Bundessozialministerin Bärbel Bas mit den Mitgliedern der Sozialstaatskommission bei der Übergabe des Abschlussberichtes am 27. Januar 2026.
Bundessozialministerin Bärbel Bas mit den Mitgliedern der Sozialstaatskommission bei der Übergabe des Abschlussberichtes am 27. Januar 2026.
© bmds

Digitalisierung und Vereinfachung sollen Sozialstaat reformieren

Mit dem Abschlussbericht der Sozialstaatskommission liegen konkrete Vorschläge zur Modernisierung und Digitalisierung des Sozialstaats vor. Den Kommunen kommt dabei eine zentrale Rolle zu.

Die neu eingesetzte Sozialstaatskommission hat ihren Abschlussbericht an Bundesministerin Bärbel Bas übergeben. Das Gremium – besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden – schlägt in seinem Papier 26 konkrete Empfehlungen vor, wie der Sozialstaat moderner, bürgerfreundlicher und effizienter gestaltet werden kann.

Im Zentrum stehen digitale Lösungen und eine grundlegende Entbürokratisierung: Anträge sollen künftig über ein einheitliches Online-Portal möglich sein, Behörden sollen Daten gegenseitig austauschen können, und viele Nachweise könnten automatisiert verarbeitet werden, statt dass Bürgerinnen und Bürger dieselben Informationen mehrfach einreichen müssen. Auch der Einsatz Künstlicher Intelligenz in Verwaltungsprozessen wird als Möglichkeit genannt, um Abläufe zu beschleunigen.

Ein weiterer Kernpunkt ist die Neuordnung sozialer Leistungen: Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag sollen besser aufeinander abgestimmt oder sogar zusammengeführt werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Zugleich will die Kommission die Zugänge zu Hilfen vereinfachen und das System „für die Menschen verständlicher machen“.

Auch wirtschaftliche Aspekte werden berührt: So schlägt die Kommission vor, Anreize zur Erwerbsarbeit zu verbessern, etwa indem weniger Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet wird, und Rechtsvereinfachungen wie Pauschalierungen und Bagatellgrenzen einzuführen.

Kommunen im Mittelpunkt – Digitale Verwaltungs- und Zuständigkeitsfragen als Herausforderung

Ein zentraler Punkt im Reformkonzept betrifft die Rolle der Kommunen bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Neuerungen. In dem Bericht wird deutlich, dass viele der geplanten Vereinfachungen unmittelbar auf die lokal verantworteten Verwaltungen einzahlen sollen. So sieht die Kommission vor, die bislang fragmentierten Zuständigkeiten für Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag künftig klarer zu bündeln. Diese Leistungen sollen nicht nur über ein einheitliches digitales Portal zugänglich gemacht werden, sondern auch über klar definierte lokale Anlaufstellen abgewickelt werden: Jobcenter für Erwerbsfähige und kommunale Sozialämter für nicht-erwerbsfähige Personen würden die zentrale Schnittstellenfunktion übernehmen und damit eine stärkere lokale Verantwortlichkeit erhalten.

Für viele Städte und Gemeinden bedeutet das einen tiefgreifenden Wandel: Kommunale Wohngeldstellen und Familienkassen, die bislang unterschiedliche Anträge und Zuständigkeiten bearbeiteten, sollen künftig in das neue System eingebunden oder teilweise ersetzt werden. Diese Neuordnung soll einerseits die Zugänge für Bürgerinnen und Bürger erleichtern, andererseits aber erhebliche Anpassungs- und Koordinationsleistungen auf kommunaler Ebene erfordern. Kommunale Verwaltungen stehen damit vor der Aufgabe, ihre IT-Infrastruktur und Personalstrukturen neu auszurichten, damit sie die gebündelten Aufgaben performant und bürgernah erfüllen können.

Zudem betont der Bericht, dass die Digitalisierung sozialer Leistungen nur gelingen kann, wenn die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen stärker synchronisiert wird. Ein effektiver Datenaustausch zwischen Behörden und die Vereinheitlichung von IT-Standards sollen Doppelarbeit reduzieren und dazu beitragen, dass Antragstellende nicht dieselben Informationen mehrfach einreichen müssen. Diese Modernisierung der Verwaltung wirkt sich damit direkt auf die tägliche Arbeit der Kommunalverwaltungen aus, die vor Ort die unmittelbare Schnittstelle zum Sozialstaat darstellen.

Kritikerinnen und Kritiker verweisen allerdings darauf, dass gerade die kommunale Ebene aufgrund historisch gewachsener Zuständigkeiten und begrenzter Ressourcen vor erheblichen Herausforderungen steht, diese Modernisierungsziele in der Praxis umzusetzen. Die Abstimmung zwischen verschiedenen Verwaltungsebenen, die Anpassung lokaler Systeme und die Sicherstellung eines flächendeckenden digitalen Zugangs sind dabei Themen, die über die reine Reformagenda hinaus intensive politische und organisatorische Diskussionen erfordern.

Kommunale Spitzenverbände begrüßen Bericht – mahnen aber finanzielle Realität an

Die kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund – haben den Abschlussbericht der Sozialstaatskommission als ein „starkes Signal staatlicher Handlungsfähigkeit“ gewertet und in einer gemeinsamen Stellungnahme positiv kommentiert. Ihrer Ansicht nach markiert das gemeinsame Papier von Bund, Ländern und kommunalen Vertretern einen wichtigen Schritt hin zu einem einheitlicheren und verständlicheren Sozialleistungssystem, das Hürden für Antragstellende abbaut und zugleich den Verwaltungsaufwand reduziert. Die Verbände loben vor allem die Pläne, Sozialleistungen stärker zu bündeln und Verfahren zu vereinfachen – insbesondere durch weniger Behördenzuständigkeiten, weniger Schnittstellen und damit eine höhere Transparenz für Bürgerinnen und Bürger.

Aus Sicht der kommunalen Vertreter bedeutet ein solches einheitliches Sozialleistungssystem nicht nur eine unmittelbare Vereinfachung für Leistungsbezieher, sondern auch eine mittelfristige Entlastung der Verwaltung. Digitale Prozesse und Automatisierung sollen dabei helfen, Antrags- und Bearbeitungszeiten zu verkürzen und zugleich mehr Vertrauen in staatliches Handeln zu schaffen. In diesem Zusammenhang begrüßen die Verbände die geplante Zusammenführung von Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld und Sozialhilfe in ein stärker integriertes System, das systembedingte Wechsel und Übergänge für Leistungsbeziehende reduziert.

Trotz der positiven Bewertung machen die kommunalen Spitzenverbände aber auch deutlich, dass die Reformvorschläge allein keine Lösung für die prekäre Finanzlage vieler Kommunen darstellen. Die Stellungnahme betont, dass der Konsens über die Modernisierung des Sozialstaats ein wichtiges Signal sei, gleichzeitig jedoch keine unmittelbare Entlastung für kommunale Kassen bringe. Angesichts der anhaltend steigenden Ausgaben bei sozialen Leistungen sehen Städte, Gemeinden und Landkreise weiterhin erheblichen finanziellen Druck, den allein strukturelle Reformen nicht kurzfristig mildern können. Die Verbände fordern daher parallel zur Reform des Sozialstaats eine verstärkte politische und finanzielle Unterstützung, damit kommunale Verantwortung und Leistungsfähigkeit nicht aus dem Gleichgewicht geraten.

Der Abschlussbericht der Sozialstaatskommission ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung abrufbar.