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Anschluss- und Benutzungszwang: Das hält der Gemeindetag vom Vorstoß der Grünen

Um die Wärmewende zu forcieren, will Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz den Anschluss- und Benutzungszwang auf eine erneuerbare Wärmeversorgung oder ein Wärmenetz auf bereits bestehende Gebäude ausweiten. Das Klimaschutzgesetz soll entsprechend angepasst werden. Der Gemeindetag hält eine Prüfung des Vorstoßes für sinnvoll.

Der Fraktionschef der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg, Andreas Schwarz, hat in der vergangenen Woche einen Anschluss- und Benutzungszwang für erneuerbare Wärmeversorgung ins Spiel gebracht. "Ich kann mir gut vorstellen, dass wir im neuen Klimaschutzgesetz den Anschluss- und Benutzungszwang für eine erneuerbare Wärmeversorgung oder ein Wärmenetz auf bereits bestehende Gebäude ausweiten", sagte Schwarz in der vergangenen Woche der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Der Begriff "Anschluss- und Benutzungszwang" stammt aus dem Kommunalrecht. Er beschreibt die einer Gemeinde auferlegte Pflicht, die Leistungen bestimmter gemeindlicher Einrichtungen wahrzunehmen, etwa bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, der Abfallentsorgung oder der Fernwärmeversorgung. 

Schwarz wies darauf hin, dass es in manchen Städte bereits heute eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang gebe, wenn emissionsfreie Heizungsanlagen in den Gebäuden in Betrieb seien. Dazu zählten unter anderem Heizungsanlagen, die mit Wind- oder Sonnenenergie betrieben würden sowie Wärmepumpen zur Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung. "Dieses Instrument gilt bislang nur für Neubaugebiete", erklärte Schwarz.

Eine Kommune könne alle, die darin wohnten, verpflichten, beim Heizen erneuerbare Energien zu verwenden oder sich an Nah- und Fernwärme anzuschließen. "Wir wollen dieses Instrument ausweiten auf bestehende Stadtviertel - denn so eine neue Heizungsanlage ergibt nur dann Sinn, wenn alle dabei sind", so Schwarz weiter. Das Ziel bestehe deshalb darin, dass die Kommunen mehr Möglichkeiten bekämen, vor Ort neue und klimafreundlichere Heizungstechnologien voranzubringen.

Steffen Jäger: Sinnvoll, den Vorschlag im Detail zu prüfen

Gemeindetagspräsident Steffen Jäger hat den Vorstoß kommentiert. „Der Anschluss- und Benutzungszwang ist ein durchaus nicht unübliches Instrument in der kommunalen Daseinsvorsorge und grundsätzlich bereits in § 11 Gemeindeordnung verankert. Zugleich ist es ein scharfes Schwert, welches angesichts des Eingriffs in die Grundrechte verfassungsgemäß ausgestaltet sein und insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren muss.

Es ist deshalb sinnvoll, den Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden Schwarz im Detail zu prüfen, daran beteiligen wir uns gerne. Grundsätzlich gilt es politisch abzuwägen, ob das Ziel einer klimaschonenden Wärmeversorgung besser über eine Verpflichtung oder über Anreize erreicht werden kann. Hierbei spielt auch die Rechtssicherheit eine wichtige Rolle. Gerade deshalb dürfen die Städte und Gemeinden am Ende nicht allein die Bevölkerung zum Klimaschutz verpflichten müssen.“