestag das Registermodernisierungsgesetz beschlossen - ein digitales Mammutprojekt, das nun vor der Umsetzung steht. Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 15. Oktober 2025 einstimmig einem Gesetzentwurf zugestimmt, der die elektronische Verwaltungsabwicklung spürbar erleichtern soll.

Im Zentrum steht das geplante „Nationale Once-Only-Technical-System“ (NOOTS), mit dem Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten künftig nur noch einmal gegenüber der öffentlichen Verwaltung angeben müssen. Anschließend rufen die Behörden die erforderlichen Informationen automatisiert ab, sodass Formulare nicht mehr mit denselben Angaben mehrfach ausgefüllt werden müssen.

Registermodernisierung: Ein System mit praktischen Vorteilen

Innen- und Digitalisierungsminister Thomas Strobl nannte NOOTS eine zentrale Datenautobahn, über die alle Verwaltungsebenen sowie auch Behörden innerhalb der EU auf bereits vorhandene Nachweise zugreifen könnte.

Ein zugrunde liegender Staatsvertrag schafft die gesetzliche Basis für Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung dieser gemeinsamen IT-Infrastruktur von Bund und Ländern – inklusive grenzüberschreitendem Datenabruf innerhalb der Europäischen Union. Die Finanzierung teilen sich Bund und Länder.

Für die Praxis bedeutet das etwa konkret: Bei Anträgen – beispielsweise für einen Bewohnerparkausweis – müssen Antragstellende künftig nicht mehr alle Nachweise selbst hochladen oder neu ausfüllen. Stattdessen werden vorhandene Daten aus Registern automatisch in den Antrag übernommen.

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Weitere Informationen zur Registermodernisierung – etwa zur Bedeutung und Umsetzung in den Kommunen – finden sich auf den Seiten des Bundesinnenministeriums unter: www.digitale-verwaltung.de

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Im Februar 2025 veröffentlichte der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) im die:gemeinde-Magazin einen Beitrag zu den Hintergründen der NOOTS-Registermodernisierung. Hier können Sie den Artikel erneut lesen.