Kommunen erhalten Wiedervermietungsprämie, wenn sie dabei helfen Wohnraum für Mieter verfügbar zu halten.
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Wiedervermietungsprämie geht in die Verlängerung

21. Dezember 2021
Die Wiedervermietungsprämie des Landes geht in die Verlängerung: Städte und Gemeinden erhalten auch weiterhin eine Prämie, wenn sie dabei mithelfen, dass leerstehende Wohnungen wieder vermietet werden. Ministerin Nicole Razavi sagt: „Wir müssen Wohnraum schaffen und gleichzeitig Flächen sparen. Deshalb wollen wir alle schlummernden Reserven an Wohnraum heben. Die Kommunen sind dabei unserer wichtigsten Verbündeten.“

Seit ihrer Einführung 2020 wird die Wiedervermietungsprämie gut angenommen. Die Fallzahlen entwickeln sich dynamisch. Bislang wurden 81 Anträge gestellt, davon sind 77 bereits ausbezahlt mit einer Gesamtsumme von rund 87.000 Euro (Stand Mitte Dezember 2021). Wie bisher beträgt die Prämie zwei Nettokaltmieten beziehungsweise maximal 2.000 Euro pro wiedervermieteter Wohnung. Die Prämie wird gewährt, wenn die Wohnung zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als sechs Monate leer stand. Die Auszahlung erfolgt schnell und unkompliziert, in der Regel reichen die Städte und Gemeinden an die beteiligten Vermieter weiter. Damit haben die Kommunen ein kleines, aber unbürokratisches, flexibles und schnelles Werkzeug an der Hand, um wirksame Anreize zur Wohnraumaktivierung zu setzen.

Wiedervermietungsprämie soll auf das Problem aufmerksam machen

„Das ist ganz bewusst keine große Summe. Die Prämie soll vor allem Bewusstsein für das Problem schaffen und ist nicht selten der letzte Anstoß, um eine Wohnung doch wieder zu vermieten“, sagt Bauministerin Nicole Razavi. Die Landesregierung hat im Oktober beschlossen, die Wiedervermietungsprämie im Jahr 2022 schrittweise zu einem Prämienkatalog auszubauen. Angestrebte Schwerpunkte sind die Vermittlung von bedarfsgerechtem Wohnraum (zum Beispiel Vermittlungsangebote, Tauschbörsen), die Belebung der Innenstädte durch das Wohnen und die Nutzung bestehender Potentiale in Einfamilienhausgebieten. Dieser Prämienkatalog wird in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet.

Unser Eindruck ist: Die bislang zurückgewonnenen 77 Wohnungen sind erst der Anfang, da ist noch einiges an Potenzial drin. Die Prämie nimmt jetzt erst so richtig Fahrt auf.

Nicole Razavi über die Wiedervermietungsprämie
Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen

Antragsformular ab 1. Januar verfügbar

Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Wiedervermietungsprämie ist weiterhin die Landsiedlung Baden-Württemberg, die als zuverlässiger Dienstleister des Landes mit der Abwicklung des Prämienangebots beauftragt ist. Nähere Informationen sowie das Antragsformular stehen ab dem 01. Januar 2022 auf der Internetseite der Landsiedlung zum Abruf bereit.