Bundesratsbeschlüsse bescheren Kommunen Einnahmeausfälle
In seiner letzten Plenarsitzung des Jahres hat der Bundesrat wichtige Teile des vom Bundestag beschlossenen Steueränderungsgesetzes bestätigt. Die Länderkammer stimmte damit unter anderem einer dauerhaften Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie zu, höheren Steuerentlastungen für Pendler und Verbesserungen bei den steuerlichen Freibeträgen für ehrenamtlich Tätige. Gleichzeitig wächst die Kritik seitens der Länder und Kommunen an den prognostizierten Einnahmeausfällen.
Entlastungen für Pendler und Gastronomie
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für die Gastronomie wieder der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent – dauerhaft. Die Umsatzsteuer für Speisen in Restaurants, Cafés und ähnlichen Betrieben wird damit dauerhaft von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt, wie der Bundesrat beschloss. In der Corona-Pandemie war diese Regelung bereits zeitweise eingeführt worden, nach ihrem Auslaufen hatte die Bundesregierung sie wieder auf 19 Prozent erhöht. Mit dem Beschluss soll die Gastronomiebranche langfristig entlastet werden.
Branchenvertreter wie Dehoga-Verbände sehen in der Senkung einen „Befreiungsschlag“ und eine Möglichkeit, Investitionen und Arbeitsplätze zu sichern – auch wenn nicht überall Preissenkungen an die Kundschaft weitergegeben werden dürften.
Parallel dazu wurde die Pendlerpauschale erhöht: Statt gestaffelt 30 Cent beziehungsweise 38 Cent erst ab dem 21. Kilometer beträgt sie künftig 38 Cent pro Kilometer bereits ab dem ersten Kilometer, steuerlich absetzbar. Das soll insbesondere Berufspendler entlasten, die hohe Mobilitätskosten – etwa wegen des CO₂-Preises – tragen müssen.
Stärkung des Ehrenamts
Ein weiterer zentraler Punkt im Paket betrifft das Ehrenamt, das gerade auf kommunaler Ebene eine herausragende Rolle spielt.
- Die Übungsleiterpauschale wird von 3.000 Euro auf 3.300 Euro angehoben.
- Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 Euro auf 960 Euro
Diese Pauschalen ermöglichen es ehrenamtlich Tätigen – etwa Sporttrainern, Chorleitern oder Freiwilligen in Pflege und sozialen Diensten – mehr steuerfrei zu verdienen. Gerade Gemeinden, die stark auf freiwilliges bürgerschaftliches Engagement angewiesen sind, begrüßen dies als Anreiz und Anerkennung für Ehrenamtliche. Zudem sollen weitere Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht dazu beitragen, bürokratische Hürden für Vereine und Initiativen zu reduzieren.
Kritik an Einnahmeausfällen für Länder und Kommunen
Während die Entlastungen bei vielen Betroffenen positives Echo finden, wächst insbesondere bei Landesregierungen und Kommunalvertretern die Sorge über die finanziellen Folgen für öffentliche Haushalte: Durch die Steuersenkungen drohten erhebliche Mindereinnahmen für Länder und Gemeinden. Nach Berechnungen könnten den Ländern bis 2030 rund 11,2 Milliarden Euro entgehen, den Kommunen weitere 1,4 Milliarden Euro – Summen, die in vielen Regionen bereits angespannte Haushalte noch zusätzlich belasten würden.
Vertreter mehrerer Länder monierten gegenüber dem Bundesrat, dass diese „Massive Entlastungen“ ohne hinreichende Kompensation des Bundes gerade die kommunalen Kassen unter Druck setzten. „Die Einnahmeausfälle der Länder belaufen sich bis 2030 auf fast 13 Milliarden Euro, die der Gemeinden auf fast zwei Milliarden Euro«, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD). „Diese Belastungen werden die ohnehin fast überall angespannte Haushaltslage weiter verschärfen.“
