Wie Kommunen Wohnungslose im Winter schützen
Wenn die Temperaturen fallen und die Nächte länger werden, kann Kälte für Menschen ohne festen Schlafplatz schnell lebensgefährlich werden. Ein Problem, das immer häufiger in Städten und Gemeinden auftritt und um dass es sich zu kümmern gilt. Denn laut aktuellen Untersuchungen ist die Zahl der Menschen ohne festen Wohnsitz in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen.
Elf Prozent mehr Wohnungslose in Deutschland
Nach der aktuellen Hochrechnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe waren im Jahr 2024 mindestens 1.029.000 Menschen ohne eigene Wohnung – ein steiler Anstieg im Vergleich zu 2023, als noch 928.000 Menschen als wohnungslos beziehungsweise obdachlos galten. Das entspricht einem Zuwachs von etwa elf Prozent. Die Ursachen reichen von stark steigenden Mieten und Lebenshaltungskosten bis hin zu einem akuten Mangel an bezahlbarem Wohnraum.
Doch die Zahlen bleiben nicht abstrakt: Sie bedeuten für Kommunen eine enorme Verantwortung. Denn die Pflicht, wohnungslose Menschen im Winter vor der lebensbedrohlichen Kälte zu schützen, ist nicht nur eine moralische Aufgabe, sondern eine klare rechtliche Verpflichtung des Staates. Das Grundgesetz garantiert das Recht jedes Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit, während die Würde des Menschen als unantastbar gilt. Daraus ergibt sich eine aktive Schutzpflicht – insbesondere dann, wenn das Leben durch fehlenden Kälteschutz bedroht ist.
Anstieg in Kommunen spürbar
Dieser Schutzauftrag liegt wesentlich bei den Kommunen: Als Ortspolizeibehörden müssen sie Gefahren für die öffentliche Sicherheit abwehren. Wenn bekannt wird, dass sich eine Person in akuter Lebensgefahr befindet, muss gehandelt werden.
Wie diese Verantwortung vor Ort wahrgenommen wird, zeigt das Beispiel Donaueschingen. Die Stadt im Schwarzwald-Baar-Kreis hat rund 22.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Auch dort spiegelt sich der bundesweite Trend steigender Wohnungslosigkeit wider. „In Donaueschingen ist ein Anstieg der ordnungsrechtlichen Unterbringungen festzustellen“, erklärt Beatrix Grüninger auf Anfrage. Sie ist die persönliche Referentin des Oberbürgermeisters Erik Pauly.
Kommunen betreiben Notfallunterkünfte
Aktuell seien laut Grüninger 19 wohnungslose Personen in städtischen Unterkünften untergebracht – eine steigende Tendenz. Eine eigene Fachstelle für Wohnungsnotfallhilfe gibt es nicht, die Betroffenen wenden sich an das Amt für öffentliche Ordnung. „Dieses kümmert sich dann um die Unterbringung in einer städtischen Unterkunft“, so Grüninger. Die Stadt betreibt dafür eine eigene Unterkunft mit bis zu 26 Plätzen. Bislang reiche diese aus. „In akuten Fällen kann die Stadt in der Regel noch am selben Tag ein Zimmer zur Verfügung stellen.“
Die Aufenthaltsdauer der Betroffenen ist laut der Stadt sehr unterschiedlich. Sie reiche von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren. Doch der Übergang in eine eigene Wohnung ist oft schwierig: „Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist die größte Herausforderung“, sagt Grüninger. Hinzu kämen individuelle Problemlagen wie Sucht, gesundheitliche Einschränkungen, Schulden oder belastende Lebensumstände.
Nationale Initiative gegen die Wohnungslosigkeit
Um die Situation langfristig zu verbessern, hat die Bundesregierung im April 2024 den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen. Ziel ist es, damit die Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Der Plan setzt auf Prävention, auf den Ausbau bezahlbaren Wohnraums sowie eine bessere Ausstattung der Wohnungsnotfallhilfe. Kommunen sollten dadurch beim Aufbau besserer Strukturen unterstützt werden. Allerdings: Wie Donaueschingen betont, gäbe es keine Gelder des Bundes für die akute Nothilfe.
Nothilfeinformationen der Kommunalen Landesverbände
Eine weitere konkrete Unterstützungsmöglichkeit für den Winter bietet für kommunale Verantwortliche die Initiative Erfrierungsschutz des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Die Handreichung informiert über rechtliche Grundlagen und kommunale Zuständigkeiten im Umgang mit wohnungslosen Menschen in der Kältezeit. Zusätzlich stellt die Initiative Infokarten für Betroffene, Plakate für Behörden und öffentliche Orte sowie Mustertexte für Pressemitteilungen bereit.
Diese Materialien ermöglichen es Kommunen, schnell und pragmatisch zu handeln: Informationen zu Unterkünften, Ansprechpartnern und Notrufnummern können niedrigschwellig kommuniziert werden, die Alarmierung im Ernstfall kann damit vereinfacht und die Öffentlichkeit sensibilisiert werden.
Weiter Informationen zur Initiative Erfrierungsschutz lesen Sie hier.
