EIn Mensch blättert in einem Aktenordner in einer behörde
Weniger Papier, schnellere Verfahren: Der Bund verspricht mit seinem Bürokratieabbau 10,4 Milliarden Euro Entlastung im Jahr.
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Bürokratierückbau des Bundes: Was wird im Rathaus spürbar?

Wird der Staat bei der Bürokratie schlanker? Das Entlastungskabinett des Bundes und das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung haben Bilanz gezogen: 10,4 Milliarden Euro jährliche Entlastung sollen die bisherigen Maßnahmen der Regierung zum Bürokratieabbau bringen. die:gemeinde zeigt, welche Vorhaben die kommunale Verwaltung konkret betreffen – und warum der Gemeindetag noch skeptisch ist, ob daraus spürbare Entlastung wird.

„Wir wollen uns intensiv damit beschäftigen, was kann weg“, versprach Karsten Wildberger am 15. Juli im Anschluss an die Kabinettssitzung in Berlin. Getagt hatte gerade das sogenannte Entlastungskabinett. Es gilt als zentrales Steuerungsinstrument in Sachen Bürokratieabbau.

Nach der ersten Runde im November 2025 kam das Bundeskabinett zum zweiten Mal in dieser Form zusammen. Die in der Sitzung neu beschlossenen Entlastungen bezifferte der Digitalminister auf rund 600 Millionen Euro jährlich, verteilt auf gut zehn Einzelmaßnahmen. Seit dem ersten Entlastungskabinett summiere sich die Entlastungswirkung auf 10,4 Milliarden Euro.

Kritik kam zwar umgehend vom Digitalverband Bitkom. Von 222 angekündigten Vorhaben zur Staatsmodernisierung sei erst ein kleiner Teil abgeschlossen. Auch die Wirtschaftsverbände verwiesen nach der Sitzung darauf, dass der Bürokratie weiterhin volkswirtschaftliche Kosten von rund 146 Milliarden Euro jährlich zugerechnet werden können. Nichtsdestotrotz hat das Ministerium zum Entlastungskabinett am 15. Juli einen langen „Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für Bürokratierückbau“ veröffentlicht. die:gemeinde hat ihn sich angesehen und blickt darin auf die Vorhaben, die in der kommunalen Verwaltung voraussichtlich zu spüren sein werden.

Meldebehörden und Bürgerbüros: Weniger Papier, weniger Vorsprachen

Das dürfte zunächst den im Bericht genannten Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums betreffen, denn hier setzen vielfach die Rathäuser selbst um. Das im Mai vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Bürokratierückbau im BMI-Bereich entschlackt das Melderecht (Zum Beispiel den Wegfall der Meldepflichten für Seeleute und Binnenschiffer ohne festen Wohnsitz oder die Abschaffung des „bedingten Sperrvermerk“ für Pflegeheime und der Datenübermittlung an Adressbuchverlage). Zudem wird die elektronische Prozessabwicklung in den Meldebehörden gestärkt. Abgeschafft wird außerdem die in der Praxis kaum genutzte De-Mail.

 Im parlamentarischen Verfahren kam die Regelung mit der womöglich größten Tragweite hinzu: die Ersetzung der Schriftform durch elektronische Kommunikation in Verwaltungsverfahren. Wo bislang eine Unterschrift auf Papier nötig war, sollen künftig elektronische Wege genügen.

Gemeindetag: Kommunale Wirkung des zweiten Entlastungskabinetts bleibt abzuwarten

Der Gemeindetag Baden-Württemberg bewertet die Maßnahmen differenziert: „Die Richtung vieler Ziele und Vorhaben aus dem Entlastungskabinett ist richtig. Ob daraus eine spürbare Entlastung der Rathäuser wird, ist jedoch offen und wird sich erst in der praktischen Umsetzung zeigen.“ Die von der Bundesregierung ausgewiesenen 10,4 Milliarden Euro ließen zunächst keinen Rückschluss auf die Entlastung der Kommunen zu. Zahlreiche Vorhaben digitalisierten bestehende Anforderungen oder verkürzen Fristen, ohne Aufgaben und Standards abzubauen. „Digitalisierung entlastet nur dann, wenn Verfahren medienbruchfrei funktionieren, einheitliche technische Lösungen bereitstehen und die Kosten nicht auf die Kommunen verlagert werden. Echte Entlastung kann nur mit einer konsequenten Aufgabenkritik, echten Reformen und einer kritischen Überprüfung bestehender Standards, Berichtspflichten und Förderverfahren erfolgen.“

Bereits in Kraft ist die Verordnung zur Entlastung der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen, die ausdrücklich auf Vorschläge der Länder und kommunalen Spitzenverbände zurückgeht: Der PIN-Rücksetzdienst für den Online-Ausweis wird reaktiviert, die Pflicht zum Wohnort-Aufkleber bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung gelockert, die Personalausweisgebühr zur Kostendeckung von 37 auf 46 Euro angehoben.

Eine weitere Maßnahme mit kommunaler Schnittstelle ist das digitale Führungszeugnis (beschlossen im Mai, in Kraft ab 1. Oktober 2026). Wer online beantragt, erhält es künftig wahlweise als PDF über das BundID-Konto – ohne Postlaufzeiten, mit per App prüfbarem Barcode. Laut Gesetzentwurf werden etwa 200.000 Online-Anträge erwartet. Bei rund fünf Millionen Führungszeugnissen pro Jahr verspricht das spürbare Entlastung an den Schaltern der Meldebehörden.

Im Vergaberecht ist das Vergabebeschleunigungsgesetz zum 1. Juli in Kraft getreten – mit einer Wertgrenze von 50.000 Euro netto für Direktaufträge. Es gilt zwar nur für Auftraggeber des Bundes, hat für die kommunale Vergabepraxis aber Signalwirkung. Direkt ankommen soll die Reform im nächsten Schritt: Die Unterschwellenvergabeordnung, nach der der Großteil der kommunalen Beschaffung abläuft, soll bis Ende 2026 überarbeitet werden; einen Vorschlag hat der Bund Ende Juni vorgelegt. Ziel ist die Vereinheitlichung der unterschwelligen Vergaberegeln – wann sie in baden-württembergischen Rathäusern gelten, hängt von der landesrechtlichen Umsetzung ab.

Gründung, Genehmigung, Fiktion: Was noch kommen soll

Zwei angekündigte Vorhaben verdienen Aufmerksamkeit: Beim Bund-Länder-Projekt „Schneller Gründen“ soll ein durchgängig digitaler Gründungsprozess entstehen – Gründer beschreiben ihr Vorhaben nur noch einmal, der Staat leitet daraus automatisiert alle Melde-, Erlaubnis- und Steuerpflichten ab. Das berührt unmittelbar die Gewerbeanmeldung in den örtlichen Gewerbeämtern. Grundsätzlicher ist die geplante Fortentwicklung des Verwaltungsverfahrensgesetzes: Anträge sollen künftig grundsätzlich als genehmigt gelten, wenn die Behörde nicht fristgerecht widerspricht. Findet die Umkehr der Genehmigungsfiktion ihren Weg auch ins Landesrecht, steigt der Handlungsdruck in kommunalen Genehmigungsverfahren erheblich: Wer nicht fristgerecht entscheidet, hat entschieden.

Bauen, Wärme, Verkehr: Fachrecht wird entschlackt

Für die Planungspraxis ist die Novelle des Baugesetzbuchs („BauGB-Upgrade", erste Lesung Ende Juni, geplantes Inkrafttreten 1. Januar 2027) relevant. Das Bauleitplanverfahren wird vollständig digitalisiert (Standard XPlanung verpflichtend, digitale einstufige Öffentlichkeitsbeteiligung, „Verfahrensampel"), Mehrfachbeteiligungen und Doppelprüfungen werden reduziert, verbindliche Fristen eingeführt. In angespannten Wohnungsmärkten erhält Wohnbebauung als überragendes öffentliches Interesse Vorrang in der Abwägung; über den Flächennutzungsplan können Kommunen Außenbereichsvorhaben wie Rechenzentren erleichtern. Gegen Schrottimmobilien gibt es erweiterte Instrumente vom erleichterten Vorkaufsrecht bis zur Enteignung als letztem Mittel. Der Bericht beziffert die Verwaltungsentlastung auf rund 90 Millionen Euro jährlich – ob sie sich realisiert, hängt allerdings laut Experten davon ab, ob die Kommunen die digitalen Verfahren personell und technisch stemmen können und ob Bund und Länder die hierfür erforderlichen Standards und Schnittstellen rechtzeitig bereitstellen.

Gezielt auf kleine Gemeinden zugeschnitten ist die Änderung des Wärmeplanungsgesetzes: Für Gemeinden bis 15.000 Einwohner kommt die optionale „kleine Wärmeplanung" mit deutlich reduziertem Aufwand, dazu praxistauglichere Regeln zur Datenerhebung. Gerade auch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg hatten in den vergangenen Monaten wiederholt auf den hohen Aufwand der bisherigen Regelungen hingewiesen. Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes bringt die digitale Parkraumkontrolle als mögliche Entlastung für teilnehmende Kommunen, den digitalen Führerschein und erweiterte Behördenzugriffe auf das Zentrale Fahrzeugregister. Die Wohngeldbearbeitung wird gemeinsam mit den Ländern vereinfacht – mehr Pauschalen, gestraffter Einkommenskatalog, einfachere Nachweise. Und für die Jugendämter kündigt der Bericht die Integration des aufwendigen Jahresberichts zu unbegleiteten Minderjährigen in den Kinder- und Jugendbericht sowie eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe an.

Bürokratie-Ärgernisse können weiter gemeldet werden

Mit dem EinfachMachen-Portal (einfach-machen.gov.de) betreibt die Bundesregierung seit Dezember 2025 eine zentrale Meldestelle für Bürokratieprobleme – ohne Registrierung, ausdrücklich auch für Verwaltungsbeschäftigte. Rund 25.000 Hinweise sind bislang eingegangen. Sie fließen unter anderem in das geplante Berichtsentlastungsgesetz ein, mit dem die Beweislast umgekehrt wird: Berichtspflichten bleiben nur bestehen, wenn ihre Erforderlichkeit begründet wird. Wer im Verwaltungsalltag über unnötige Vorschriften stolpert, kann diese also weiterhin direkt einbringen.

Auch im Land Entbürokratisierungsanstrengungen

Auch die neue grün-schwarze Landesregierung hat die Staatsmodernisierung ins erste Kapitel ihres Koalitionsvertrags geschrieben: Genannt sind hier unter anderem ein digitaler One-Stop-Shop für Gründungen binnen 48 Stunden, „One-in, two-out“-Prinzip, Anti-Gold-Plating-Gesetz und eine „Sunset-Klausel“ für automatisch auslaufende Gesetze. Für die Kommunen relevant: Die vergaberechtlichen Wertgrenzen sollen bis zu den europarechtlich möglichen Schwellenwerten steigen, und eine Zukunftskommission Land-Kommunen soll bis Ende 2026 Vorschläge zu Bürokratieabbau, Standardanpassung und Aufgabenreduktion erarbeiten.

Nach dem BW-Kommunalbarometer 2026, mit dem der Gemeindetag im Mai 2026 die Mitgliedsstädte und -gemeinden befragt hatte, sehen rund 86 Prozent der teilgenommenen Kommunen den Bürokratieabbau und die Verwaltungsmodernisierung als eine der wichtigsten Prioritäten der neuen Landesregierung. Insbesondere Berichtspflichten und Förderprogramme müssten auf den Prüfstand, so die 621 teilgenommenen Städte und Gemeinden.

Personell hat Ministerpräsident Cem Özdemir das Thema kurz vor dem Berliner Entlastungskabinett öffentlichkeitswirksam besetzt: Tübingens OB Boris Palmer soll als ehrenamtlicher, unabhängiger Rat für Staatsmodernisierung die Ressorts Ministerium für Ministerium durchgehen und konkrete Vorschläge machen. „Man könnte auch sagen, es ist niemand vor ihm sicher", so Ministerpräsident Özdemir bei der Bekanntgabe der Personalie. Mit Palmer soll also jemand die Landesbürokratie prüfen, der aus jahrzehntelanger Rathauspraxis weiß, wo Landesvorgaben vor Ort tatsächlich Aufwand erzeugen.

Den gesamten Bericht des BMDS finden Sie unter: https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung/buerokratierueckbau/2-entlastungskabinett