Notbetreuung in der Kita
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Wie ist die Notbetreuung in Kitas geregelt?

Schulen und Kitas schließen für dreieinhalb Wochen. Eine Notbetreuung ist bereits beschlossen, doch auf wichtige Details müssen Träger weiterhin warten.

Lange hatte sich das Kultusministerium gegen einen Wechselunterricht gewehrt. Kurz nachdem er beschlossen wurde, werden Schulen und Kitas nun in verlängerte Weihnachtsferien geschickt. Doch wer betreut die Kinder und Jugendlichen, die zwischen dem 16. Dezember und 10. Januar nicht in ihre üblichen Klassen und Gruppen gehen? Berufstätige Eltern stehen ähnlich wie schon im Frühjahr vor einem großen Problem. Wie schon vor einem dreiviertel Jahr wird für Kita-Kinder eine Notbetreuung eingerichtet. Wer sie nutzen darf und wie sie ausgestaltet ist, unterscheidet sich allerdings vom Modell zu Jahresanfang. 

Wo wird eine Notbetreuung angeboten?

Für Schüler der ersten bis siebten Klasse ist eine Notbetreuung an den regulären Schultagen zwischen dem 16. und 22. Dezember möglich. In den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wird die Betreuung für alle Jahrgangsstufen eingerichtet. Für Kita-Kinder und Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, wird an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Betreuung eingerichtet. Wie schon im Frühjahr sollen die jeweiligen Lehr- beziehungsweise Betreuungskräfte dafür eingesetzt werden. Bei den Kitas und in der Kindertagespflege sind die Träger für die Organisation zuständig.

Welche Kinder haben Anspruch auf Notbetreuung?

Anspruch auf eine Betreuung während der verlängerten Ferien haben - bis auf eine Ausnahme - nur Kinder berufstätiger Eltern. Beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende müssen dafür bei ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Wie dieses Kriterium nachgewiesen und überprüft wird, blieb zunächst ungeklärt. Klar war jedoch bereits am Wochenende: Ein Recht auf Notbetreuung haben berufstätige Eltern, egal ob sie an einem Präsenzarbeitsplatz oder aus dem Home-Office arbeiten. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Auch hier wurde das Ministerium zunächst nicht konkret. Weitere Orientierungshilfen zur Umsetzung der Notbetreuung hatte das Kultusministerium zunächst für Montag angekündigt. Entsprechende Informationen wurden jedoch nicht veröffentlicht.